Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com
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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />
schwierig sein zu erkennen, wann die Grenze von vielfach wie<strong>der</strong>holten<br />
kleinen Verletzungshandlungen hin zu einer gewerbsmäßigen Begehung<br />
überschritten ist. <strong>Die</strong>se Schwierigkeiten bestehen im Rahmen <strong>der</strong><br />
Rechtsverfolgung in <strong>der</strong> Praxis ohnehin. Und sie würden mit Sicherheit<br />
nicht weniger werden, wenn neben diese tatsächlichen Probleme auch<br />
noch die rechtliche Frage treten würde, ob die Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
anwendbar sind o<strong>der</strong> nicht o<strong>der</strong> ob ggf. eine weitere – noch neu zu erlassende<br />
– <strong>Richtlinie</strong> einschlägig wäre, die sich ausschließlich mit Verbrau-<br />
cherverletzungen beschäftigen würde. Einer einheitlichen Rechtsanwendung<br />
und Rechtspraxis wäre dies kaum zuträglich. Gerade im Hinblick<br />
auf die globalen Herausfor<strong>der</strong>ungen, die in <strong>der</strong> digitalen Welt für den<br />
Schutz <strong>des</strong> geistigen Eigentums bestehen, sollte jedoch eine möglichst<br />
einheitliche Rechtsanwendung angestrebt werden, und dieser Grundsatz<br />
muss unabhängig davon gelten, ob die Verletzung von Verbrauchern<br />
o<strong>der</strong> Produktpiraten herrührt. Daher ist es durchaus sinnvoll, dass grundsätzlich<br />
alle Verletzungshandlungen von den Regelungen dieser Richtli-<br />
nie erfasst werden. Welche konkreten Maßnahmen in welcher Stärke<br />
dann praktisch angewendet werden, sollte <strong>der</strong> Rechtsprechung überlassen<br />
bleiben. Denn es muss ohnehin je<strong>der</strong> einzelne Fall mit seinen eigenen<br />
Beson<strong>der</strong>heiten betrachtet werden und je<strong>des</strong> Mal eine Entscheidung unter<br />
Berücksichtigung <strong>des</strong> Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gefunden werden,<br />
so dass eine vorweggenommene Pauschalisierung, welche Maßnahmen<br />
in welchem Fall generell noch verhältnismäßig sind und welche<br />
nicht mehr, wohl wenig Sinn machen würde.<br />
Denn bei all diesen Diskussionen darf nicht vergessen werden, dass auch<br />
kleine Verletzungshandlungen, die von Verbrauchern begangen werden,<br />
je<strong>des</strong> Mal eine Verletzung <strong>der</strong> Schutzrechte <strong>des</strong> geistigen Eigentums darstellen,<br />
und dies unabhängig davon, in welchem Grade sich dies auf die<br />
Verkaufszahlen <strong>der</strong> Musik- o<strong>der</strong> Filmindustrie auswirkt.<br />
Geistiges Eigentum hat einen Wert, <strong>der</strong> von einer Vielzahl von Verbrauchern<br />
nicht anerkannt wird. In Anbetracht <strong>der</strong> Tatsache, dass Schöpfer<br />
und Erfin<strong>der</strong> von den Gewinnen, die sie aus ihren Werken und Erfindungen<br />
ziehen können, ihren Lebensunterhalt bestreiten, darf dieser Wert<br />
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