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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

Angesichts einer deutschen Beschreibung <strong>der</strong> „echten Produktpiraterie“<br />

als den Versuch, „ein Plagiat als Original in den Verkehr zu bringen“, 59<br />

wird deutlich, dass hier die Grenzen zwischen beiden Begriffen ver-<br />

schwimmen. Denn ein Plagiat wird gewöhnlich dadurch hergestellt, dass<br />

man alle Elemente <strong>des</strong> Originals einschließlich <strong>der</strong> Kennzeichen in einer<br />

mehr o<strong>der</strong> weniger identischen Weise kopiert mit dem Ziel, dass es dem<br />

Original zum Verwechseln ähnlich sieht. <strong>Die</strong> Herstellung und <strong>der</strong> Ver-<br />

trieb eines <strong>der</strong>art identisch nachgebildeten Produktes ist aber genau das,<br />

was in Großbritannien traditionell mit dem Begriff „counterfeiting“ umschrieben<br />

wird und gerade nicht mit „piracy“. 60<br />

Während sowohl Juristen als auch juristische Laien gemeinhin eine Vorstellung<br />

von <strong>der</strong> Bedeutung <strong>des</strong> Begriffs „piracy“ haben, gehen die Ansichten<br />

über den Begriff „counterfeiting“ weit auseinan<strong>der</strong>. 61 Allerdings<br />

ist fraglich, ob eine Abgrenzung zwischen diesen Begriffen überhaupt<br />

zwingend erfor<strong>der</strong>lich ist. Im Vor<strong>der</strong>grund sollte vielmehr die Schil<strong>der</strong>ung<br />

<strong>des</strong> Phänomens stehen, nicht die Abgrenzung verschiedener Begriffe<br />

für sachlich praktisch gleiche Vorgänge. 62 <strong>Die</strong>se Vorgänge bestehen in<br />

<strong>der</strong> Regel darin, dass immaterialgüterrechtlich geschützte o<strong>der</strong> zumin<strong>des</strong>t<br />

verkehrsbekannte Werke weitgehend identisch nachgebildet und in den<br />

Verkehr gebracht werden mit dem Ziel, das kaufende Publikum über die<br />

Originalität o<strong>der</strong> Herkunft <strong>der</strong> Nachahmung zu täuschen, um einen erhöhten<br />

Gewinn aus dem Verkauf <strong>der</strong> Nachahmung zu erzielen. 63 <strong>Die</strong>se<br />

Vorgehensweise entspricht im Wesentlichen dem, was gemeinhin als<br />

„Produktpiraterie“ verstanden wird, so dass es für das allgemeine Verständnis<br />

wenig för<strong>der</strong>lich erscheint, hier noch zwischen verschiedenen<br />

Begriffen abzugrenzen. Daher sollte <strong>der</strong> Begriff „Produktpiraterie“ als<br />

allgemeiner Oberbegriff verstanden werden, <strong>der</strong> sowohl unerlaubte<br />

59<br />

Von Weichs/Foerstl, Der allgemeine Auskunftsanspruch im Urheberrechtsprozess,<br />

ZUM 2000, S. 897 (900).<br />

60<br />

Levin, Was bedeutet “counterfeiting”?, GRURInt 1987, S. 18 (21).<br />

61<br />

Siehe hierzu die ausführliche Darstellung von Levin, Was bedeutet “counterfeiting”?,<br />

GRURInt 1987, S. 18 ff.<br />

62<br />

Meister, Leistungsschutz und Produktpiraterie, 1990, S. 34.<br />

63 Levin, Was bedeutet “counterfeiting”?, GRURInt 1987, S. 18 (27).<br />

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