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Institutsbericht 2002/2003 - Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik ...

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§ 8<br />

Aufgaben des Kuratoriums<br />

(1) Das Kuratorium überwacht die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßgkeit und Wirtschaftlichkeit<br />

der Führung der Geschäfte.<br />

(2) Das Kuratorium berät grundsätzliche Angelegenheiten und solche von wesentlicher finanzieller<br />

Bedeutung und beschließt entsprechende Festlegungen und Empfehlungen.<br />

Grundsätzliche Angelegenheiten sind insbesondere:<br />

a) Bestellung und Abberufung des Direktors und der Abteilungsleiter;<br />

b) das mehrjährige Forschungsprogramm;<br />

c) der jährliche Wirtschaftsplan, die mittelfristige Finanzplanung, das Ausbau- und<br />

Investititionsprogramm sowie der Jahresabschluß;<br />

d) außergewöhnliche, über den Rahmen des laufenden Betriebes hinausgehende<br />

Rechtsgeschäfte und Maßnahmen;<br />

e) die Errichtung und Auflösung von Abteilungen im Benehmen mit dem Direktor;<br />

f) die Prüfung und Genehmigung des vom Direktor vorzulegenden Tätigkeitsberichtes<br />

des <strong>Institut</strong>s über das vergangene Jahr und des Arbeitsplanes <strong>für</strong> das<br />

folgende Jahr;<br />

g) die Einwilligung zum Abschluß, zur Änderung oder Kündigung von Anstellungsverträgen<br />

mit leitenden Mitarbeitern des <strong>Institut</strong>s sowie zur Gewährung überoder<br />

außertariflicher Leistungen;<br />

h) die Berufung der Mitglieder des Beirates;<br />

i) Erarbeitung von Vorschlägen <strong>für</strong> die Mitgliederversammlung zu Satzungsfragen<br />

und zur <strong>Institut</strong>sauflösung.<br />

§ 9<br />

Direktor<br />

(1) Der Direktor leitet das <strong>Institut</strong> und vertritt es nach außen und innen. Er ist Vorstand<br />

des Vereins im Sinne von § 26 BGB.<br />

(2) Der Direktor wird <strong>für</strong> höchstens fünf Jahre bestellt; Wiederbestellung ist zulässig.<br />

(3) Der Direktor führt die laufenden Geschäfte des <strong>Institut</strong>s im Rahmen dieser Satzung<br />

und unter Bindung an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Kuratoriums<br />

sowie des Wirtschaftsplanes.<br />

(4) Der Direktor hat das Kuratorium zu dessen Sitzungen über alle wichtigen Angelegenheiten<br />

zu unterrichten. Er ist verpflichtet, dem Kuratorium über alle Angelegenheiten<br />

des <strong>Institut</strong>s Auskunft zu erteilen.<br />

(5) Der Direktor erarbeitet mit den Abteilungsleitern unter angemessener Beteiligung der<br />

wissenschaftlichen Mitarbeiter das wissenschaftliche Programm.<br />

(6) Zu den weiteren Aufgaben des Direktors gehören insbesondere:<br />

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