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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

Auskunft verpflichteten Personen so bestimmt einzugrenzen, wie Art. 8<br />

Abs. 1 es erfor<strong>der</strong>t. Aus diesen Gründen sollten die deutschen Regelungen<br />

entsprechend angepasst werden. 475<br />

3. Geplante Umsetzung<br />

Dementsprechend sieht <strong>der</strong> Gesetzgeber eine Ergänzung <strong>der</strong> deutschen<br />

Anspruchsgrundlagen vor, und zwar sowohl im Hinblick auf den Umfang<br />

wegen <strong>der</strong> Angaben über die Preise als auch im Hinblick auf die Passivlegitimation,<br />

die in Anlehnung an Art. 8 <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> eingefügt wird. 476<br />

4. Bewertung<br />

Der in Art. 8 normierte Auskunftsanspruch ist das materiell-rechtliche<br />

Äquivalent zu <strong>der</strong> prozessualen Beweismittelvorlageanordnung <strong>des</strong> Art.<br />

6. 477 Durch diesen kombinierten Ansatz will die <strong>Richtlinie</strong> den Schutzrechtsinhabern<br />

sowohl in materieller als auch prozessualer Hinsicht möglichst<br />

umfassenden Schutz gewähren.<br />

Obwohl das deutsche Recht bereits seit Jahren entsprechende Auskunftsansprüche<br />

in den Spezialgesetzen kennt, sind infolge <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> und<br />

beson<strong>der</strong>s im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong>selben in das nationale Recht<br />

zahlreiche Diskussion um Art. 8 entbrannt. <strong>Die</strong>se betreffen in erster Linie<br />

die geplanten Auskunftsansprüche gegen Internet-Provi<strong>der</strong>, die aufgrund<br />

<strong>des</strong> erweiterten verpflichteten Personenkreises in Betracht kommen werden.<br />

478 Problematisch ist auch, ob <strong>der</strong> Auskunftsanspruch dann nur bei<br />

richterlicher Anordnung gilt o<strong>der</strong> als ein eigenständiger materiell-<br />

rechtlicher Anspruch in nationales Recht umzusetzen ist. Außerdem bestehen<br />

Fragen in Bezug auf das Datenschutzrecht und <strong>des</strong> Fernmeldegeheimnisses.<br />

475<br />

Ebenso <strong>der</strong> deutsche Gesetzgeber in <strong>der</strong> Begründung <strong>des</strong> Gesetzentwurfs unter<br />

„Grundzüge“, S. 73 f. <strong>des</strong> Gesetzentwurfs, BT-Drucks. 16/5048 (elektronische Vorabfassung),<br />

http://rsw.beck.de/rsw/upload/ Beck_Aktuell/BT-Drs.1605048.pdf.<br />

476<br />

Ebenda, S. 76.<br />

477<br />

Ausführlich zum Verhältnis von Auskunftsanspruch und Beweismittelvorlage Mc-<br />

Guire, Beweismittelvorlage und Auskunftsanspruch nach <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG,<br />

GRURInt 2005, S. 15.<br />

478<br />

Ermert/Kuri, Auskunftsansprüche gegen Provi<strong>der</strong> bei Verletzungen <strong>des</strong> Urheberrechts<br />

vorgesehen, http://www.heise.de/newsticker/meldung/68417.<br />

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