Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum
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genaue Beschreibungen mit Angaben charakteristischer Details benötigt“. Das BDA<br />
ersuchte Hubert Adler „um deren Übermittlung sowie um Bekanntgabe, zu welchem<br />
Zeitpunkt und unter welchen Umständen die Kunstgegenstände aus der Wohnung <strong>des</strong><br />
Herrn Dr. Guido Adler abhanden gekommen sind“. Die Bilder wurden in die Suchkartei<br />
<strong>des</strong> BDA aufgenommen. 100<br />
Am 17. März 1949 folgte die Gesellschaft der Musikfreunde in <strong>Wien</strong> jenen Teil der<br />
„kleinen wissenschaftlichen Bibliothek“, den sie erhalten hatte, an eine von Dr. Hubert<br />
Adler bevollmächtigte Spedition aus, die den Transport „mit Ausfuhrbewilligung“ in die<br />
USA veranlasste. 101 Die FLD <strong>Wien</strong> fragte mit Schreiben vom 28. August 1950 bei allen<br />
Instituten an, die Schenk als Übernehmer von Nachlassgegenständen Guido Adlers<br />
angegeben hatte, ob deren „etwaige Außerlandbringung einen staatlich kulturellen<br />
Nachteil im Sinne <strong>des</strong> Ausfuhrverbotsgesetzes bedeuten würde“. 102 Die Akademie <strong>für</strong><br />
Musik und Darstellende Kunst in <strong>Wien</strong> übermittelte der FLD <strong>Wien</strong> eine Aufstellung der<br />
übernommenen Bücher und Noten und stellte dazu fest, dass sich in dem Bestand kein<br />
Werk befinden würde, das ein Ausfuhrverbot rechtfertigen würde. Auch die Direktion der<br />
Universitätsbibliothek <strong>Wien</strong> teilte der FLD <strong>Wien</strong> mit, dass sie gegen eine „etwaige<br />
Außerlandbringung nichts einzuwenden“ habe, „da es sich im gegenständlichen Falle<br />
um keine besonderen Bibliothekswerte“ handle. Bereits am 6. Jänner 1949 war ein<br />
Großteil der Buchbestände an eine Spedition übergeben worden. Ein Buch, das im<br />
Verlauf der Neuordnung der Bibliothek gefunden werden konnte, übernahm RA Dr.<br />
Hans Wiala am 24. April 1951. Die Universitätsbibliothek betrachtete damit die<br />
Rückstellung der Bücher „als abgeschlossen“: „Was bis jetzt nicht zurückgestellt werden<br />
konnte, muss, durch die Folgen der kriegsbedingten Verlagerung, als vernichtet<br />
betrachtet werden.“ 103<br />
100<br />
BDA, Rest. M., K. 31, Mappe Guido Adler, Schreiben BDA, Blauensteiner, an Dr. Hubert Adler, 30. Juli 1948.<br />
Aktenvermerk BDA, 31. August 1948.<br />
101<br />
ÖStA, AdR, BMF, FLD <strong>Wien</strong>, Niederösterreich und Burgenland, Dienststelle <strong>für</strong> Vermögenssicherungs- und<br />
Rückstellungs-Angelegenheiten, Reg. Nr. 17.281, Schreiben der Gesellschaft der Musikfreunde in <strong>Wien</strong> an die FLD<br />
<strong>Wien</strong>, Niederösterreich und Burgenland, 4. September 1950.<br />
102<br />
ÖStA, AdR, BMF, FLD <strong>Wien</strong>, Niederösterreich und Burgenland, Dienststelle <strong>für</strong> Vermögenssicherungs- und<br />
Rückstellungs-Angelegenheiten, Reg. Nr. 17.281, FLD <strong>Wien</strong>, Niederösterreich und Burgenland an die<br />
Generaldirektion der Österreichischen Nationalbibliothek, den Vorstand <strong>des</strong> Musikwissenschaftlichen Instituts der<br />
Universität <strong>Wien</strong>, den Vorstand der Universitätsbibliothek <strong>Wien</strong>, den Vorstand der Bibliothek der Hochschule <strong>für</strong><br />
Musik (Akademie <strong>für</strong> Musik und darstellende Kunst), den Vorstand der Bibliothek der Gesellschaft der Musikfreunde<br />
in <strong>Wien</strong> (Musikverein), 28. August 1950.<br />
103<br />
ÖStA, AdR, BMF, FLD <strong>Wien</strong>, Niederösterreich und Burgenland, Dienststelle <strong>für</strong> Vermögenssicherungs- und<br />
Rückstellungs-Angelegenheiten, Reg. Nr. 17.281, Schreiben <strong>des</strong> Direktors der Universitätsbibliothek in <strong>Wien</strong> an die<br />
FLD <strong>Wien</strong>, Niederösterreich und Burgenland, 28. April 1951.<br />
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