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Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

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Da die Städtischen Sammlungen diese Gemälde niemals erworben und sie lediglich <strong>für</strong><br />

Wilhelm Viktor Krausz in Verwahrung genommen hatten, gelangte die <strong>Wien</strong>er<br />

Restitutionskommission einhellig zu der Ansicht, dass diese Kunstobjekte nicht unter<br />

den Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 fallen, aber den Rechtsnachfolgern von<br />

Wilhelm Viktor Krausz auszufolgen sind.<br />

Wilhelm Viktor Krausz, geboren am 21. März 1878, starb am 29. April 1959 81jährig als<br />

US-Staatsbürger bei einem Kuraufenthalt in Baden bei <strong>Wien</strong>. Seine letzte Wohnadresse<br />

lautete 230 Central Park South, New York. Krausz hatte zum Zeitpunkt seines To<strong>des</strong><br />

keinen Wohnsitz in Österreich, besaß jedoch in Baden einen Viertelanteil an einer<br />

Liegenschaft, weswegen die Verlassenschaftsabhandlung bezüglich dieses Anteils in<br />

Österreich, bezüglich seines übrigen Vermögens in den USA durchgeführt wurde.<br />

Wilhelm Viktor Krausz, der keine leiblichen Kinder hatte, hat in seinem Testament vom<br />

1. November 1943 seinen Stiefsohn Walter Schick zu seinem Universalerben bestimmt.<br />

Walter Karl Schick, geboren am 6. November 1910 in <strong>Wien</strong>, war der Sohn von<br />

Marianne Krausz, geb. Cohn, verwitwete Schick, die seit 1918 mit Wilhem Viktor Krausz<br />

verheiratet war, aus ihrer früheren Ehe mit Dr. Friedrich Schick. Marianne Krausz war<br />

bereits am 13. Juni 1938 vorverstorben.<br />

Walter Schick war zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Ablebens von Wilhelm Viktor Krausz in 145 East<br />

54th Street, New York 22, NY, wohnhaft. Am 29. Jänner 1960 legte der Rechtsvertreter<br />

von Walter Schick dem zuständigen Verlassenschaftsgericht BG Baden bei <strong>Wien</strong> eine<br />

beglaubigte Ausfertigung <strong>des</strong> Probate Decree <strong>des</strong> Staates New York vor, aus dem<br />

hervorging, dass Walter Schick als alleiniger Erbe nach Wilhelm Viktor Krausz<br />

anerkannt worden war. Mit Einantwortungsurkunde <strong>des</strong> BG Baden vom 21. Mai 1960<br />

wurde Walter Schick in den inländischen Nachlass von Wilhelm Viktor Krausz<br />

eingeantwortet.<br />

Bei der Suche nach den Rechtsnachfolgern von Walter Schick ist es zunächst<br />

gelungen, von einem in Ann Arbor, Michigan, lebenden Verwandten in Erfahrung zu<br />

bringen, dass Walter Schick einen Sohn hatte, zu dem der Kontakt jedoch schon vor<br />

längerer Zeit abgebrochen ist.<br />

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