Institutsbericht 2002/2003 - Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik ...
Institutsbericht 2002/2003 - Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik ...
Institutsbericht 2002/2003 - Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 8<br />
Aufgaben des Kuratoriums<br />
(1) Das Kuratorium überwacht die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßgkeit und Wirtschaftlichkeit<br />
der Führung der Geschäfte.<br />
(2) Das Kuratorium berät grundsätzliche Angelegenheiten und solche von wesentlicher finanzieller<br />
Bedeutung und beschließt entsprechende Festlegungen und Empfehlungen.<br />
Grundsätzliche Angelegenheiten sind insbesondere:<br />
a) Bestellung und Abberufung des Direktors und der Abteilungsleiter;<br />
b) das mehrjährige Forschungsprogramm;<br />
c) der jährliche Wirtschaftsplan, die mittelfristige Finanzplanung, das Ausbau- und<br />
Investititionsprogramm sowie der Jahresabschluß;<br />
d) außergewöhnliche, über den Rahmen des laufenden Betriebes hinausgehende<br />
Rechtsgeschäfte und Maßnahmen;<br />
e) die Errichtung und Auflösung von Abteilungen im Benehmen mit dem Direktor;<br />
f) die Prüfung und Genehmigung des vom Direktor vorzulegenden Tätigkeitsberichtes<br />
des <strong>Institut</strong>s über das vergangene Jahr und des Arbeitsplanes <strong>für</strong> das<br />
folgende Jahr;<br />
g) die Einwilligung zum Abschluß, zur Änderung oder Kündigung von Anstellungsverträgen<br />
mit leitenden Mitarbeitern des <strong>Institut</strong>s sowie zur Gewährung überoder<br />
außertariflicher Leistungen;<br />
h) die Berufung der Mitglieder des Beirates;<br />
i) Erarbeitung von Vorschlägen <strong>für</strong> die Mitgliederversammlung zu Satzungsfragen<br />
und zur <strong>Institut</strong>sauflösung.<br />
§ 9<br />
Direktor<br />
(1) Der Direktor leitet das <strong>Institut</strong> und vertritt es nach außen und innen. Er ist Vorstand<br />
des Vereins im Sinne von § 26 BGB.<br />
(2) Der Direktor wird <strong>für</strong> höchstens fünf Jahre bestellt; Wiederbestellung ist zulässig.<br />
(3) Der Direktor führt die laufenden Geschäfte des <strong>Institut</strong>s im Rahmen dieser Satzung<br />
und unter Bindung an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Kuratoriums<br />
sowie des Wirtschaftsplanes.<br />
(4) Der Direktor hat das Kuratorium zu dessen Sitzungen über alle wichtigen Angelegenheiten<br />
zu unterrichten. Er ist verpflichtet, dem Kuratorium über alle Angelegenheiten<br />
des <strong>Institut</strong>s Auskunft zu erteilen.<br />
(5) Der Direktor erarbeitet mit den Abteilungsleitern unter angemessener Beteiligung der<br />
wissenschaftlichen Mitarbeiter das wissenschaftliche Programm.<br />
(6) Zu den weiteren Aufgaben des Direktors gehören insbesondere:<br />
162