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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz<br />

und Urheberrecht lässt sich insgesamt als positiv bewerten. Denn<br />

sie enthält zwar detailliert dargelegte Kritikpunkte, wendet sich jedoch<br />

nicht gegen den Gesetzesentwurf insgesamt. 582 Nichts<strong>des</strong>totrotz sind ei-<br />

nige <strong>der</strong> Vorschriften stark umstritten, was insbeson<strong>der</strong>e den von <strong>der</strong><br />

<strong>Richtlinie</strong> vorgegebenen Auskunftsanspruch gegenüber Mittelspersonen,<br />

also den Internet-Provi<strong>der</strong>n betrifft, wobei vor allem <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>rat für<br />

eine Verschärfung <strong>der</strong> vorgesehenen Vorschriften eintritt. 583 Und auch in<br />

<strong>der</strong> vor kurzem stattgefundenen Experten-Anhörung im Rechtsausschuss<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>tags stieß <strong>der</strong> Gesetzentwurf nur noch auf ein geteiltes E-<br />

cho. 584<br />

Abschließend sei zu den Stimmen in <strong>der</strong> Fachwelt allerdings noch das<br />

Folgende angemerkt: Nach Ansicht <strong>des</strong> BDI sollte <strong>der</strong> Gesetzgeber „die<br />

Chance nutzen, die Vorgaben <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> so zu präzisieren, dass eine<br />

einfache, effektive und wirksame <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen<br />

Eigentums möglich wird.“ 585<br />

Es ist anzunehmen, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber genau das bereits versucht hat.<br />

2. Stellungnahme<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> durchgeführten Untersuchung wurde schnell offensichtlich,<br />

dass <strong>der</strong> deutsche Gesetzgeber nur genau das geregelt hat, was er<br />

musste, um die Min<strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> zu erfüllen. Es wur-<br />

gen Eigentums (April 2006), S. 2, http://www.bdionline.de/Dokumente/Stellungnahme.PDF.<br />

582<br />

Vgl. Kunz-Hallstein/Loschel<strong>der</strong>, Stellungnahme <strong>der</strong> Deutschen Vereinigung für<br />

gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht vom 28.2.2006 zum Referenten-Entwurf<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>der</strong> Justiz <strong>des</strong> „Gesetz <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> <strong>Durchsetzung</strong> von<br />

<strong>Rechte</strong>n <strong>des</strong> geistigen Eigentums“, http://www.grur.de/cms/upload/pdf/ stellungnahmen/006/2006-02-28StellungnahmeGesetz<strong>zur</strong>Verbesserung<strong>der</strong>DurschsetzungRechen<strong>des</strong>geisigenEigentums.pdf.<br />

583<br />

Krempl/Kuri, Bun<strong>des</strong>rat sägt am Richtervorbehalt bei Auskunftsanspruch gegen<br />

Provi<strong>der</strong>, http://www.heise.de/newsticker/meldung/86208.<br />

584<br />

Krempl/Ziegler, Experten streiten über <strong>Durchsetzung</strong> geistiger Eigentumsrechte,<br />

http://www.heise.de/newsticker/meldung/91487.<br />

585<br />

Scheel/Plöger, Stellungnahme <strong>des</strong> BDI zum Referentenentwurf <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

<strong>der</strong> Justiz <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen<br />

Eigentums (April 2006), S. 2, http://www.bdionline.de/Dokumente/Stellungnahme.PDF.<br />

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