Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com
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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz<br />
und Urheberrecht lässt sich insgesamt als positiv bewerten. Denn<br />
sie enthält zwar detailliert dargelegte Kritikpunkte, wendet sich jedoch<br />
nicht gegen den Gesetzesentwurf insgesamt. 582 Nichts<strong>des</strong>totrotz sind ei-<br />
nige <strong>der</strong> Vorschriften stark umstritten, was insbeson<strong>der</strong>e den von <strong>der</strong><br />
<strong>Richtlinie</strong> vorgegebenen Auskunftsanspruch gegenüber Mittelspersonen,<br />
also den Internet-Provi<strong>der</strong>n betrifft, wobei vor allem <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>rat für<br />
eine Verschärfung <strong>der</strong> vorgesehenen Vorschriften eintritt. 583 Und auch in<br />
<strong>der</strong> vor kurzem stattgefundenen Experten-Anhörung im Rechtsausschuss<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>tags stieß <strong>der</strong> Gesetzentwurf nur noch auf ein geteiltes E-<br />
cho. 584<br />
Abschließend sei zu den Stimmen in <strong>der</strong> Fachwelt allerdings noch das<br />
Folgende angemerkt: Nach Ansicht <strong>des</strong> BDI sollte <strong>der</strong> Gesetzgeber „die<br />
Chance nutzen, die Vorgaben <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> so zu präzisieren, dass eine<br />
einfache, effektive und wirksame <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen<br />
Eigentums möglich wird.“ 585<br />
Es ist anzunehmen, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber genau das bereits versucht hat.<br />
2. Stellungnahme<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> durchgeführten Untersuchung wurde schnell offensichtlich,<br />
dass <strong>der</strong> deutsche Gesetzgeber nur genau das geregelt hat, was er<br />
musste, um die Min<strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> zu erfüllen. Es wur-<br />
gen Eigentums (April 2006), S. 2, http://www.bdionline.de/Dokumente/Stellungnahme.PDF.<br />
582<br />
Vgl. Kunz-Hallstein/Loschel<strong>der</strong>, Stellungnahme <strong>der</strong> Deutschen Vereinigung für<br />
gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht vom 28.2.2006 zum Referenten-Entwurf<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>der</strong> Justiz <strong>des</strong> „Gesetz <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> <strong>Durchsetzung</strong> von<br />
<strong>Rechte</strong>n <strong>des</strong> geistigen Eigentums“, http://www.grur.de/cms/upload/pdf/ stellungnahmen/006/2006-02-28StellungnahmeGesetz<strong>zur</strong>Verbesserung<strong>der</strong>DurschsetzungRechen<strong>des</strong>geisigenEigentums.pdf.<br />
583<br />
Krempl/Kuri, Bun<strong>des</strong>rat sägt am Richtervorbehalt bei Auskunftsanspruch gegen<br />
Provi<strong>der</strong>, http://www.heise.de/newsticker/meldung/86208.<br />
584<br />
Krempl/Ziegler, Experten streiten über <strong>Durchsetzung</strong> geistiger Eigentumsrechte,<br />
http://www.heise.de/newsticker/meldung/91487.<br />
585<br />
Scheel/Plöger, Stellungnahme <strong>des</strong> BDI zum Referentenentwurf <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
<strong>der</strong> Justiz <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen<br />
Eigentums (April 2006), S. 2, http://www.bdionline.de/Dokumente/Stellungnahme.PDF.<br />
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