Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com
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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />
gemeine Bewusstsein <strong>zur</strong> Stärkung und zum Schutz <strong>des</strong> geistigen Eigentums<br />
sowie <strong>zur</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> Produktpiraterie ausgewirkt haben,“<br />
bislang noch nicht gemacht werden. Beson<strong>der</strong>s für „mittelständische Unternehmen<br />
sei das Kostenrisiko <strong>der</strong> Verfolgung einer Schutzrechtsverlet-<br />
zung, insbeson<strong>der</strong>e im Ausland, auch wenn dort Schutzrechte eingetragen<br />
seien, so hoch, dass von einer Klage meist abgesehen werde.“ 202 In<br />
Bezug auf das nationale Zivilprozessrecht ist festzuhalten, dass die ZPO<br />
den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> TRIPS zwar bereits weitgehend, wenn auch nicht<br />
vollständig entsprach. 203 <strong>Die</strong> unmittelbare Anwendbarkeit <strong>der</strong> TRIPS-<br />
Vorschriften im deutschen Recht ist jedoch umstritten, 204 so dass eine<br />
legislative Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ZPO durch den Gesetzgeber wünschenswert<br />
gewesen wäre. <strong>Die</strong>ser hat eine solche jedoch für nicht erfor<strong>der</strong>lich gehal-<br />
ten, da er <strong>der</strong> Ansicht war, dass das deutsche Recht den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>des</strong> TRIPS weitestgehend entspreche. 205 In den Fällen, in denen dieses<br />
allerdings nicht <strong>der</strong> Fall ist, sollten die geltenden Vorschriften <strong>der</strong> ZPO<br />
demnach zumin<strong>des</strong>t TRIPS-konform ausgelegt werden. 206<br />
C. <strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />
<strong>Die</strong> „<strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG <strong>des</strong> Europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates<br />
vom 29. April 2004 <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen Eigen-<br />
tums“ 207 ist somit das erste europäische Instrument, das die Rechtsdurchsetzung<br />
im Bereich <strong>des</strong> geistigen Eigentums zum Inhalt hat. Um ein bes-<br />
202<br />
2. Produktpirateriebericht, BT-Drucks. 14/2111, S. 12. Zu den späteren, insbeson<strong>der</strong>e<br />
auch internationalen Entwicklungen siehe Straus, TRIPs, TRIPs-plus o<strong>der</strong> TRIPsminus<br />
– Zur Zukunft <strong>des</strong> internationalen Schutzes <strong>des</strong> geistigen Eigentums, in: FS<br />
Schricker, 2005, S. 197 ff.<br />
203<br />
<strong>Die</strong>s betraf insbeson<strong>der</strong>e die Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz, vgl. Dreier,<br />
TRIPS und die <strong>Durchsetzung</strong> von <strong>Rechte</strong>n <strong>des</strong> geistigen Eigentums, GRURInt 1996,<br />
S. 205 (217); Schloemann, Rechtsschutz nach Maßgabe <strong>des</strong> Art. 50 TRIPS, in: Ehlers/Wolffgang/Pün<strong>der</strong><br />
(Hrsg.), Rechtsfragen <strong>des</strong> internationalen Schutzes geistigen<br />
Eigentums, 2002, S. 189 (205 f.); von Bogdandy, Zum Schutz geistigen Eigentums nach<br />
dem Hermès-Urteil, NJW 1999, S. 2088 (2089 f.).<br />
204<br />
Ablehnend Elfring, Geistiges Eigentum in <strong>der</strong> Welthandelsordnung, 2006, S. 153 ff.;<br />
a.A. Groh/Wündisch, <strong>Die</strong> Europäische Gemeinschaft und TRIPS: Hermès, Dior und die<br />
Folgen, GRURInt 2001, S. 497 (503).<br />
205<br />
BT-Drucks. 12/7655 (neu), S. 345.<br />
206<br />
Vgl. Tilman/Schreibauer, Beweissicherung vor und im Patentverletzungsprozess, in:<br />
FS Erdmann, 2002, S. 901 (912 f.); Schloemann, Rechtsschutz nach Maßgabe <strong>des</strong> Art.<br />
50 TRIPS, in: Ehlers/Wolffgang/Pün<strong>der</strong> (Hrsg.), Rechtsfragen <strong>des</strong> internationalen<br />
Schutzes geistigen Eigentums, 2002, S. 189 (205).<br />
207<br />
Oben Fn. 22.<br />
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