25.08.2013 Aufrufe

Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

17 sowie Erwägungsgrund (29) festgeschrieben, wo es heißt, die Industrie<br />

solle sich aktiv am Kampf gegen Produktpiraterie beteiligen.<br />

Das grundlegende Problem besteht nach wie vor in <strong>der</strong> Ausbalancierung<br />

<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>streitenden Interessen zwischen den Schutzrechtsinhabern und<br />

den Verbrauchern bzw. <strong>der</strong> Allgemeinheit, und dieses Problem vermag<br />

auch die <strong>Richtlinie</strong> nicht <strong>zur</strong> allseitigen Zufriedenheit zu lösen, wie sich<br />

an den verschiedenen Reaktionen in Bezug auf jene gezeigt hat. Folglich<br />

muss auch in Zukunft das rechtspolitische Anliegen nicht einfach in <strong>der</strong><br />

pauschalen For<strong>der</strong>ung nach einer Stärkung <strong>des</strong> geistigen Eigentums liegen,<br />

son<strong>der</strong>n „in dem Bestreben nach einer angemessenen Feinabstimmung<br />

zwischen Rechtsschutz und Zugangsfreiheit.“ 592<br />

Allerdings hat sich dieses Problem mit dem Aufschwung <strong>des</strong> Internets<br />

deutlich verschärft, und es wird vertreten, dass es nicht sein könne, „dass<br />

dem Surfen im Internet ständig <strong>der</strong> Makel <strong>des</strong> urheberrechtlich Verbote-<br />

nen anhaftet.“ 593 Den Verfechtern <strong>der</strong> Freiheit im Netz geht <strong>der</strong> Schutz<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>des</strong> Urheberrechts zu weit, zumal er sich gegen die technische<br />

Entwicklung stelle. Und Lawrence Lessig hat hierzu schlicht festgestellt:<br />

„…gegen einen offensichtlichen Gemeinnutz hat das Privatinteres-<br />

se keine Chance.“ 594 In <strong>der</strong> Konsequenz würde dies bedeuten, dass das<br />

Urheberrecht, das sich ja gerade um einen Ausgleich <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Interessen bemüht, abgeschafft werden müsste.<br />

<strong>Die</strong>s wirft viele Fragen auf: Muss das Recht wirklich dem Fortschritt<br />

weichen? Was sind dann die Konsequenzen für die Urheber, für die Nutzer<br />

und für das geistige Eigentum? Wie sollen die Berufe und Einkommen<br />

<strong>der</strong> Kreativen gesichert bleiben? Zu diesen Fragen wurden natürlich<br />

592 Ohly, Geistiges Eigentum?, JZ 2003, S. 545 (549).<br />

593<br />

Gutmann, Abruf im Internet von unbekannten und offensichtlich urheberrechtlich<br />

unrechtmäßigen Werken, MMR 2003, S. 706 (707).<br />

594<br />

Zitiert nach Darnstädt, <strong>Die</strong> Gratis-Kultur, in: Spiegel Special, Themen Magazin Nr.<br />

3/2007: Leben 2.0 – Wir sind das Netz, S. 70.<br />

166

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!