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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

<strong>Die</strong>sen Ansatz hat die Kommission konsequent weiterverfolgt und auch<br />

Art. 7 <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> schließlich dementsprechend ausgestaltet.<br />

(1) Britisches Vorbild<br />

<strong>Die</strong> britische „Anton Piller Or<strong>der</strong>“ 433 ist eine von <strong>der</strong> Rechtsprechung,<br />

also im sog. Case Law entwickelte, 434 aber inzwischen auch gesetzlich<br />

normierte Maßnahme. 435 Hiernach kann ein englisches Gericht 436 ohne<br />

vorherige Anhörung <strong>der</strong> Gegenpartei die Durchsuchung <strong>der</strong> Räumlich-<br />

keiten <strong>des</strong> angeblichen Verletzers sowie die Beschlagnahme, das Kopieren<br />

o<strong>der</strong> auch Abfotografieren von Beweismitteln, die für die behauptete<br />

Rechtsverletzung erheblich sind, anordnen. Voraussetzung hierfür ist,<br />

dass <strong>der</strong> Antragsteller einen starken Anfangsverdacht in Bezug auf eine<br />

Rechtsverletzung begründen kann, dass ihm zudem ein erheblicher Schaden<br />

droht und dass er einen Beweis dafür bringt, dass die Gegenpartei<br />

einschlägige Beweismittel in ihrem Besitz hat sowie die ernsthafte Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Vernichtung dieses Materials besteht. 437<br />

(2) Französisches Vorbild<br />

Auch das französische Prozessrecht stellt mit <strong>der</strong> „saisie-contrefaçon“<br />

eine vorprozessuale Maßnahme <strong>zur</strong> Beweissicherung <strong>zur</strong> Verfügung, die<br />

ebenfalls die Durchsuchung <strong>der</strong> gegnerischen Räumlichkeiten sowie die<br />

Sicherstellung von erheblichen Beweismitteln gestattet. Im Gegensatz zu<br />

<strong>der</strong> britischen „Anton Piller Or<strong>der</strong>“ ist bei <strong>der</strong> „saisie-contrefaçon“ jedoch<br />

nicht die Beschlagnahme <strong>der</strong> rechtsverletzenden Ware o<strong>der</strong> Gegenstände<br />

<strong>der</strong> Regelfall, son<strong>der</strong>n vielmehr eine genaue Beschreibung <strong>der</strong><br />

verletzenden Ware. Eine Beschlagnahme muss zudem ausdrücklich beantragt<br />

und vom Richter genehmigt werden, und selbst dann ist es üblich,<br />

433 Auch bekannt unter <strong>der</strong> Bezeichnung “search or<strong>der</strong> for inspection and other relief”;<br />

vgl. Cornish/Llewelyn, Intellectual Property, 2003, Abs. 2-48.<br />

434 Anton Piller v Manufacturing Processes [1976] RPC 719.<br />

435<br />

Civil Procedure Act 1997, sec. 7 (Power of courts to make or<strong>der</strong>s for preserving<br />

evidence, etc.).<br />

436<br />

<strong>Die</strong> „Anton Piller Or<strong>der</strong>“ wird nur in England und Wales angewandt, während<br />

Schottland eigene, aber äquivalente Maßnahmen entwickelt hat; vgl. Colston/Middleton,<br />

Mo<strong>der</strong>n Intellectual Property Law, 2005, S. 672.<br />

437<br />

Cornish/Llewelyn, Intellectual Property, 2003, Abs. 2-48.<br />

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