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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

diesem Bereich zu stärken.“ 570 Angesichts <strong>der</strong> genau diametral entgegengesetzten<br />

Interessenlagen verwun<strong>der</strong>n diese unterschiedlichen Meinungen<br />

nicht. Vielmehr spiegeln sie das wi<strong>der</strong>, was nach den während <strong>des</strong><br />

Gesetzgebungsverfahrens geführten heftigen Diskussionen bereits erwar-<br />

tet werden konnte. Während die Industrie, insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Medienund<br />

Unterhaltungsbranche eine Stärkung im Bereich <strong>der</strong> Rechtsdurchsetzung<br />

zum Schutz ihres geistigen Eigentums angestrebt, erkämpft o<strong>der</strong><br />

möglicherweise auch ausgehandelt haben, fühlen sich die Verbraucher in<br />

ihren <strong>Rechte</strong>n und ihrer Freiheit im Netz unangemessen beschränkt.<br />

<strong>Die</strong> juristische Literatur hat die <strong>Richtlinie</strong> meist in ihrem Ansatz begrüßt;<br />

so wurde beispielsweise von einem umfassenden Harmonisierungsschritt<br />

gesprochen, <strong>der</strong> „uneingeschränkt zu begrüßen“ sei. 571 Im Detail jedoch<br />

wurde außerordentlich viel Kritik geübt, wie bei <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> einzelnen<br />

Maßnahmen deutlich geworden ist. Entsprechend <strong>der</strong> bereits umstrittenen<br />

Entstehungsgeschichte <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> wurde und wird auch das<br />

verabschiedete Gesamtwerk heftig diskutiert, da die <strong>Richtlinie</strong> praktisch<br />

mehr Fragen aufwerfe, als sie beantworte. 572<br />

2. Stellungnahme<br />

a) Wesen <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> ist als Kompromisspapier verabschiedet worden und für<br />

ihr Gesetzgebungsverfahren im Hinblick auf den verstärkten, in Brüssel<br />

allerdings üblichen Lobbyismus heftig kritisiert worden. In Bezug auf<br />

den weiten Anwendungsbereich <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong>, den sie ja erst im Laufe<br />

<strong>der</strong> Beratungen erhalten hat, führte die Presse aus: „<strong>Die</strong> Musik- und die<br />

Filmindustrie erkannte in dem Vorstoß aus Brüssel jedoch rasch ihre<br />

Chance, die drastischen Strafen <strong>des</strong> Entwurfs auch gegen Privatkopierer,<br />

CD-Brenner und die Nutzer von Online-Tauschbörsen in Stellung zu<br />

570<br />

Vgl. BDI, Harmonisierung <strong>der</strong> Zivilrechtsvorschriften bei Verletzung geistigen Eigentums,<br />

http://www.bdi-online.de/de/fachabteilungen/5495.htm.<br />

571<br />

Knaak, <strong>Die</strong> EG-<strong>Richtlinie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen Eigentums und<br />

ihr Umsetzungsbedarf im deutschen Recht, GRURInt 2004, S. 745 (746).<br />

572<br />

Kur, The Enforcement Directive – Rough Start, Happy Landing?, IIC 2004, S. 821<br />

(830).<br />

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