Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com
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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />
diesem Bereich zu stärken.“ 570 Angesichts <strong>der</strong> genau diametral entgegengesetzten<br />
Interessenlagen verwun<strong>der</strong>n diese unterschiedlichen Meinungen<br />
nicht. Vielmehr spiegeln sie das wi<strong>der</strong>, was nach den während <strong>des</strong><br />
Gesetzgebungsverfahrens geführten heftigen Diskussionen bereits erwar-<br />
tet werden konnte. Während die Industrie, insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Medienund<br />
Unterhaltungsbranche eine Stärkung im Bereich <strong>der</strong> Rechtsdurchsetzung<br />
zum Schutz ihres geistigen Eigentums angestrebt, erkämpft o<strong>der</strong><br />
möglicherweise auch ausgehandelt haben, fühlen sich die Verbraucher in<br />
ihren <strong>Rechte</strong>n und ihrer Freiheit im Netz unangemessen beschränkt.<br />
<strong>Die</strong> juristische Literatur hat die <strong>Richtlinie</strong> meist in ihrem Ansatz begrüßt;<br />
so wurde beispielsweise von einem umfassenden Harmonisierungsschritt<br />
gesprochen, <strong>der</strong> „uneingeschränkt zu begrüßen“ sei. 571 Im Detail jedoch<br />
wurde außerordentlich viel Kritik geübt, wie bei <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> einzelnen<br />
Maßnahmen deutlich geworden ist. Entsprechend <strong>der</strong> bereits umstrittenen<br />
Entstehungsgeschichte <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> wurde und wird auch das<br />
verabschiedete Gesamtwerk heftig diskutiert, da die <strong>Richtlinie</strong> praktisch<br />
mehr Fragen aufwerfe, als sie beantworte. 572<br />
2. Stellungnahme<br />
a) Wesen <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> ist als Kompromisspapier verabschiedet worden und für<br />
ihr Gesetzgebungsverfahren im Hinblick auf den verstärkten, in Brüssel<br />
allerdings üblichen Lobbyismus heftig kritisiert worden. In Bezug auf<br />
den weiten Anwendungsbereich <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong>, den sie ja erst im Laufe<br />
<strong>der</strong> Beratungen erhalten hat, führte die Presse aus: „<strong>Die</strong> Musik- und die<br />
Filmindustrie erkannte in dem Vorstoß aus Brüssel jedoch rasch ihre<br />
Chance, die drastischen Strafen <strong>des</strong> Entwurfs auch gegen Privatkopierer,<br />
CD-Brenner und die Nutzer von Online-Tauschbörsen in Stellung zu<br />
570<br />
Vgl. BDI, Harmonisierung <strong>der</strong> Zivilrechtsvorschriften bei Verletzung geistigen Eigentums,<br />
http://www.bdi-online.de/de/fachabteilungen/5495.htm.<br />
571<br />
Knaak, <strong>Die</strong> EG-<strong>Richtlinie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen Eigentums und<br />
ihr Umsetzungsbedarf im deutschen Recht, GRURInt 2004, S. 745 (746).<br />
572<br />
Kur, The Enforcement Directive – Rough Start, Happy Landing?, IIC 2004, S. 821<br />
(830).<br />
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