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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

duktpiraterie ihr Vertrauen in den Binnenmarkt, so dass die Investitionen<br />

in Innovation und Kreativität in den Unternehmen gebremst würden. 212<br />

Da sich die bisherigen europäischen Initiativen <strong>zur</strong> Bekämpfung dieses<br />

Phänomens „hauptsächlich auf den Schutz <strong>der</strong> Außengrenzen“ bezogen<br />

hätten 213 und jene aber angesichts <strong>des</strong> rasanten Anstiegs <strong>der</strong> Produktpiraterie<br />

nicht ausreichten, um „die Ausweitung dieser Erscheinung in den<br />

Griff zu bekommen“, 214 kündigte die Kommission hier bereits eine „Ge-<br />

meinschaftsinitiative“ an, „die gegebenenfalls horizontal aus<strong>zur</strong>ichten<br />

wäre, … um innerhalb <strong>des</strong> Binnenmarkts die Mittel <strong>zur</strong> Wahrung dieser<br />

Eigentumsrechte zu verstärken.“ 215 Ausgehend von den Grundsätzen <strong>des</strong><br />

TRIPS-Übereinkommens sollte auf den bestehenden Regelungen aufge-<br />

baut und eine weitergehende Harmonisierung erreicht werden, sog.<br />

TRIPS-Plus-Ansatz. 216 Damit war die Grundkonzeption <strong>der</strong> später erlassenen<br />

<strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG vorgegeben.<br />

Bemerkenswert ist hier vor allem <strong>der</strong> Sinneswandel <strong>der</strong> Kommission, <strong>der</strong><br />

sich darin äußerte, dass sie mithilfe dieses Grünbuchs die öffentliche,<br />

politische und rechtliche Diskussion zu einem breiteren Ansatz <strong>des</strong><br />

Schutzes <strong>des</strong> geistigen Eigentums hin lenkte. 217 <strong>Die</strong>ser neuen Perspektive<br />

lag die Erkenntnis zugrunde, dass Nachahmungen und Produktpiraterie<br />

nicht nur in Drittstaaten, son<strong>der</strong>n auch „innerhalb <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

selbst ihren Ursprung haben können“ 218 , so dass die Maßnahmen an den<br />

Außengrenzen <strong>der</strong> EU für einen effektiven Schutz <strong>des</strong> europäischen Binnenmarktes<br />

vor gefälschten Produkten nicht mehr ausreichen können.<br />

212<br />

S. 5 <strong>des</strong> Grünbuchs, KOM (98) 569 endg.<br />

213<br />

Hiermit ist in erster Linie die Verordnung (EG) Nr. 3295/94 gemeint; vgl. S. 6 <strong>des</strong><br />

Grünbuchs, KOM (98) 569 endg. Siehe hierzu auch oben, S. 28.<br />

214<br />

S. 4 <strong>des</strong> Grünbuchs, KOM (98) 569 endg.<br />

215<br />

S. 6 <strong>des</strong> Grünbuchs, KOM (98) 569 endg.<br />

216<br />

McGuire, Beweismittelvorlage und Auskunftsanspruch nach <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

2004/48/EG, GRURInt 2005, S. 15.<br />

217<br />

Harte-Bavendamm, Der <strong>Richtlinie</strong>nvorschlag <strong>zur</strong> <strong>Durchsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> geistigen<br />

Eigentums, in: FS Tilmann, 2003, S. 793 (796).<br />

218<br />

S. 6 <strong>des</strong> Grünbuchs, KOM (98) 569 endg.<br />

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