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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

nen Kreisen mit dem Grünbuch konkrete Fragen gestellt, nämlich z.B. ob<br />

die auf nationaler, gemeinschaftlicher und internationaler Ebene bestehenden<br />

materiellen Rechtsvorschriften sowie die Bestimmungen zu <strong>der</strong>en<br />

<strong>Durchsetzung</strong> als ausreichend angesehen wurden, 237 und welche Schutz-<br />

rechte bei freier Wahl von den jeweiligen Wirtschaftszweigen als am<br />

wirksamsten eingeschätzt wurden. 238 Gleichzeitig nannte die Kommission<br />

bereits im Grünbuch einige <strong>der</strong> in Betracht zu ziehenden Maßnahmen,<br />

wie etwa die britische „Anton Piller Or<strong>der</strong>“ zum Zwecke <strong>der</strong> Beweissi-<br />

cherung, 239 und fügte an diese Aufzählung entsprechende Fragen bezüglich<br />

<strong>der</strong> Wirksamkeit dieser Maßnahmen. 240<br />

Aufgrund <strong>der</strong> zu diesen Fragen eingegangen Stellungnahmen entschied<br />

die Kommission dann, ob sie den vorgeschlagenen Beispielen folgen<br />

o<strong>der</strong> sie ablehnen sollte. Da solch eine Entwicklung und Einschränkung<br />

von Optionen die globale Willensbildung über geeignete Problemlösungen<br />

gemeinhin för<strong>der</strong>t, 241 konnte die Kommission bei <strong>der</strong> Einarbeitung<br />

dieser sog. „best practice“-Maßnahmen 242 auf Gemeinschaftsebene zumin<strong>des</strong>t<br />

mit <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong>jenigen Kreise rechnen, die die jeweiligen<br />

Maßnahmen vorher empfohlen hatten. Dass sowohl <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong>n-<br />

Vorschlag als auch die schließlich erlassene <strong>Richtlinie</strong> trotzdem ausge-<br />

sprochen viel Kritik ernteten und kontrovers diskutiert wurden, 243 ist auf<br />

237 S. 14 f. <strong>des</strong> Grünbuchs, Fragen 9, 10, 11 und 12, KOM (98) 569 endg.<br />

238 S. 15 <strong>des</strong> Grünbuchs, Frage 13, KOM (98) 569 endg.<br />

239 Siehe hierzu unten S. 105.<br />

240 S. 22 ff. mit den Fragen 27-30.<br />

241 Roßnagel, Weltweites Internet – globale Rechtsordnung?, MMR 2002, S. 67 (70).<br />

242<br />

Vgl. Ellard, The EU’s IPR Enforcement Directive, CRi 2004, S. 65.<br />

243<br />

Als Beispiele, aber keinesfalls abschließend seien hier genannt: Cornish/Drexl/Hilty/Kur,<br />

Procedures and remedies for enforcing IPRs: The European<br />

Commission’s proposed directive, E.I.P.R. 2003, 25 (10), S. 447 ff.; Hoeren, High-noon<br />

im europäischen Immaterialgüterrecht, MMR 2003, S. 299 ff.; Metzger/Wurmnest, Auf<br />

dem Weg zu einem Europäischen Sanktionenrecht <strong>des</strong> geistigen Eigentums?, ZUM<br />

2003, S. 922 ff.; Frey/Rudolph, EU-<strong>Richtlinie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen<br />

Eigentums, ZUM 2004, S. 522 ff.; Dreier, Ausgleich, Abschreckung und an<strong>der</strong>e<br />

Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen – Erste Gedanken <strong>zur</strong> EU-<strong>Richtlinie</strong> über<br />

die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> an geistigem Eigentum, GRU-<br />

RInt 2004, S. 706 ff.; Knaak, <strong>Die</strong> EG-<strong>Richtlinie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen<br />

Eigentums und ihr Umsetzungsbedarf im deutschen Recht, GRURInt 2004, S. 745<br />

ff.; Krempl, Copyright-Krieg in <strong>der</strong> EU,<br />

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/16/16931/1.html.<br />

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