Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com
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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />
notwendig gewesen, die hier aber erkennbar nicht stattgefunden habe. 275<br />
Vielmehr könne man – zumin<strong>des</strong>t in Bezug auf die bestehenden deutschen<br />
Maßnahmen – ahnen, dass „hier wohl wie<strong>der</strong> einer <strong>der</strong> schlampigen<br />
Län<strong>der</strong>berichte <strong>der</strong> großen Unternehmensberater Pate gestanden“<br />
habe. 276 Außerdem müsse davon ausgegangen werden, dass die <strong>Richtlinie</strong><br />
bei den Beratungen <strong>der</strong> Gemeinschaftsorgane aufgrund <strong>des</strong> großen<br />
Zeitdrucks allein in <strong>der</strong> englischen Sprachfassung zugrunde gelegt worden<br />
sei, da <strong>der</strong> im Amtsblatt veröffentlichte deutsche Text von demjeni-<br />
gen abweiche, über den das Plenum vorher abgestimmt habe. Aus diesem<br />
Grund stehe zu befürchten, dass denjenigen Parlamentariern, die sich<br />
ausschließlich auf die deutsche Sprachfassung <strong>der</strong> Beschlussvorlage <strong>zur</strong><br />
Abstimmung gestützt hätten, möglicherweise die Tragweite ihrer Entscheidung<br />
nicht vollständig bewusst gewesen sei. 277<br />
Warum das Europäische Parlament ausgerechnet die <strong>der</strong> Medienindustrie<br />
persönlich nahe stehende Janelly Fourtou <strong>zur</strong> Berichterstatterin bestellt<br />
hat, ist nicht verständlich, da schon hierdurch das Erheben von Befangenheitsvorwürfen<br />
voraussehbar war. Selbst wenn sie die geeignete Person<br />
gewesen sein sollte, um das Projekt so schnell wie gewünscht und im<br />
Sinne <strong>der</strong> Medienindustrie durchzuführen, musste doch mit den Protesten<br />
von Bürgerrechtlern und Datenschützern gerechnet werden. Dass das<br />
Parlament dennoch diesen Weg wählte, kann nur so verstanden werden,<br />
dass man sich sicher war, trotz <strong>der</strong> anstehenden Unstimmigkeiten letztendlich<br />
das gewünschte Ziel, nämlich die Verabschiedung <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
bis zum 1. Mai 2004, erreichen zu können und dass man sich gerade von<br />
ihrer Person das hierfür notwendige Einwirken auf die beteiligten Kreise<br />
versprach.<br />
275<br />
Metzger/Wurmnest, Auf dem Weg zu einem Europäischen Sanktionenrecht <strong>des</strong> geistigen<br />
Eigentums?, ZUM 2003, S. 922 (933).<br />
276<br />
Hoeren, High-noon im europäischen Immaterialgüterrecht, MMR 2003, S. 299<br />
(300).<br />
277<br />
Frey/Rudolph, EU-<strong>Richtlinie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen Eigentums,<br />
ZUM 2004, S. 522 (523 f.). Hier wird auch ein Beispiel für die Unstimmigkeiten <strong>der</strong><br />
deutschen Textfassungen angeführt.<br />
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