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Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

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Weil davon ausgegangen werden muss, dass viele Betroffene aufgrund ihres Alters<br />

oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, das Internet zu benützen, hat die<br />

Anlaufstelle der Israelitischen Kultusgemeinde <strong>Wien</strong> in ihrem „Maßnahmenkatalog“<br />

angeregt, eine Printversion in Form eines Kataloges mit farbigen Abbildungen auf Basis<br />

der Onlinedatenbank herauszugeben. Hiezu hat Mag. Hannah Lessing in der Sitzung<br />

der <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission am 21. Juni 2005 mitgeteilt, dass seitens <strong>des</strong><br />

Nationalfonds geplant sei, einen Katalog mit bildlichen Darstellungen der Objekte<br />

genügend lange vor deren Verwertung herauszugeben, um ihn beispielsweise bei<br />

internationalen Informationsveranstaltungen aufzulegen. Das Bildmaterial dieses<br />

Kataloges, das sich <strong>für</strong> die Museen der Stadt <strong>Wien</strong> aus den <strong>für</strong> die Kunstdatenbank<br />

ausgewählten Fotos zusammensetzt, wird in der Folge die Grundlage <strong>für</strong> den<br />

Auktionskatalog sein.<br />

Die Museen der Stadt <strong>Wien</strong> sind bereits dazu übergegangen, bei der Verwendung von<br />

Objekten, die in der NS-Zeit vom Dorotheum, aus dem sonstigen Kunsthandel oder aus<br />

Antiquariaten sowie von öffentlichen Stellen erworben wurden, in Ausstellungen und<br />

Ausstellungskatalogen, wie von der Anlaufstelle der Israelitischen Kultusgemeinde <strong>Wien</strong><br />

vorgeschlagen, explizit auf den Erwerbungszeitpunkt und die Bezugsquelle<br />

hinzuweisen.<br />

Die Anlaufstelle der Israelitischen Kultusgemeinde <strong>Wien</strong> ersuchte in ihrem<br />

„Maßnahmenkatalog ,erbloses’ Gut“ vom 14. Dezember 2004 weiters, dass bis zum<br />

Ablauf einer gemeinsamen Frist jene Gegenstände, deren Restitutionsfähigkeit die<br />

<strong>Wien</strong>er Restitutionskommission festgestellt hat, ohne jedoch die früheren Eigentümer<br />

feststellen zu können, im Eigentum der Stadt <strong>Wien</strong> verbleiben sollen, ehe sie im Sinne<br />

<strong>des</strong> Punktes II. 2. <strong>des</strong> Gemeinderatsbeschlusses vom 29. April 1999 als „erbloses Gut“<br />

dem Nationalfonds übergeben werden. Diese Frist solle einvernehmlich zwischen dem<br />

Kulturstadtrat und der Israelitischen Kultusgemeinde <strong>Wien</strong> bestimmt werden, auf den<br />

noch ausstehenden Abschluss der Provenienzforschung im Bund Rücksicht nehmen,<br />

eine gemeinsame Frist <strong>für</strong> „erbloses“ Gut in der Stadt <strong>Wien</strong> und im Bund sein und den<br />

Publikationsmaßnahmen ausreichend Zeit lassen, wirksam zu werden.<br />

Die Museen der Stadt <strong>Wien</strong> streben, so weit dies möglich ist, eine gemeinsame zeitliche<br />

Vorgehensweise mit dem Bund an, damit die Ergebnisse der Überprüfung der<br />

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