Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com
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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />
Angesichts einer deutschen Beschreibung <strong>der</strong> „echten Produktpiraterie“<br />
als den Versuch, „ein Plagiat als Original in den Verkehr zu bringen“, 59<br />
wird deutlich, dass hier die Grenzen zwischen beiden Begriffen ver-<br />
schwimmen. Denn ein Plagiat wird gewöhnlich dadurch hergestellt, dass<br />
man alle Elemente <strong>des</strong> Originals einschließlich <strong>der</strong> Kennzeichen in einer<br />
mehr o<strong>der</strong> weniger identischen Weise kopiert mit dem Ziel, dass es dem<br />
Original zum Verwechseln ähnlich sieht. <strong>Die</strong> Herstellung und <strong>der</strong> Ver-<br />
trieb eines <strong>der</strong>art identisch nachgebildeten Produktes ist aber genau das,<br />
was in Großbritannien traditionell mit dem Begriff „counterfeiting“ umschrieben<br />
wird und gerade nicht mit „piracy“. 60<br />
Während sowohl Juristen als auch juristische Laien gemeinhin eine Vorstellung<br />
von <strong>der</strong> Bedeutung <strong>des</strong> Begriffs „piracy“ haben, gehen die Ansichten<br />
über den Begriff „counterfeiting“ weit auseinan<strong>der</strong>. 61 Allerdings<br />
ist fraglich, ob eine Abgrenzung zwischen diesen Begriffen überhaupt<br />
zwingend erfor<strong>der</strong>lich ist. Im Vor<strong>der</strong>grund sollte vielmehr die Schil<strong>der</strong>ung<br />
<strong>des</strong> Phänomens stehen, nicht die Abgrenzung verschiedener Begriffe<br />
für sachlich praktisch gleiche Vorgänge. 62 <strong>Die</strong>se Vorgänge bestehen in<br />
<strong>der</strong> Regel darin, dass immaterialgüterrechtlich geschützte o<strong>der</strong> zumin<strong>des</strong>t<br />
verkehrsbekannte Werke weitgehend identisch nachgebildet und in den<br />
Verkehr gebracht werden mit dem Ziel, das kaufende Publikum über die<br />
Originalität o<strong>der</strong> Herkunft <strong>der</strong> Nachahmung zu täuschen, um einen erhöhten<br />
Gewinn aus dem Verkauf <strong>der</strong> Nachahmung zu erzielen. 63 <strong>Die</strong>se<br />
Vorgehensweise entspricht im Wesentlichen dem, was gemeinhin als<br />
„Produktpiraterie“ verstanden wird, so dass es für das allgemeine Verständnis<br />
wenig för<strong>der</strong>lich erscheint, hier noch zwischen verschiedenen<br />
Begriffen abzugrenzen. Daher sollte <strong>der</strong> Begriff „Produktpiraterie“ als<br />
allgemeiner Oberbegriff verstanden werden, <strong>der</strong> sowohl unerlaubte<br />
59<br />
Von Weichs/Foerstl, Der allgemeine Auskunftsanspruch im Urheberrechtsprozess,<br />
ZUM 2000, S. 897 (900).<br />
60<br />
Levin, Was bedeutet “counterfeiting”?, GRURInt 1987, S. 18 (21).<br />
61<br />
Siehe hierzu die ausführliche Darstellung von Levin, Was bedeutet “counterfeiting”?,<br />
GRURInt 1987, S. 18 ff.<br />
62<br />
Meister, Leistungsschutz und Produktpiraterie, 1990, S. 34.<br />
63 Levin, Was bedeutet “counterfeiting”?, GRURInt 1987, S. 18 (27).<br />
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