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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

se im Rahmen <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeitsprüfung berücksichtigt werden.<br />

Daher besteht insofern kein Anpassungsbedarf.<br />

<strong>Die</strong> deutschen Vorschriften for<strong>der</strong>n ebenfalls die Berücksichtigung <strong>des</strong><br />

Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Nicht berücksichtigt wurden demgegenüber<br />

bisher die Interessen Dritter, so dass diesbezüglich eine Ergänzung<br />

vorgenommen werden muss.<br />

c) Geplante Umsetzung<br />

Der Gesetzgeber hat <strong>zur</strong> Umsetzung eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bisherigen Anspruchsgrundlagen<br />

in <strong>der</strong> Art und Weise vorgesehen, dass – in Anlehnung<br />

an die <strong>Richtlinie</strong> – in jeweils ein und <strong>der</strong>selben spezialgesetzlichen<br />

Vorschrift alle von Art. 10 gefor<strong>der</strong>ten Ansprüche normiert werden.<br />

d) Anmerkung<br />

Es mag bezweifelt werden, ob die vom Gesetzgeber entworfene, wortge-<br />

treu <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> entsprechende Einführung sowohl <strong>des</strong> Rückruf-<br />

Anspruchs als auch <strong>des</strong> Anspruchs auf endgültige Entfernung <strong>der</strong> Waren<br />

aus den Vertriebswegen tatsächlich erfor<strong>der</strong>lich ist, zumal eine genaue<br />

Abgrenzung zwischen diesen beiden Ansprüchen sich aus dem Gesetzes-<br />

entwurf – wie auch schon aus dem <strong>Richtlinie</strong>ntext – nicht ergibt. Es<br />

scheint daher, als habe <strong>der</strong> Gesetzgeber nahezu unkritisch den Wortlaut<br />

<strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> in die deutschen Regelungen implementiert. Und obwohl<br />

in <strong>der</strong> Gesetzesbegründung selbst eingeräumt wird, dass „<strong>der</strong> praktische<br />

Nutzen fraglich“ sei, finden sich hier keine erklärenden Ausführungen. 496<br />

Auf eine nähere Erörterung dieser materiell-rechtlichen Anspruchsproblematik<br />

muss an dieser Stelle jedoch aus Platzgründen verzichtet wer-<br />

den. 497<br />

496<br />

Vgl. die Begründung <strong>des</strong> Gesetzentwurfs unter „Beson<strong>der</strong>er Teil“, S. 97 <strong>des</strong> Gesetzentwurfs,<br />

BT-Drucks. 16/5048 (elektronische Vorabfassung),<br />

http://rsw.beck.de/rsw/upload/ Beck_Aktuell/BT-Drs.1605048.pdf.<br />

497<br />

Ergänzend sei daher verwiesen auf Peukert/Kur, Stellungnahme <strong>des</strong> Max-Planck-<br />

Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

<strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG, S. 3 ff., http://www.ip.mpg.de/shared/data/pdf/stellungahme<br />

_mpi_rl_2004-48-eg.pdf.<br />

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