Institutsbericht 2002/2003 - Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik ...
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§ 6<br />
Aufgaben der Mitgliederversammlung<br />
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<br />
(1) Entgegennahme eines Berichtes des Direktors über die <strong>Institut</strong>sarbeit im abgelaufenen<br />
Geschäftsjahr und die weitere Planung sowie über die Jahresrechnung und das<br />
Ergebnis der Rechnungsprüfung.<br />
(2) Beschlußfassungen über<br />
a) den Jahresabschluß<br />
b) die Entlastung des Kuratoriums und des Direktors<br />
c) die Wahl des Abschlußprüfers<br />
d) Satzungsänderungen<br />
e) die Auflösung gem. § 15<br />
f) sonstige Anträge<br />
g) Wahl des Kuratoriumsmitgliedes gem. § 7 Abs. 1 Buchst. d.<br />
(1) Dem Kuratorium gehören an:<br />
§ 7<br />
Das Kuratorium<br />
a) je ein Vertreter des Bundes und des Landes;<br />
b) der Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität<br />
Rostock;<br />
c) der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirates;<br />
d) ein von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren zu wählendes<br />
Mitglied, <strong>für</strong> das eine einmalige Wiederwahl zulässig ist.<br />
(5) Den Vorsitz des Kuratoriums führt jährlich abwechselnd der Vertreter des Bundes<br />
oder des Landes. Für die Vertretung gilt Entsprechendes.<br />
(6) Das Kuratorium tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Es wird im Auftrag seines<br />
Vorsitzenden durch den Direktor des <strong>Institut</strong>s unter Übersendung einer Tagesordnung<br />
einberufen. Die Einberufung soll mit einer Frist von spätestens drei Wochen erfolgen.<br />
(7) Beschlüsse der Einrichtungen zu Fragen von forschungs- und wissenschaftspolitischer<br />
Bedeutung mit erheblichen finanziellen Auswirkungen oder in Bezug auf das Leitungspersonal<br />
der Einrichtungen dürfen nicht gegen die Stimme des Landes- oder des Bundesvertreters<br />
gefaßt werden.<br />
(8) Über die Sitzungen des Kuratoriums sind Niederschriften zu fertigen, die den wesentlichen<br />
Verlauf der Beratungen und die Beschlüsse wiedergeben, die vom Vorsitzenden zu<br />
unterzeichnen sind. Sie sind den Kuratoriumsmitgliedern unverzüglich zu übersenden.<br />
(9) Der <strong>Institut</strong>sdirektor nimmt an den Sitzungen des Kuratoriums teil, sofern dieses im<br />
Einzelfall nicht anders beschließt.<br />
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