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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

b) Auswirkungen<br />

<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> verfolgt einen kombinierten Ansatz von prozessualen und<br />

materiell-rechtlichen Maßnahmen. 580 Im Hinblick auf die hier vorgesehenen<br />

materiell-rechtlichen Ansprüche entspricht das deutsche Recht den<br />

Vorgaben weitgehend. <strong>Die</strong> prozessualen Vorgaben <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> sind<br />

jedoch mit den Grundsätzen <strong>der</strong> deutschen ZPO nur schwer vereinbar, so<br />

dass hier tief greifende Eingriffe vorgenommen werden müssen. Dabei<br />

werden maßgebliche Grundsätze <strong>der</strong> ZPO durchbrochen, selbst wenn die<br />

neuen Regelungen vom Gesetzgeber explizit in die Spezialgesetze eingeführt<br />

werden. Denn es handelt sich trotzdem um verfahrensrechtliche<br />

Regelungen, die für ihren jeweiligen Anwendungsbereich, also das spezielle<br />

Recht <strong>des</strong> geistigen Eigentums, den allgemeinen Vorschriften <strong>der</strong><br />

ZPO vorgehen. Da das Verfahren sich aber ansonsten auch für diese<br />

<strong>Rechte</strong> nach wie vor nach den ZPO-Vorschriften richtet, kommt es zu<br />

speziellen Verfahrensregelungen innerhalb <strong>des</strong> zivilprozessualen Verfahrens.<br />

Insofern wirken sich also die speziellen Vorgaben, die die Richtli-<br />

nie für die <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen Eigentums aufstellt,<br />

direkt auf das allgemeine Recht <strong>des</strong> Zivilprozessverfahrens aus und beeinflussen<br />

dieses.<br />

II. Der Gesetzentwurf <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung<br />

1. Aufnahme in <strong>der</strong> Fachwelt<br />

Zu dem Gesetzesentwurf <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung existieren naturgemäß<br />

noch nicht annähernd so viele Beiträge und Stellungnahmen wie zu <strong>der</strong><br />

ihm zugrunde liegenden <strong>Richtlinie</strong>. <strong>Die</strong>s wird sich in den nächsten Mona-<br />

ten voraussichtlich än<strong>der</strong>n, denn spätestens wenn <strong>der</strong> Entwurf verabschiedet<br />

und als Gesetz in Kraft treten wird, wird er hingebungsvoll<br />

kommentiert werden. Soweit es bislang ersichtlich ist, scheint <strong>der</strong> Entwurf<br />

im Wesentlichen Zustimmung zu finden. Der BDI beispielsweise<br />

hält den Entwurf „insgesamt für gelungen“, hätte sich jedoch „in einigen<br />

Punkten mehr Klarstellung“ bei <strong>der</strong> Umsetzung gewünscht. 581 Auch die<br />

580<br />

Vgl. McGuire, Beweismittelvorlage und Auskunftsanspruch nach <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

2004/48/EG, GRURInt 2005, S. 15.<br />

581<br />

Scheel/Plöger, Stellungnahme <strong>des</strong> BDI zum Referentenentwurf <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

<strong>der</strong> Justiz <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geisti-<br />

160

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