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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

G. Zusammenfassung<br />

Wie die vorstehende Untersuchung aufgezeigt hat, gab es bei dem Entwurf,<br />

<strong>der</strong> Beratung, Verabschiedung und auch Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

2004/48/EG kaum einen Bereich, <strong>der</strong> nicht heftig umstritten gewesen<br />

wäre. Von dem ursprünglichen Ausgangspunkt <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong>, <strong>der</strong> Bekämpfung<br />

<strong>der</strong> Produktpiraterie, über das Gesetzgebungsverfahren, die<br />

Ausweitung ihres Anwendungsbereiches bis hin zu <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong><br />

letztendlich geregelten Maßnahmen waren sämtliche Punkte hart um-<br />

kämpft. Entsprechend schwierig ist auch die Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> in<br />

das nationale Recht. Und obwohl bereits einige <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

vorgesehenen Maßnahmen und Verfahren im deutschen Recht vorhanden<br />

waren, sind zahlreiche Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Spezialgesetze zum geistigen<br />

Eigentum notwendig. Beson<strong>der</strong>er Erwähnung bedürfen vor allem die<br />

beweisrechtlichen Vorgaben in Art. 6 und 7 <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong>. <strong>Die</strong>se wirken<br />

sich unmittelbar auf die allgemeinen Grundsätze <strong>des</strong> deutschen Zivilprozessrechts<br />

aus und beeinträchtigen namentlich das Verbot <strong>des</strong> Ausfor-<br />

schungsbeweises und den Grundsatz, dass keine allgemeine prozessuale<br />

Aufklärungspflicht <strong>der</strong> Partei besteht. Obwohl also die <strong>Richtlinie</strong> den<br />

Mitgliedstaaten nur Verpflichtungen für den spezifischen Bereich <strong>des</strong><br />

geistigen Eigentums auferlegt, strahlen diese teilweise auch in das allge-<br />

meine Zivilprozessrecht aus und werden dadurch mittelbar auch zu einer<br />

Harmonisierung dieses allgemeinen Rechtsgebietes beitragen. Im Kampf<br />

gegen die Produktpiraterie ist die <strong>Richtlinie</strong> damit insgesamt zwar ein<br />

wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Alleine kann und wird sie dieses<br />

hoch gesteckte Ziel jedoch kaum erreichen können.<br />

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