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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

notwendig gewesen, die hier aber erkennbar nicht stattgefunden habe. 275<br />

Vielmehr könne man – zumin<strong>des</strong>t in Bezug auf die bestehenden deutschen<br />

Maßnahmen – ahnen, dass „hier wohl wie<strong>der</strong> einer <strong>der</strong> schlampigen<br />

Län<strong>der</strong>berichte <strong>der</strong> großen Unternehmensberater Pate gestanden“<br />

habe. 276 Außerdem müsse davon ausgegangen werden, dass die <strong>Richtlinie</strong><br />

bei den Beratungen <strong>der</strong> Gemeinschaftsorgane aufgrund <strong>des</strong> großen<br />

Zeitdrucks allein in <strong>der</strong> englischen Sprachfassung zugrunde gelegt worden<br />

sei, da <strong>der</strong> im Amtsblatt veröffentlichte deutsche Text von demjeni-<br />

gen abweiche, über den das Plenum vorher abgestimmt habe. Aus diesem<br />

Grund stehe zu befürchten, dass denjenigen Parlamentariern, die sich<br />

ausschließlich auf die deutsche Sprachfassung <strong>der</strong> Beschlussvorlage <strong>zur</strong><br />

Abstimmung gestützt hätten, möglicherweise die Tragweite ihrer Entscheidung<br />

nicht vollständig bewusst gewesen sei. 277<br />

Warum das Europäische Parlament ausgerechnet die <strong>der</strong> Medienindustrie<br />

persönlich nahe stehende Janelly Fourtou <strong>zur</strong> Berichterstatterin bestellt<br />

hat, ist nicht verständlich, da schon hierdurch das Erheben von Befangenheitsvorwürfen<br />

voraussehbar war. Selbst wenn sie die geeignete Person<br />

gewesen sein sollte, um das Projekt so schnell wie gewünscht und im<br />

Sinne <strong>der</strong> Medienindustrie durchzuführen, musste doch mit den Protesten<br />

von Bürgerrechtlern und Datenschützern gerechnet werden. Dass das<br />

Parlament dennoch diesen Weg wählte, kann nur so verstanden werden,<br />

dass man sich sicher war, trotz <strong>der</strong> anstehenden Unstimmigkeiten letztendlich<br />

das gewünschte Ziel, nämlich die Verabschiedung <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

bis zum 1. Mai 2004, erreichen zu können und dass man sich gerade von<br />

ihrer Person das hierfür notwendige Einwirken auf die beteiligten Kreise<br />

versprach.<br />

275<br />

Metzger/Wurmnest, Auf dem Weg zu einem Europäischen Sanktionenrecht <strong>des</strong> geistigen<br />

Eigentums?, ZUM 2003, S. 922 (933).<br />

276<br />

Hoeren, High-noon im europäischen Immaterialgüterrecht, MMR 2003, S. 299<br />

(300).<br />

277<br />

Frey/Rudolph, EU-<strong>Richtlinie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen Eigentums,<br />

ZUM 2004, S. 522 (523 f.). Hier wird auch ein Beispiel für die Unstimmigkeiten <strong>der</strong><br />

deutschen Textfassungen angeführt.<br />

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