Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com
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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />
rechten vermutet werden kann, war in Rechtsprechung und Literatur bislang<br />
umstritten. 373 Durch die Regelung <strong>des</strong> Art. 5 (b) <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> ist<br />
dieser Streit nun zugunsten <strong>der</strong> Vermutungswirkung entschieden worden,<br />
da die Vorschrift die Anwendung <strong>der</strong> Vermutung nun ausdrücklich auch<br />
für Inhaber von verwandten Schutzrechten vorschreibt. Aus diesem<br />
Grund besteht für das deutsche Recht mithin ein Umsetzungsbedarf.<br />
c) Geplante Umsetzung<br />
<strong>Die</strong>sem Umsetzungsbedarf will <strong>der</strong> Gesetzgeber mittels einer Ergänzung<br />
<strong>des</strong> Urheberrechtsgesetzes abhelfen, indem die bereits in § 10 Abs. 1<br />
UrhG vorhandene Vermutungsregelung auch auf die verwandten Schutzrechte<br />
erstreckt werden soll. Dabei betont <strong>der</strong> Gesetzgeber explizit die<br />
Ausdehnung auch auf die <strong>Rechte</strong> <strong>der</strong> Datenbankhersteller. 374<br />
Zu diesem Zweck werden durch Art. 6 Nr. 4 bis 9 <strong>des</strong> Gesetzentwurfs die<br />
§§ 71, 74, 85, 87, 87b und 94 UrhG einheitlich geän<strong>der</strong>t, indem in die<br />
genannten Vorschriften ein Verweis auf § 10 Abs. 1 UrhG eingefügt<br />
wird. 375<br />
d) Bewertung<br />
Es mag bezweifelt werden, ob die vorgesehenen Gesetzesergänzungen<br />
ausreichend sind. Im Hinblick auf die gefor<strong>der</strong>te Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
mögen sie <strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen zwar entsprechen, indem nunmehr<br />
für alle im Urheberrechtsgesetz vorgesehenen verwandten Schutzrechte<br />
ein Verweis auf die Vermutungsregelung <strong>des</strong> § 10 Abs. 1 UrhG eingefügt<br />
wird. Damit erfüllt <strong>der</strong> Gesetzgeber also die Min<strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
<strong>Richtlinie</strong>.<br />
373 Bejahend OLG Köln GRUR 1992, S. 312 (313) – Amiga-Club; verneinend OLG<br />
Düsseldorf GRUR-RR 2002, S. 121 (125) – Das weite Land; vgl. hierzu auch Dreier/Schulze,<br />
UrhG Kommentar, 2006, § 10 Rn. 5.<br />
374<br />
Siehe „Umsetzungsbedarf im Einzelnen“ innerhalb <strong>der</strong> Begründung <strong>des</strong> Gesetzentwurfs<br />
unter „Grundzüge“, S. 64 <strong>des</strong> Gesetzentwurfs, BT-Drucks. 16/5048 (elektronische<br />
Vorabfassung), http://rsw.beck.de/rsw/upload/ Beck_Aktuell/BT-Drs.1605048.pdf.<br />
375<br />
S. 33 f. <strong>des</strong> Gesetzentwurfs, BT-Drucks. 16/5048 (elektronische Vorabfassung),<br />
http://rsw.beck.de/rsw/upload/ Beck_Aktuell/BT-Drs.1605048.pdf.<br />
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