Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum
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Weiters sei der Erbe von Melanie Popper zur Abgabe einer Erklärung, wie er in den<br />
Besitz der beiden Aquarelle von Ludwig Fischer gekommen ist, zu veranlassen.<br />
Ende September 2007 teilte der Großneffe von Hortense Eissler den Museen der Stadt<br />
<strong>Wien</strong> mit, dass er und seine noch lebenden Familienmitglieder keinerlei Informationen<br />
über die Familie von Franz Popper besitzen würden, ihnen dieser Name auch nicht<br />
bekannt sei.<br />
Das To<strong>des</strong>datum von Hermann Freiherr von Königswarter, Sohn und Universalerbe <strong>des</strong><br />
am 14. November 1893 verstorbenen Moriz von Königswarter, der nachgewiesener<br />
Eigentümer <strong>des</strong> Gemäl<strong>des</strong> von Rudolf von Alt, „Der Stephansplatz“, gewesen ist, das<br />
sich heute in den Beständen der Museen der Stadt <strong>Wien</strong> befindet, konnte eruiert<br />
werden. Hermann von Königswarter starb am 21. September 1915. Seine letzte<br />
Wohnadresse lautete <strong>Wien</strong> 1., Opernring 8. Der im <strong>Wien</strong>er Stadt- und Lan<strong>des</strong>archiv<br />
eingesehene Verlassenschaftsakt Hermann von Königswarters enthält jedoch keinerlei<br />
Informationen über das Germälde.<br />
Am 8. Oktober 2007 legte der Erbe von Melanie Popper den Museen der Stadt <strong>Wien</strong> im<br />
Beisein seines Rechtsvertreters RA Dr. Olaf Borodajkewycz und im Beisein <strong>des</strong><br />
Mitglie<strong>des</strong> der <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission, Notar Dr. Harald Wimmer, die beiden<br />
Aquarelle von Ludwig Fischer zur Begutachtung vor. Dabei konnte festgestellt werden,<br />
dass die auf den Aquarellen befindliche Datierung „852“ – Ludwig Fischer datierte seine<br />
Bilder unter Auslassung der ersten, 1000er Stelle der Jahreszahl – mit der von Franz<br />
Popper am 26. April 1938 angegebenen Datierung übereinstimmt. Bei einer näheren<br />
Untersuchung durch die Abteilung Restaurierung nach Abnahme <strong>des</strong> Rahmens konnten<br />
keine Auffälligkeiten festgestellt werden.<br />
Weiters legte der Erbe eine mit 7. Oktober 2007 datierte, ei<strong>des</strong>stattliche Erklärung vor,<br />
in der er angab, dass sich die beiden Aquarelle bis zum Tod seiner Großtante Melanie<br />
Popper Anfang 1949 in ihrer Villa in Alt-Aussee befunden hätten. Die Bilder seien nach<br />
der Aufteilung <strong>des</strong> Nachlasses Melanie Poppers unter fünf Erbberechtigten in die<br />
Wohnung seiner Eltern in <strong>Wien</strong> 6., Köstlergasse 4/16, verbracht und ihm im Jahre 1970<br />
anläßlich seiner Eheschließung von seiner Mutter geschenkt worden. Nach seiner<br />
Scheidung 1978 und der Verlegung seines Wohnsitzes seien sie nach Berlin und<br />
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