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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

Für alle beweissichernden Maßnahmen, also nicht nur für diejenigen, die<br />

ohne Anhörung <strong>der</strong> Gegenpartei getroffen wurden, gilt, dass sie gemäß<br />

Art. 7 Abs. 3 auf Antrag <strong>des</strong> Antragsgegners, also <strong>des</strong> vermeintlichen<br />

Verletzers, aufgehoben o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise außer Kraft gesetzt wer-<br />

den, wenn <strong>der</strong> antragstellende Rechtsinhaber nicht innerhalb einer angemessenen<br />

Frist bei dem zuständigen Gericht das Verfahren in <strong>der</strong> Hauptsache<br />

einleitet. In diesen Fällen sowie wenn die Maßnahmen aufgrund<br />

eines Verhaltens <strong>des</strong> Antragstellers hinfällig werden, o<strong>der</strong> aber wenn in<br />

<strong>der</strong> Folge festgestellt wird, dass we<strong>der</strong> eine Rechtsverletzung noch eine<br />

drohende Rechtsverletzung vorlag, steht dem Antragsgegner gegen den<br />

Antragsteller gemäß Art. 7 Abs. 4 ein Anspruch auf angemessenen Ersatz<br />

<strong>des</strong> Schadens zu, den er durch die angeordneten Maßnahmen erlitten hat.<br />

Um diese spätere Entschädigung <strong>des</strong> Antragsgegners sicherzustellen,<br />

müssen die Mitgliedstaaten vorsehen, dass die beweissichernden Maßnahmen<br />

an die Stellung einer angemessenen Kaution o<strong>der</strong> entsprechenden<br />

Sicherheit durch den Antragsteller geknüpft werden können, Art. 7<br />

Abs. 2. Nach Abs. 5 schließlich können die Mitgliedstaaten Maßnahmen<br />

zum Schutz <strong>der</strong> Identität von Zeugen ergreifen.<br />

bb) Hintergrund <strong>der</strong> Vorschrift<br />

Aufgrund <strong>der</strong> zentralen Bedeutung <strong>der</strong> Beweismittel in einem Verfahren<br />

wegen Verletzung eines Schutzrechts <strong>des</strong> geistigen Eigentums war für<br />

die Kommission die Frage, wie Beweismittel gesichert werden können,<br />

von elementarer Bedeutung. <strong>Die</strong>s ergibt sich bereits aus dem Grünbuch,<br />

wo es heißt, dass es sich hierbei um einen wichtigen Faktor bei <strong>der</strong> Be-<br />

kämpfung <strong>der</strong> Produktpiraterie handle. Und auch hier nimmt die Kommission<br />

zum ersten Mal Bezug auf die britische „Anton Piller Or<strong>der</strong>“<br />

und das französische Verfahren <strong>der</strong> urheberrechtlichen Beschlagnahme<br />

mit dem Hinweis, dass <strong>der</strong>artige Maßnahmen <strong>zur</strong> Sicherung von Bewei-<br />

sen sowohl vorprozessual als auch im Laufe eines Prozesses „zweifelsohne“<br />

wirksam <strong>zur</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> Produktpiraterie beitrügen. 432<br />

432 S. 23 <strong>des</strong> Grünbuchs, KOM (98) 569 endg.<br />

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