Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com
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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />
Für alle beweissichernden Maßnahmen, also nicht nur für diejenigen, die<br />
ohne Anhörung <strong>der</strong> Gegenpartei getroffen wurden, gilt, dass sie gemäß<br />
Art. 7 Abs. 3 auf Antrag <strong>des</strong> Antragsgegners, also <strong>des</strong> vermeintlichen<br />
Verletzers, aufgehoben o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise außer Kraft gesetzt wer-<br />
den, wenn <strong>der</strong> antragstellende Rechtsinhaber nicht innerhalb einer angemessenen<br />
Frist bei dem zuständigen Gericht das Verfahren in <strong>der</strong> Hauptsache<br />
einleitet. In diesen Fällen sowie wenn die Maßnahmen aufgrund<br />
eines Verhaltens <strong>des</strong> Antragstellers hinfällig werden, o<strong>der</strong> aber wenn in<br />
<strong>der</strong> Folge festgestellt wird, dass we<strong>der</strong> eine Rechtsverletzung noch eine<br />
drohende Rechtsverletzung vorlag, steht dem Antragsgegner gegen den<br />
Antragsteller gemäß Art. 7 Abs. 4 ein Anspruch auf angemessenen Ersatz<br />
<strong>des</strong> Schadens zu, den er durch die angeordneten Maßnahmen erlitten hat.<br />
Um diese spätere Entschädigung <strong>des</strong> Antragsgegners sicherzustellen,<br />
müssen die Mitgliedstaaten vorsehen, dass die beweissichernden Maßnahmen<br />
an die Stellung einer angemessenen Kaution o<strong>der</strong> entsprechenden<br />
Sicherheit durch den Antragsteller geknüpft werden können, Art. 7<br />
Abs. 2. Nach Abs. 5 schließlich können die Mitgliedstaaten Maßnahmen<br />
zum Schutz <strong>der</strong> Identität von Zeugen ergreifen.<br />
bb) Hintergrund <strong>der</strong> Vorschrift<br />
Aufgrund <strong>der</strong> zentralen Bedeutung <strong>der</strong> Beweismittel in einem Verfahren<br />
wegen Verletzung eines Schutzrechts <strong>des</strong> geistigen Eigentums war für<br />
die Kommission die Frage, wie Beweismittel gesichert werden können,<br />
von elementarer Bedeutung. <strong>Die</strong>s ergibt sich bereits aus dem Grünbuch,<br />
wo es heißt, dass es sich hierbei um einen wichtigen Faktor bei <strong>der</strong> Be-<br />
kämpfung <strong>der</strong> Produktpiraterie handle. Und auch hier nimmt die Kommission<br />
zum ersten Mal Bezug auf die britische „Anton Piller Or<strong>der</strong>“<br />
und das französische Verfahren <strong>der</strong> urheberrechtlichen Beschlagnahme<br />
mit dem Hinweis, dass <strong>der</strong>artige Maßnahmen <strong>zur</strong> Sicherung von Bewei-<br />
sen sowohl vorprozessual als auch im Laufe eines Prozesses „zweifelsohne“<br />
wirksam <strong>zur</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> Produktpiraterie beitrügen. 432<br />
432 S. 23 <strong>des</strong> Grünbuchs, KOM (98) 569 endg.<br />
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