25.08.2013 Aufrufe

Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

<strong>Richtlinie</strong> ohnehin bereits in weiten Teilen entsprachen, waren nur in<br />

bestimmten Bereichen Än<strong>der</strong>ungen nötig, wie zum Beispiel beim Auskunftsanspruch<br />

gegenüber Mittelspersonen und vor allem im Hinblick<br />

auf die Beweisvorschriften. Insoweit waren durchaus wichtige Än<strong>der</strong>un-<br />

gen erfor<strong>der</strong>lich, welche die grundlegenden Prinzipien <strong>des</strong> deutschen<br />

Zivilprozessrechts empfindlich berühren. Man kann also festhalten, dass<br />

die beson<strong>der</strong>en, für das Gebiet <strong>des</strong> geistigen Eigentums geschaffenen<br />

Vorschriften auf das allgemeine Prozessrecht ausstrahlen und dort zu<br />

Verän<strong>der</strong>ungen führen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich solche<br />

„Rückwirkungseffekte“ in <strong>der</strong> Zukunft wie<strong>der</strong>holen und zu einer automatischen<br />

Harmonisierung <strong>des</strong> Zivil- und Zivilprozessrechts führen wer-<br />

den. 586<br />

Trotz <strong>der</strong> beschriebenen Einwirkungen auf das Prozessrecht hat <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

keine Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> ZPO selbst vorgenommen, son<strong>der</strong>n sich<br />

stets auf Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Spezialgesetze beschränkt, weil dies innerhalb<br />

dieser Gesetze einheitlicher und effektiver sei. Aber auch diese Vorgehensweise<br />

konnte, wie gezeigt, nicht verhin<strong>der</strong>n, dass trotzdem und auch<br />

auf diesem Wege wichtige Grundsätze <strong>des</strong> deutschen zivilprozessualen<br />

Verfahrens im Bereich <strong>des</strong> geistigen Eigentums zum Zwecke <strong>der</strong> europä-<br />

ischen Rechtsvereinheitlichung durchbrochen werden müssen o<strong>der</strong> zumin<strong>des</strong>t<br />

stark gefährdet sind. Man denke nur an das Verbot <strong>des</strong> Ausforschungsbeweises.<br />

Und auch wenn dies im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> nicht<br />

notwendig war, hätte <strong>der</strong> Gesetzgeber darüber hinaus die Chance ergreifen<br />

können, Unzulänglichkeiten <strong>des</strong> deutschen Verfahrens abzuhelfen. So<br />

beschränkt sich etwa die Problematik <strong>der</strong> prozessualen Durchsetzbarkeit<br />

von Vorlageanordnungen nicht nur auf Verfahren im Bereich <strong>des</strong> geisti-<br />

gen Eigentums, son<strong>der</strong>n kann in jedem Verfahren auftreten. 587 Hierfür<br />

wäre jedoch eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> betreffenden Vorschriften in <strong>der</strong> ZPO<br />

586<br />

Leistner, <strong>Die</strong> „Trojanischen Pferde“ <strong>der</strong> Kommission, in: FS Schricker, 2005, S. 87<br />

(100 f.).<br />

587<br />

McGuire, Beweismittelvorlage und Auskunftsanspruch nach <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

2004/48/EG, GRURInt 2005, S. 15 (22).<br />

163

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!