Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com
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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />
Mitgliedstaaten in allen übrigen Fällen allerdings die Anwendung auch<br />
dieser Vorschriften bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> freisteht, 310 erscheint<br />
zweifelhaft, ob diese Einschränkung die erhebliche Eingriffsqualität<br />
<strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> tatsächlich mil<strong>der</strong>n kann. 311<br />
3. Bewertung <strong>der</strong> Entwicklung<br />
Insgesamt ist festzuhalten, dass sich die <strong>Richtlinie</strong> von ihrem ursprünglichen<br />
Anliegen, <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> Produktpiraterie, weit entfernt hat.<br />
Vielmehr ist mit ihr nun ein allgemeiner rechtsverbindlicher Rahmen für<br />
die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung geschaffen worden, <strong>der</strong> bereits<br />
aufgrund seines Umfangs erheblich in das nationale Recht <strong>der</strong> Mitgliedstaaten<br />
eindringt und mit dem ursprünglichen Piraterieansatz <strong>des</strong> Richtli-<br />
nien-Vorschlags nur noch wenig gemein hat. 312 Im Ergebnis hat die Bekämpfung<br />
<strong>der</strong> Produktpiraterie also nur den Anstoß gegeben für eine<br />
allgemeine, weit umfassende Vereinheitlichung im Bereich <strong>der</strong> <strong>Durchsetzung</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen Eigentums.<br />
<strong>Die</strong>se Entwicklung von dem speziellen Bereich <strong>der</strong> Produktpiraterie zum<br />
Schutz <strong>des</strong> geistigen Eigentums im Allgemeinen ist bemerkenswert, da<br />
sie „einen gerade in <strong>der</strong> Entwicklung <strong>des</strong> Gemeinschaftsrechts eher aty-<br />
pischen Weg vom Beson<strong>der</strong>en zum Allgemeinen erkennen“ lässt. 313 Allerdings<br />
ist auch diese Entwicklung nicht ganz neu. Denn die gemeinschaftsrechtlichen<br />
Regeln <strong>zur</strong> Grenzbeschlagnahme haben eine gleichlaufende<br />
Entwicklung erfahren, indem sie in mehreren Schritten durch immer<br />
neue Verordnungen vom ursprünglichen Bereich <strong>der</strong> Markenpirate-<br />
rie auf verschiedene weitere Schutzrechtsverletzungen immer weiter aus-<br />
309 „In gewerblichem Ausmaß“ sind Rechtsverletzungen hiernach dann, wenn „sie<br />
zwecks Erlangung eines unmittelbaren o<strong>der</strong> mittelbaren wirtschaftlichen o<strong>der</strong> kommerziellen<br />
Vorteils vorgenommen werden“. Nach Ansicht <strong>der</strong> Kommission schließt dies „in<br />
<strong>der</strong> Regel Handlungen aus, die in gutem Glauben von Endverbrauchern vorgenommen<br />
werden“; vgl. Erwägungsgrund (14), S. 3.<br />
310 Vgl. Erwägungsgrund (14), S. 2.<br />
311<br />
Frey/Rudolph, EU-<strong>Richtlinie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen Eigentums,<br />
ZUM 2004, S. 522 (524).<br />
312<br />
Knaak, <strong>Die</strong> EG-<strong>Richtlinie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen Eigentums und<br />
ihr Umsetzungsbedarf im deutschen Recht, GRURInt 2004, S. 745 (746).<br />
313<br />
Harte-Bavendamm, Der <strong>Richtlinie</strong>nvorschlag <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen<br />
Eigentums, in: FS Tilmann, 2003, S. 793 (795).<br />
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