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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des ... - Eulisp.com

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<strong>Die</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2004/48/EG<br />

Möglichkeit vorsehen, die Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen zu<br />

beantragen. Daher besteht insofern ein Umsetzungsbedarf. 483<br />

3. Geplante Umsetzung<br />

Bei <strong>der</strong> Umsetzung hat <strong>der</strong> Gesetzgeber die Vorlagepflicht als materiellrechtlichen<br />

Anspruch ausgestaltet und in die Spezialgesetze, im Anschluss<br />

an die Vorschrift über die Beweise, eingefügt. 484<br />

In Anbetracht <strong>der</strong> Tatsache, dass eine Umsetzung auf an<strong>der</strong>e Art und<br />

Weise nur im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung möglich gewesen wäre und<br />

dies aber zu einem Systembruch mit dem bestehenden Recht bedeuten<br />

würde, 485 ist die geplante Umsetzung hier nicht zu beanstanden.<br />

V. Maßnahmen aufgrund einer Sachentscheidung<br />

<strong>Die</strong> folgenden Abschnitte <strong>des</strong> zweiten Kapitels regeln die Sanktionen für<br />

Verletzungen von <strong>Rechte</strong>n <strong>des</strong> geistigen Eigentums, die auf Grundlage<br />

<strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> einzuführen sind. <strong>Die</strong>se umfassen zum einen Abhilfemaßnahmen<br />

und – nunmehr dauerhafte – gerichtliche Anordnungen (Art. 10,<br />

11), zum an<strong>der</strong>en Schadensersatzzahlungen und die Erstattungspflicht für<br />

Prozesskosten (Art. 13, 14) und letztlich die Veröffentlichung <strong>der</strong> Ge-<br />

richtsentscheidungen (Art. 15).<br />

Eingeleitet werden diese Sanktionsvorschriften im fünften Abschnitt mit<br />

<strong>der</strong> Regelung verschiedenartiger Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten<br />

vorsehen müssen bzw. können, wenn eine Verletzung eines Rechts <strong>des</strong><br />

geistigen Eigentums festgestellt wird.<br />

483<br />

Vgl. auch die Begründung <strong>des</strong> Gesetzentwurfs unter „Grundzüge“, S. 78 <strong>des</strong> Gesetzentwurfs,<br />

BT-Drucks. 16/5048 (elektronische Vorabfassung),<br />

http://rsw.beck.de/rsw/upload/ Beck_Aktuell/BT-Drs.1605048.pdf.<br />

484<br />

§ 140d PatG, § 24d GebrMG, §§ 19b, 128 und 135 MarkenG, § 9 HalblSchG, § 101b<br />

UrhG, § 46b GeschmMG, § 37d SortSchG.<br />

485<br />

Ausführlich hierzu <strong>der</strong> Gesetzgeber, vgl. die Begründung <strong>des</strong> Gesetzentwurfs unter<br />

„Grundzüge“, S. 78 <strong>des</strong> Gesetzentwurfs, BT-Drucks. 16/5048 (elektronische Vorabfassung),<br />

http://rsw.beck.de/rsw/upload/ Beck_Aktuell/BT-Drs.1605048.pdf.<br />

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