Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com
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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />
gedehnt wurden, und auch die zollrechtlich relevanten Sachverhalte sind<br />
dabei stetig mehr geworden. 314 Was sich also bereits bei <strong>der</strong> Ausgestaltung<br />
<strong>der</strong> Verordnungen bezüglich <strong>der</strong> Außengrenzen <strong>der</strong> EU angedeutet<br />
hat, setzte sich nun bei <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> fort. Im Bereich <strong>des</strong> Schutzes <strong>des</strong><br />
geistigen Eigentums hat sich mithin diese Linie <strong>der</strong> Regelung vom Beson<strong>der</strong>en<br />
zum Allgemeinen herausgebildet, <strong>der</strong> die europäischen Gesetzgebungsorgane<br />
bei <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> auch treu geblieben<br />
sind.<br />
IV. Struktur<br />
<strong>Die</strong> nunmehr verabschiedete <strong>Richtlinie</strong> ist in fünf Kapitel geglie<strong>der</strong>t:<br />
Nach <strong>der</strong> Klarstellung von ihrem Ziel und Anwendungsbereich in dem<br />
nur zwei Artikel 315 umfassenden Kapitel I fügt sich mit Kapitel II <strong>der</strong><br />
inhaltliche Kern <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> an. Hier sind in den Artikeln 3 bis 15 die<br />
einzelnen Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe geregelt, die die<br />
<strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen Eigentums verstärken sollen. 316<br />
Dementsprechend soll auch im Rahmen <strong>der</strong> späteren ausführlichen Erörterung<br />
<strong>der</strong> einzelnen Maßnahmen auf diesen Abschnitt <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> <strong>der</strong><br />
Schwerpunkt gelegt werden und dies umso deutlicher, je stärker das Prozessrecht<br />
von den jeweiligen Artikeln betroffen ist.<br />
Kapitel III regelt in dem gleichlautenden Art. 16 die Sanktionen <strong>der</strong> Mitgliedstaaten,<br />
während Kapitel IV die Verhaltenskodizes und Verwaltungszusammenarbeit<br />
betrifft. 317 <strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> endet schließlich mit den<br />
Schlussbestimmungen in Kapitel V, welche in Artikeln 20 bis 22 die<br />
Umsetzung, das Inkrafttreten und die Adressaten <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> festschreiben.<br />
314<br />
Harte-Bavendamm, Der <strong>Richtlinie</strong>nvorschlag <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen<br />
Eigentums, in: FS Tilmann, 2003, S. 793 (795).<br />
315<br />
„Artikel 1 Gegenstand“ und „Artikel 2 Anwendungsbereich“.<br />
316<br />
Vgl. die insoweit deutlichere englische Fassung <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> in Art. 3 Abs. 1 S. 1:<br />
“…to ensure the enforcement of the intellectual property rights covered by this Directive.”<br />
317<br />
„Artikel 17 Verhaltenskodizes“, „Artikel 18 Bewertung“ und „Artikel 19 Informationsaustausch<br />
und Korrespondenzstellen“.<br />
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