Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum
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Weinstein hat der Anlaufstelle der IKG-<strong>Wien</strong> mitgeteilt, dass ihr Vater kein Testament<br />
hinterlassen hat. Die Recherchen der Anlaufstelle der IKG-<strong>Wien</strong> nach einem<br />
Verlassenschaftsakt blieben ohne Ergebnis.<br />
Das Amt der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung, Verfassungsdienst und Zentrale<br />
Rechtsdienste, teilte Dr. Gudrun Danzer von der Neuen Galerie Joanneum am 20. Juli<br />
2004 mit, dass „auf Grund der vorgelegten Unterlagen … die Erbfolge von Leopold<br />
Weinstein zu (Anm. seiner Nichte) aus rechtlicher Sicht vollständig nachvollziehbar“<br />
erscheint. Auf Grund der vorgelegten Urkunden bestünde „nur eine sehr geringe<br />
Wahrscheinlichkeit, dass noch ein anderer Erbe Anspruch auf die Rückgabe zu<br />
restituierender Kunstwerke erheben könnte“.<br />
Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission wird um eine Empfehlung ersucht, ob die<br />
vorgelegten Urkunden zur Überprüfung der Erbenqualität ausreichend sind, um die<br />
beiden Kunstgegenstände aus dem ursprünglichen Eigentum von Leopold Weinstein<br />
I. N. 70.014 Federzeichnung, koloriert, Sigmund Walter Hampel, Ludwig van<br />
Beethoven am Klavier, sign. u. dat. 1927, 51,5 x 42 cm<br />
I. N. 75.071 Franz Windhager, Wäschermädel am Waschtrog stehend, 1922, sign.<br />
u. dat., Öl/Holz, schwarzer Rahmen, 32 x 26 cm<br />
an die in Israel lebende Nichte von Leopold Weinstein auszufolgen.<br />
Ergänzende Darstellung, Oktober 2007<br />
Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission hielt in der Sitzung vom 12. Dezember 2006 den<br />
Entziehungstatbestand und die Erbenqulität <strong>für</strong> ausreichend nachgewiesen und empfahl<br />
einhellig die Ausfolgung der Federzeichnung von Sigmund Walter Hampel und <strong>des</strong><br />
Ölgemäl<strong>des</strong> von Franz Windhager an die Nichte von Leopold Weinstein. Die beiden<br />
Objekte wurden am 22. Oktober 2007 an die Nichte ausgefolgt.<br />
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