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Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum

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Vermögenssicherungs- und Rückstellungsangelegenheiten, laut Aktenvermerk gemacht<br />

hat, sollen am 30. April 1938 ein „Autogramm von Goethe“ und die acht Bilder „Eybl, 2<br />

Figuren im Kahn; Rudolf von Alt, Stephanskirche; Rudolf von Alt, Aquarell; Fendi, 2<br />

Aquarelle; und Fischer, 2 Aquarell-Portraits“ beschlagnahmt worden sein, die sich 1946<br />

in „treuhändiger Verwahrung“ der „Gesellschaft zur Verwaltung und Verwertung von<br />

Vermögenschaften“ befunden hätten. Aufgrund <strong>des</strong> Satzteiles im Aktenvermerk „…<br />

beschlagnahmt und sollen laut Schreiben der Geheimen Staatspolizei vom 29. 2. 1944<br />

… an den Oberfinanzpräsidenten <strong>Wien</strong> freigegeben worden sein …“ kann es sich<br />

hierbei nur um eine Beschlagnahme durch die Geheime Staatspolizei gehandelt haben.<br />

Die neun Objekte, die Grosz laut dem Aktenvermerk als am 30. April 1938<br />

beschlagnahmt angeführt hat, stimmen weitgehend mit den auf dem Ausfuhransuchen<br />

vom 26. April 1938 als „werden zurückgehalten“ vermerkten elf überein: „1 Kriehuber<br />

Landschaft, Öl; 1 Waldmüller, Familienbild; 1 Eybl, 2 Figuren im Kahn; 1 Alt,<br />

Stefanskirche, Öl; 2 Aquarellskizzen von Fendi; 1 Autogramm Goethe; 1 Aquarell<br />

Figurenskizze von R. Alt; 2 Aquarellporträts (Pendants) 21 von L. Fischer, 1852“. Das<br />

Gemälde von Ferdinand G. Waldmüller veräußerte Melanie Popper bekanntlich 1942<br />

nach ihrer „Scheidung“ und Rückkehr nach <strong>Wien</strong> an die Städtischen Sammlungen. Es<br />

konnte sich daher 1946 nicht in Verwahrung der „Gesellschaft zur Verwaltung und<br />

Verwertung von Vermögenschaften“ befinden, was zumin<strong>des</strong>t in diesem Punkt <strong>für</strong> die<br />

Glaubwürdigkeit von Franz Grosz spricht. Das Schicksal <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> von<br />

Kriehuber ist ungeklärt.<br />

Franz Popper gab in der Anlage zu seinem Vermögensverzeichnis vom 14. August<br />

1938 nur fünf Bilder als seine „inländischen Vermögenswerte“ an: „Waldmüller, großes<br />

Familienbild; Kriehuber, Praterlandschaft; Alt Rudolf, Stefanskirche; Eibel, Mann im<br />

Kahn; Robert Russ, Italienische Landschaft“. Die beiden Aquarellporträts von Ludwig<br />

Fischer, die Grosz 1946 als in seiner Verwahrung angab, hat Popper 1938 nicht<br />

angegeben. Vier Bilder befinden sich auf der Liste der <strong>für</strong> die Ausfuhr gesperrten<br />

Objekte. Die Frage bleibt offen, warum das fünfte, das Gemälde von Robert Russ,<br />

„Italienische Landschaft“ oder „Straße in Arco“, nicht auf der Liste der <strong>für</strong> die Ausfuhr<br />

gesperrten Objekte angeführt wurde. Möglicherweise handelte es sich dabei um das auf<br />

21 Als „Pendants“ bezeichnet man ein zu einem Gegenstand, einer Person oder zu einem Sachverhalt ergänzen<strong>des</strong><br />

solches, auch Gegenstück, Ergänzung, Entsprechung. Zwei Pendants ergeben ein Begriffspaar, zum Beispiel Bruder<br />

– Schwester (Geschwister), Mann – Frau (Ehepaar).<br />

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