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Institutsbericht 2002/2003 - Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik ...

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§ 6<br />

Aufgaben der Mitgliederversammlung<br />

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<br />

(1) Entgegennahme eines Berichtes des Direktors über die <strong>Institut</strong>sarbeit im abgelaufenen<br />

Geschäftsjahr und die weitere Planung sowie über die Jahresrechnung und das<br />

Ergebnis der Rechnungsprüfung.<br />

(2) Beschlußfassungen über<br />

a) den Jahresabschluß<br />

b) die Entlastung des Kuratoriums und des Direktors<br />

c) die Wahl des Abschlußprüfers<br />

d) Satzungsänderungen<br />

e) die Auflösung gem. § 15<br />

f) sonstige Anträge<br />

g) Wahl des Kuratoriumsmitgliedes gem. § 7 Abs. 1 Buchst. d.<br />

(1) Dem Kuratorium gehören an:<br />

§ 7<br />

Das Kuratorium<br />

a) je ein Vertreter des Bundes und des Landes;<br />

b) der Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität<br />

Rostock;<br />

c) der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirates;<br />

d) ein von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren zu wählendes<br />

Mitglied, <strong>für</strong> das eine einmalige Wiederwahl zulässig ist.<br />

(5) Den Vorsitz des Kuratoriums führt jährlich abwechselnd der Vertreter des Bundes<br />

oder des Landes. Für die Vertretung gilt Entsprechendes.<br />

(6) Das Kuratorium tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Es wird im Auftrag seines<br />

Vorsitzenden durch den Direktor des <strong>Institut</strong>s unter Übersendung einer Tagesordnung<br />

einberufen. Die Einberufung soll mit einer Frist von spätestens drei Wochen erfolgen.<br />

(7) Beschlüsse der Einrichtungen zu Fragen von forschungs- und wissenschaftspolitischer<br />

Bedeutung mit erheblichen finanziellen Auswirkungen oder in Bezug auf das Leitungspersonal<br />

der Einrichtungen dürfen nicht gegen die Stimme des Landes- oder des Bundesvertreters<br />

gefaßt werden.<br />

(8) Über die Sitzungen des Kuratoriums sind Niederschriften zu fertigen, die den wesentlichen<br />

Verlauf der Beratungen und die Beschlüsse wiedergeben, die vom Vorsitzenden zu<br />

unterzeichnen sind. Sie sind den Kuratoriumsmitgliedern unverzüglich zu übersenden.<br />

(9) Der <strong>Institut</strong>sdirektor nimmt an den Sitzungen des Kuratoriums teil, sofern dieses im<br />

Einzelfall nicht anders beschließt.<br />

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