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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

ihren breiten Anwendungsbereich und die Reichweite <strong>der</strong> Eingriffe in das<br />

nationale Recht <strong>der</strong> Mitgliedstaaten <strong>zur</strong>ückzuführen.<br />

c) Inhalt<br />

In inhaltlicher Hinsicht ist vor allem festzuhalten, dass <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong>nvorschlag<br />

noch in zwei bedeutenden Punkten umfassen<strong>der</strong> war als die<br />

später erlassene <strong>Richtlinie</strong>. Zwar stand hier die zivilrechtliche <strong>Durchsetzung</strong><br />

<strong>der</strong> Schutzrechte <strong>des</strong> geistigen Eigentums bereits eindeutig im Vor-<br />

<strong>der</strong>grund. <strong>Die</strong>sbezüglich kann also auf die späteren detaillierten Ausführungen<br />

zum Inhalt <strong>der</strong> verabschiedeten <strong>Richtlinie</strong> verwiesen werden. 244<br />

Daneben war aber auch eine Angleichung <strong>der</strong> strafrechtlichen Sanktionen<br />

245 sowie <strong>des</strong> Rechtsschutzes von technischen Schutzvorrichtungen 246<br />

vorgesehen gewesen.<br />

Im Anschluss an das Grünbuch sollte durch die <strong>Richtlinie</strong> eine Harmoni-<br />

sierung und gleichzeitige Verschärfung <strong>der</strong> strafrechtlichen Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> Produktpiraterie erreicht werden, die sich ebenfalls<br />

an Beispielen von bewährten Maßnahmen aus den Mitgliedstaaten orientieren<br />

sollten. 247 Zur Begründung dieses Aspekts führte die Kommission<br />

aus: „Auch wenn diese <strong>Richtlinie</strong> nicht direkt auf die Harmonisierung <strong>der</strong><br />

strafrechtlichen Sanktionen abstellt, wird sich die Verhängung wirklich<br />

abschrecken<strong>der</strong> Strafen in allen Mitgliedstaaten positiv auf die Bekämpfung<br />

von Nachahmungen und Produktpiraterie auswirken.“ 248 <strong>Die</strong>ses<br />

Bestreben löste im Folgenden eine Welle von Kritik aus. 249 Nachdem <strong>der</strong><br />

die strafrechtlichen Bestimmungen betreffende Artikel im Laufe <strong>der</strong> Dis-<br />

244<br />

Siehe unten, S. 70 ff.<br />

245<br />

Art. 20 <strong>des</strong> RL-Vorschlags.<br />

246<br />

Art. 21 <strong>des</strong> RL-Vorschlags.<br />

247<br />

S. 21 <strong>des</strong> Grünbuchs, KOM (98) 569 endg.<br />

248<br />

Begründung <strong>des</strong> RL-Vorschlags, KOM (2003) 46 endg., S. 17.<br />

249<br />

<strong>Die</strong> strafrechtlichen Bestimmungen wurden u.a. als „hottest provision in the Enforcement<br />

Directive“ bezeichnet, vgl. Ellard, The EU’s IPR Enforcement Directive, CRi<br />

2004, S. 65 (70). Siehe hierzu auch z.B. Mayer/Linnenborn, Kein sicherer Hafen: Bekämpfung<br />

<strong>der</strong> Produktpiraterie in <strong>der</strong> Europäischen Union, K&R 2003, S. 313. (318);<br />

Krempl/Wilkens, Illegales Kopieren als schwere Straftat,<br />

http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/40727; Krempl/Wilkens, EU-Rat drängt auf<br />

Kriminalisierung leichter Urheberrechtsverstöße, http://www.heise.de/newsticker/ meldung/44054.<br />

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