Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com
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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />
ihren breiten Anwendungsbereich und die Reichweite <strong>der</strong> Eingriffe in das<br />
nationale Recht <strong>der</strong> Mitgliedstaaten <strong>zur</strong>ückzuführen.<br />
c) Inhalt<br />
In inhaltlicher Hinsicht ist vor allem festzuhalten, dass <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong>nvorschlag<br />
noch in zwei bedeutenden Punkten umfassen<strong>der</strong> war als die<br />
später erlassene <strong>Richtlinie</strong>. Zwar stand hier die zivilrechtliche <strong>Durchsetzung</strong><br />
<strong>der</strong> Schutzrechte <strong>des</strong> geistigen Eigentums bereits eindeutig im Vor-<br />
<strong>der</strong>grund. <strong>Die</strong>sbezüglich kann also auf die späteren detaillierten Ausführungen<br />
zum Inhalt <strong>der</strong> verabschiedeten <strong>Richtlinie</strong> verwiesen werden. 244<br />
Daneben war aber auch eine Angleichung <strong>der</strong> strafrechtlichen Sanktionen<br />
245 sowie <strong>des</strong> Rechtsschutzes von technischen Schutzvorrichtungen 246<br />
vorgesehen gewesen.<br />
Im Anschluss an das Grünbuch sollte durch die <strong>Richtlinie</strong> eine Harmoni-<br />
sierung und gleichzeitige Verschärfung <strong>der</strong> strafrechtlichen Maßnahmen<br />
<strong>zur</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> Produktpiraterie erreicht werden, die sich ebenfalls<br />
an Beispielen von bewährten Maßnahmen aus den Mitgliedstaaten orientieren<br />
sollten. 247 Zur Begründung dieses Aspekts führte die Kommission<br />
aus: „Auch wenn diese <strong>Richtlinie</strong> nicht direkt auf die Harmonisierung <strong>der</strong><br />
strafrechtlichen Sanktionen abstellt, wird sich die Verhängung wirklich<br />
abschrecken<strong>der</strong> Strafen in allen Mitgliedstaaten positiv auf die Bekämpfung<br />
von Nachahmungen und Produktpiraterie auswirken.“ 248 <strong>Die</strong>ses<br />
Bestreben löste im Folgenden eine Welle von Kritik aus. 249 Nachdem <strong>der</strong><br />
die strafrechtlichen Bestimmungen betreffende Artikel im Laufe <strong>der</strong> Dis-<br />
244<br />
Siehe unten, S. 70 ff.<br />
245<br />
Art. 20 <strong>des</strong> RL-Vorschlags.<br />
246<br />
Art. 21 <strong>des</strong> RL-Vorschlags.<br />
247<br />
S. 21 <strong>des</strong> Grünbuchs, KOM (98) 569 endg.<br />
248<br />
Begründung <strong>des</strong> RL-Vorschlags, KOM (2003) 46 endg., S. 17.<br />
249<br />
<strong>Die</strong> strafrechtlichen Bestimmungen wurden u.a. als „hottest provision in the Enforcement<br />
Directive“ bezeichnet, vgl. Ellard, The EU’s IPR Enforcement Directive, CRi<br />
2004, S. 65 (70). Siehe hierzu auch z.B. Mayer/Linnenborn, Kein sicherer Hafen: Bekämpfung<br />
<strong>der</strong> Produktpiraterie in <strong>der</strong> Europäischen Union, K&R 2003, S. 313. (318);<br />
Krempl/Wilkens, Illegales Kopieren als schwere Straftat,<br />
http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/40727; Krempl/Wilkens, EU-Rat drängt auf<br />
Kriminalisierung leichter Urheberrechtsverstöße, http://www.heise.de/newsticker/ meldung/44054.<br />
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