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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

Mitgliedstaaten in allen übrigen Fällen allerdings die Anwendung auch<br />

dieser Vorschriften bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> freisteht, 310 erscheint<br />

zweifelhaft, ob diese Einschränkung die erhebliche Eingriffsqualität<br />

<strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> tatsächlich mil<strong>der</strong>n kann. 311<br />

3. Bewertung <strong>der</strong> Entwicklung<br />

Insgesamt ist festzuhalten, dass sich die <strong>Richtlinie</strong> von ihrem ursprünglichen<br />

Anliegen, <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> Produktpiraterie, weit entfernt hat.<br />

Vielmehr ist mit ihr nun ein allgemeiner rechtsverbindlicher Rahmen für<br />

die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung geschaffen worden, <strong>der</strong> bereits<br />

aufgrund seines Umfangs erheblich in das nationale Recht <strong>der</strong> Mitgliedstaaten<br />

eindringt und mit dem ursprünglichen Piraterieansatz <strong>des</strong> Richtli-<br />

nien-Vorschlags nur noch wenig gemein hat. 312 Im Ergebnis hat die Bekämpfung<br />

<strong>der</strong> Produktpiraterie also nur den Anstoß gegeben für eine<br />

allgemeine, weit umfassende Vereinheitlichung im Bereich <strong>der</strong> <strong>Durchsetzung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen Eigentums.<br />

<strong>Die</strong>se Entwicklung von dem speziellen Bereich <strong>der</strong> Produktpiraterie zum<br />

Schutz <strong>des</strong> geistigen Eigentums im Allgemeinen ist bemerkenswert, da<br />

sie „einen gerade in <strong>der</strong> Entwicklung <strong>des</strong> Gemeinschaftsrechts eher aty-<br />

pischen Weg vom Beson<strong>der</strong>en zum Allgemeinen erkennen“ lässt. 313 Allerdings<br />

ist auch diese Entwicklung nicht ganz neu. Denn die gemeinschaftsrechtlichen<br />

Regeln <strong>zur</strong> Grenzbeschlagnahme haben eine gleichlaufende<br />

Entwicklung erfahren, indem sie in mehreren Schritten durch immer<br />

neue Verordnungen vom ursprünglichen Bereich <strong>der</strong> Markenpirate-<br />

rie auf verschiedene weitere Schutzrechtsverletzungen immer weiter aus-<br />

309 „In gewerblichem Ausmaß“ sind Rechtsverletzungen hiernach dann, wenn „sie<br />

zwecks Erlangung eines unmittelbaren o<strong>der</strong> mittelbaren wirtschaftlichen o<strong>der</strong> kommerziellen<br />

Vorteils vorgenommen werden“. Nach Ansicht <strong>der</strong> Kommission schließt dies „in<br />

<strong>der</strong> Regel Handlungen aus, die in gutem Glauben von Endverbrauchern vorgenommen<br />

werden“; vgl. Erwägungsgrund (14), S. 3.<br />

310 Vgl. Erwägungsgrund (14), S. 2.<br />

311<br />

Frey/Rudolph, EU-<strong>Richtlinie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen Eigentums,<br />

ZUM 2004, S. 522 (524).<br />

312<br />

Knaak, <strong>Die</strong> EG-<strong>Richtlinie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen Eigentums und<br />

ihr Umsetzungsbedarf im deutschen Recht, GRURInt 2004, S. 745 (746).<br />

313<br />

Harte-Bavendamm, Der <strong>Richtlinie</strong>nvorschlag <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen<br />

Eigentums, in: FS Tilmann, 2003, S. 793 (795).<br />

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