Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com
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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />
Parlaments und <strong>des</strong> Rats unterzeichnet und einen Tag später im Amtsblatt<br />
<strong>der</strong> EU veröffentlicht. 265<br />
b) Kritik<br />
Nach alledem lagen zwischen dem von <strong>der</strong> Kommission unterbreiteten<br />
<strong>Richtlinie</strong>n-Vorschlag und <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> im Amtsblatt<br />
nur 1 Jahre. Angesichts <strong>des</strong> weiten, horizontalen Ansatzes dieses<br />
Gemeinschaftsrechtsaktes, <strong>der</strong> eine Harmonisierung <strong>der</strong> Vorschriften <strong>zur</strong><br />
<strong>Durchsetzung</strong> aller <strong>Rechte</strong> zum Schutz <strong>des</strong> geistigen Eigentums herbeiführen<br />
soll, ist dieser Zeitraum rekordverdächtig. 266 Aber genau diese<br />
kurze Zeitspanne hat vielfach Kritik hervorgerufen. Während in Bezug<br />
auf den <strong>Richtlinie</strong>n-Vorschlag noch über „ein gewisses Staunen <strong>der</strong><br />
Fachwelt über die atemberaubende Geschwindigkeit <strong>der</strong> Vergemeinschaftung<br />
<strong>des</strong> Immaterialgüterrechts“ 267 berichtet und die baldige Verabschiedung<br />
<strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> stark bezweifelt worden war, 268 sprach man<br />
nun zum Beispiel von einem „Hauruckverfahren“. 269<br />
Für das Bestreben <strong>der</strong> europäischen Organe, die <strong>Richtlinie</strong> so schnell wie<br />
möglich zu verabschieden, gab es vor allem zwei Gründe: Zum einen<br />
drohten mit <strong>der</strong> auslaufenden Legislaturperiode <strong>des</strong> Europäischen Parla-<br />
ments die Beratungen unter einem neuen Parlament von Neuem loszugehen,<br />
was das Proze<strong>der</strong>e naturgemäß verlängert hätte. Zum an<strong>der</strong>en wollte<br />
man die Maßnahmen <strong>zur</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> Produktpiraterie unbedingt vor<br />
<strong>der</strong> EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 verabschiedet haben – was genau<br />
zwei Tage vorher auch geglückt ist –, weil man befürchtete, dass die bei-<br />
tretenden zehn neuen Mitgliedstaaten aufgrund ihrer divergierenden Interessenlagen<br />
die <strong>Richtlinie</strong> in <strong>der</strong> Form, über die man sich nun mühsam<br />
verständigt hatte, nicht unterstützen würden. <strong>Die</strong>s hätte zu einer Verzöge-<br />
265<br />
ABl. EU Nr. L 157 v. 30.4.2004, S. 45.<br />
266<br />
Frey/Rudolph, EU-<strong>Richtlinie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen Eigentums,<br />
ZUM 2004, S. 522.<br />
267<br />
Metzger/Wurmnest, Auf dem Weg zu einem Europäischen Sanktionenrecht <strong>des</strong> geistigen<br />
Eigentums?, ZUM 2003, S. 922.<br />
268<br />
Mayer/Linnenborn, Kein sicherer Hafen: Bekämpfung <strong>der</strong> Produktpiraterie in <strong>der</strong><br />
Europäischen Union, K&R 2003, S. 313 (321).<br />
269<br />
Ermert/Wilkens, EU schützt geistiges Eigentum,<br />
http://www.heise.de/newsticker/meldung/44799.<br />
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