25.08.2013 Aufrufe

Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

terie immer mehr dem Bereich <strong>der</strong> organisierten Kriminalität zuzuordnen<br />

sei, die in gewerbsmäßigem Ausmaß betrieben werde und den Rechtsinhabern<br />

erhebliche Schäden zufüge. 300<br />

Aber auch dieser insoweit noch eingeschränkte persönliche Anwendungsbereich<br />

<strong>des</strong> <strong>Richtlinie</strong>n-Vorschlags wurde bereits als zu weitgehend<br />

kritisiert. Im Bereich <strong>der</strong> gewerblichen Schutzrechte würden nämlich<br />

praktisch alle Verletzungshandlungen zu gewerblichen Zwecken vorge-<br />

nommen, so dass die Aufnahme einer Fallgruppe <strong>der</strong> nicht-gewerblichen<br />

Nutzung als zweifelhaft erscheinen müsse. 301 Darüber hinaus wurde bezweifelt,<br />

dass durch die vorgenommene Einschränkung <strong>der</strong> Anwendungsbereich<br />

tatsächlich auf die Fälle <strong>der</strong> Produktpiraterie beschränkt<br />

bleibe. Der früheren For<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Parlaments, während <strong>der</strong> nachfolgenden<br />

Beratungen eine Definition auszuarbeiten, mit <strong>der</strong> zwischen den verschiedenen<br />

Arten von Verstößen unterschieden werden könne, „um auf<br />

diese Weise den Umstand zu berücksichtigen, dass vorsätzliche und be-<br />

trügerische Elemente bei Nachahmungen und Produktpiraterie inhärent“<br />

seien, 302 sei man mit <strong>der</strong> vorgeschlagenen Formulierung jedenfalls nicht<br />

hinreichend gerecht geworden. 303 Da außerdem das Kriterium <strong>des</strong> „nachhaltigen<br />

Schadens“ zu unbestimmt sei, um eine klare Abgrenzung zu<br />

ermöglichen, wurde letztlich vorgeschlagen, den Anwendungsbereich <strong>der</strong><br />

<strong>Richtlinie</strong> komplett auf gewerblich begangene Schutzrechtsverletzungen<br />

zu beschränken. 304<br />

Genau die entgegengesetzte Entwicklung ist im Laufe <strong>der</strong> weiteren Ver-<br />

handlungen über die <strong>Richtlinie</strong> jedoch eingetreten, indem just diese Ein-<br />

300<br />

Vgl. hierzu S. 7-12 <strong>des</strong> Grünbuchs, KOM (98) 569 endg. und die Begründung <strong>des</strong><br />

RL-Vorschlags, S. 3.<br />

301<br />

Metzger/Wurmnest, Auf dem Weg zu einem Europäischen Sanktionenrecht <strong>des</strong> geistigen<br />

Eigentums?, ZUM 2003, S. 922 (925); Cornish/Drexl/Hilty/Kur, Procedures and<br />

remedies for enforcing IPRs: The European Commission’s proposed directive, E.I.P.R.<br />

2003, 25 (10), S. 447.<br />

302<br />

Entschließung <strong>des</strong> Europäischen Parlaments zu dem Grünbuch <strong>der</strong> Kommission <strong>zur</strong><br />

Bekämpfung von Nachahmungen und Produkt- und <strong>Die</strong>nstleistungspiraterie im Binnenmarkt<br />

vom 4.5.2000 (ABl. EG Nr. C 41 v. 7.2.2001), S. 56 (57).<br />

303<br />

Drexl/Hilty/Kur, Vorschlag für eine <strong>Richtlinie</strong> über die Maßnahmen und Verfahren<br />

zum Schutz <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> am geistigen Eigentum – eine erste Würdigung, GRURInt 2003,<br />

S. 605 (607).<br />

304 Ebenda.<br />

57

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!