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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

nes verschärften und schnellen Einschreitens gegen die Ausweitung <strong>der</strong><br />

Produktpiraterie nochmals bestätigt wurde. Aus diesem Grund werde die<br />

Kommission als Sofortmaßnahme den Vorschlag für eine <strong>Richtlinie</strong> vorlegen,<br />

„mit <strong>der</strong> die Mittel <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> an geistigem Ei-<br />

gentum verbessert und ein allgemeiner Rahmen für den Informationsaustausch<br />

und die Verwaltungszusammenarbeit abgesteckt werden sollen.“<br />

226 Indem die Kommission zusätzlich noch ausführte, dass diese<br />

<strong>Richtlinie</strong> inhaltlich Verbesserungen <strong>des</strong> durch das TRIPS-<br />

Übereinkommen eingeführten Min<strong>des</strong>tschutzes herbeiführen sollte, 227<br />

waren Umfang und Inhalt <strong>der</strong> zukünftigen <strong>Richtlinie</strong> im Wesentlichen<br />

festgelegt.<br />

3. Der <strong>Richtlinie</strong>nvorschlag<br />

<strong>Die</strong>sen Vorgaben folgend legte die Kommission am 30. Januar 2003<br />

dann den „Vorschlag für eine <strong>Richtlinie</strong> <strong>des</strong> Europäischen Parlaments<br />

und <strong>des</strong> Rates über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz <strong>der</strong> Rech-<br />

te an geistigem Eigentum“ 228 vor.<br />

a) Rechtsgrundlage<br />

Entsprechend <strong>der</strong> bereits im Grünbuch dargelegten Ausführungen be-<br />

gründete die Kommission den Vorschlag für die <strong>Richtlinie</strong> in erster Linie<br />

mit dem Anliegen, den europäischen Binnenmarkt vor Wettbewerbsverzerrungen<br />

und sonstigen Folgen wie z.B. Arbeitsplatzverlusten zu schützen,<br />

die durch die zunehmende Herstellung und den Vertrieb von Piraterieware<br />

entstehen. Unter Berufung auf die Rechtsprechung <strong>des</strong> EuGH 229<br />

stützte die Kommission ihr Harmonisierungsvorhaben auf Art. 95 EGV,<br />

KOM (2000) 789 endg., im Internet abrufbar unter http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/site/de/<strong>com</strong>/2000/<strong>com</strong>2000_0789de01.pdf.<br />

226<br />

Ebenda, S. 2 (Nr. 1). <strong>Die</strong>se Mitteilung <strong>der</strong> Kommission wurde vom Wirtschafts- und<br />

Sozialausschuss in einer „ergänzenden Stellungnahme“ vom 30.5.2001 ausdrücklich<br />

befürwortet, vgl. ABl. EG Nr. C 221 v. 7.8.2001, S. 20, insb. 21.<br />

227<br />

Ebenda, S. 6 (Nr. 13).<br />

228<br />

KOM (2003) 46 endg., im Internet abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/LexUri<br />

Serv/site/de/<strong>com</strong>/2003/<strong>com</strong>2003_0046de01.pdf. Im Folgenden: RL-Vorschlag.<br />

229<br />

Urteil v. 28.4.1998 in <strong>der</strong> Rechtssache C-306/96 (Javico gegen Yves Saint Laurent),<br />

Slg. 1998, S. I-1983, Rn. 25; Urteil v. 9.10.2001 in <strong>der</strong> Rechtssache C-377/98 (Königreich<br />

<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande gegen Europäisches Parlament und Rat <strong>der</strong> Europäischen Union),<br />

Slg. 2001, S. I-7079.<br />

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