Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com
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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />
Möglichkeit vorsehen, die Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen zu<br />
beantragen. Daher besteht insofern ein Umsetzungsbedarf. 483<br />
3. Geplante Umsetzung<br />
Bei <strong>der</strong> Umsetzung hat <strong>der</strong> Gesetzgeber die Vorlagepflicht als materiellrechtlichen<br />
Anspruch ausgestaltet und in die Spezialgesetze, im Anschluss<br />
an die Vorschrift über die Beweise, eingefügt. 484<br />
In Anbetracht <strong>der</strong> Tatsache, dass eine Umsetzung auf an<strong>der</strong>e Art und<br />
Weise nur im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung möglich gewesen wäre und<br />
dies aber zu einem Systembruch mit dem bestehenden Recht bedeuten<br />
würde, 485 ist die geplante Umsetzung hier nicht zu beanstanden.<br />
V. Maßnahmen aufgrund einer Sachentscheidung<br />
<strong>Die</strong> folgenden Abschnitte <strong>des</strong> zweiten Kapitels regeln die Sanktionen für<br />
Verletzungen von <strong>Rechte</strong>n <strong>des</strong> geistigen Eigentums, die auf Grundlage<br />
<strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> einzuführen sind. <strong>Die</strong>se umfassen zum einen Abhilfemaßnahmen<br />
und – nunmehr dauerhafte – gerichtliche Anordnungen (Art. 10,<br />
11), zum an<strong>der</strong>en Schadensersatzzahlungen und die Erstattungspflicht für<br />
Prozesskosten (Art. 13, 14) und letztlich die Veröffentlichung <strong>der</strong> Ge-<br />
richtsentscheidungen (Art. 15).<br />
Eingeleitet werden diese Sanktionsvorschriften im fünften Abschnitt mit<br />
<strong>der</strong> Regelung verschiedenartiger Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten<br />
vorsehen müssen bzw. können, wenn eine Verletzung eines Rechts <strong>des</strong><br />
geistigen Eigentums festgestellt wird.<br />
483<br />
Vgl. auch die Begründung <strong>des</strong> Gesetzentwurfs unter „Grundzüge“, S. 78 <strong>des</strong> Gesetzentwurfs,<br />
BT-Drucks. 16/5048 (elektronische Vorabfassung),<br />
http://rsw.beck.de/rsw/upload/ Beck_Aktuell/BT-Drs.1605048.pdf.<br />
484<br />
§ 140d PatG, § 24d GebrMG, §§ 19b, 128 und 135 MarkenG, § 9 HalblSchG, § 101b<br />
UrhG, § 46b GeschmMG, § 37d SortSchG.<br />
485<br />
Ausführlich hierzu <strong>der</strong> Gesetzgeber, vgl. die Begründung <strong>des</strong> Gesetzentwurfs unter<br />
„Grundzüge“, S. 78 <strong>des</strong> Gesetzentwurfs, BT-Drucks. 16/5048 (elektronische Vorabfassung),<br />
http://rsw.beck.de/rsw/upload/ Beck_Aktuell/BT-Drs.1605048.pdf.<br />
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