Achter Bericht des amtsführenden Stadtrates für - Wien Museum
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Seinen wertvollsten Kunstbesitz, acht gotische Bildtafeln <strong>des</strong> Meisters <strong>des</strong><br />
Friedrichaltares aus dem Jahre 1447 und ein Aquarell von Karl Agricola, hatte Victor<br />
Blum vor seiner Flucht durch die Verwahrung im Palais seines Freun<strong>des</strong> Adolph von<br />
Schwarzenberg zunächst in Sicherheit bringen können. 1942 wurden auch diese<br />
Kunstgegenstände von der Geheimen Staatspolizei beschlagnahmt und in das Depot<br />
<strong>des</strong> Instituts <strong>für</strong> Denkmalpflege überstellt.<br />
Trotz <strong>des</strong> vom Institut <strong>für</strong> Denkmalpflege als gering angenommenen Wertes zeigte der<br />
Beauftragte Adolf Hitlers <strong>für</strong> das geplante Linzer Kunstmuseum, Gottfried Reimer,<br />
Interesse an den acht Bildtafeln sowie dem Aquarell und erwarb diese<br />
Kunstgegenstände im September 1943 <strong>für</strong> RM 36.500,--. Der Kaufpreis wurde an die<br />
Vugesta überwiesen, da das Vermögen Victor Blums nach der 11. VO zum<br />
Reichsbürgergesetz dem Deutschen Reich verfallen war.<br />
1945 gelangten die acht gotischen Bildtafeln und das Aquarell in den „Central Collecting<br />
Point“ der US-Streitkräfte nach München, wo sie als ursprüngliches Eigentum von Victor<br />
Blum identifiziert und im Dezember 1946 den österreichischen Behörden übergeben<br />
wurden.<br />
Mit Bescheid vom 29. September 1947 stellte die FLD <strong>für</strong> Oberösterreich die<br />
zwischenzeitlich in einem Depot <strong>des</strong> BDA in Kremsmünster eingelagerten<br />
Kunstgegenstände an den in Chicago lebenden Victor Blum zurück. Aber obwohl alle<br />
Umstände auf eine Ausfolgung an Blums Bevollmächtigten in Österreich, Franz<br />
Nowotny, hindeuteten, teilte das BDA mittels einer „Erledigung“ mit, dass ein Ansuchen<br />
um eine Ausfuhrbewilligung wegen <strong>des</strong> besonderen Wertes der Bildtafeln <strong>für</strong> den<br />
österreichischen Kunstbesitz nach dem Ausfuhrverbotsgesetz negativ beschieden<br />
werden müsse.<br />
Der damalige Leiter <strong>des</strong> BDA, Otto Demus, wirkte einerseits auf das BMfU dahingehend<br />
ein, einer am 30. Dezember 1947 von Victor Blum eingebrachten Beschwerde nicht<br />
stattzugeben, da die „Erledigung“ nicht in Bescheidform ergangen und somit kein<br />
Rechtsmittel zulässig sei, versicherte Victor Blum aber andererseits als<br />
„Schicksalsgenosse“ seine Loyalität.<br />
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