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Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

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genaue Beschreibungen mit Angaben charakteristischer Details benötigt“. Das BDA<br />

ersuchte Hubert Adler „um deren Übermittlung sowie um Bekanntgabe, zu welchem<br />

Zeitpunkt und unter welchen Umständen die Kunstgegenstände aus der Wohnung <strong>des</strong><br />

Herrn Dr. Guido Adler abhanden gekommen sind“. Die Bilder wurden in die Suchkartei<br />

<strong>des</strong> BDA aufgenommen. 100<br />

Am 17. März 1949 folgte die Gesellschaft der Musikfreunde in <strong>Wien</strong> jenen Teil der<br />

„kleinen wissenschaftlichen Bibliothek“, den sie erhalten hatte, an eine von Dr. Hubert<br />

Adler bevollmächtigte Spedition aus, die den Transport „mit Ausfuhrbewilligung“ in die<br />

USA veranlasste. 101 Die FLD <strong>Wien</strong> fragte mit Schreiben vom 28. August 1950 bei allen<br />

Instituten an, die Schenk als Übernehmer von Nachlassgegenständen Guido Adlers<br />

angegeben hatte, ob deren „etwaige Außerlandbringung einen staatlich kulturellen<br />

Nachteil im Sinne <strong>des</strong> Ausfuhrverbotsgesetzes bedeuten würde“. 102 Die Akademie <strong>für</strong><br />

Musik und Darstellende Kunst in <strong>Wien</strong> übermittelte der FLD <strong>Wien</strong> eine Aufstellung der<br />

übernommenen Bücher und Noten und stellte dazu fest, dass sich in dem Bestand kein<br />

Werk befinden würde, das ein Ausfuhrverbot rechtfertigen würde. Auch die Direktion der<br />

Universitätsbibliothek <strong>Wien</strong> teilte der FLD <strong>Wien</strong> mit, dass sie gegen eine „etwaige<br />

Außerlandbringung nichts einzuwenden“ habe, „da es sich im gegenständlichen Falle<br />

um keine besonderen Bibliothekswerte“ handle. Bereits am 6. Jänner 1949 war ein<br />

Großteil der Buchbestände an eine Spedition übergeben worden. Ein Buch, das im<br />

Verlauf der Neuordnung der Bibliothek gefunden werden konnte, übernahm RA Dr.<br />

Hans Wiala am 24. April 1951. Die Universitätsbibliothek betrachtete damit die<br />

Rückstellung der Bücher „als abgeschlossen“: „Was bis jetzt nicht zurückgestellt werden<br />

konnte, muss, durch die Folgen der kriegsbedingten Verlagerung, als vernichtet<br />

betrachtet werden.“ 103<br />

100<br />

BDA, Rest. M., K. 31, Mappe Guido Adler, Schreiben BDA, Blauensteiner, an Dr. Hubert Adler, 30. Juli 1948.<br />

Aktenvermerk BDA, 31. August 1948.<br />

101<br />

ÖStA, AdR, BMF, FLD <strong>Wien</strong>, Niederösterreich und Burgenland, Dienststelle <strong>für</strong> Vermögenssicherungs- und<br />

Rückstellungs-Angelegenheiten, Reg. Nr. 17.281, Schreiben der Gesellschaft der Musikfreunde in <strong>Wien</strong> an die FLD<br />

<strong>Wien</strong>, Niederösterreich und Burgenland, 4. September 1950.<br />

102<br />

ÖStA, AdR, BMF, FLD <strong>Wien</strong>, Niederösterreich und Burgenland, Dienststelle <strong>für</strong> Vermögenssicherungs- und<br />

Rückstellungs-Angelegenheiten, Reg. Nr. 17.281, FLD <strong>Wien</strong>, Niederösterreich und Burgenland an die<br />

Generaldirektion der Österreichischen Nationalbibliothek, den Vorstand <strong>des</strong> Musikwissenschaftlichen Instituts der<br />

Universität <strong>Wien</strong>, den Vorstand der Universitätsbibliothek <strong>Wien</strong>, den Vorstand der Bibliothek der Hochschule <strong>für</strong><br />

Musik (Akademie <strong>für</strong> Musik und darstellende Kunst), den Vorstand der Bibliothek der Gesellschaft der Musikfreunde<br />

in <strong>Wien</strong> (Musikverein), 28. August 1950.<br />

103<br />

ÖStA, AdR, BMF, FLD <strong>Wien</strong>, Niederösterreich und Burgenland, Dienststelle <strong>für</strong> Vermögenssicherungs- und<br />

Rückstellungs-Angelegenheiten, Reg. Nr. 17.281, Schreiben <strong>des</strong> Direktors der Universitätsbibliothek in <strong>Wien</strong> an die<br />

FLD <strong>Wien</strong>, Niederösterreich und Burgenland, 28. April 1951.<br />

193

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