Verhandlungen des Europäischen Parlaments - Europa
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19-11-2008<br />
DE<br />
<strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Parlaments</strong><br />
71<br />
Ich werde mit dem horizontalen Instrument, der Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis<br />
und die Rechte von Wanderarbeitnehmern, beginnen. Ich freue mich, dass die Grundzüge<br />
<strong>des</strong> ursprünglichen Vorschlags der Kommission bestätigt wurden, vor allem hinsichtlich<br />
<strong>des</strong> einheitlichen Verfahrens, der kombinierten Erlaubnis für die als Arbeitnehmer<br />
zugelassenen Drittstaatsangehörigen sowie hinsichtlich der gemeinsamen Rechte für alle,<br />
für alle legal arbeitenden Einwanderer, unabhängig <strong>des</strong> ursprünglichen Grunds für ihren<br />
Aufenthalt.<br />
Es ist von grundlegender Bedeutung, sicherzustellen, dass alle legal arbeitenden<br />
Drittstaatsangehörigen in allen Mitgliedstaaten die gleichen Min<strong>des</strong>trechte genießen. Das<br />
entspricht, wie mir scheint, all den großen europäischen Prinzipien bezüglich der<br />
Grundrechte.<br />
Darüber hinaus werden in Ihrem Bericht, Herr Gaubert, neue oder zusätzliche Elemente<br />
vorgeschlagen, die die Kommission unterstützen kann. Ich möchte insbesondere drei<br />
Änderungsanträge erwähnen: Den Änderungsantrag, der im Fall eines Verzugs der Behörden<br />
bei der Prüfung eines Antrags auf Verlängerung eine befristete Aufenthaltsgenehmigung<br />
gewährt, die Änderungsanträge zur Stärkung der Verfahrensrechte und schließlich die<br />
Änderungsanträge, die die Möglichkeit eines Antrags auf eine kombinierte Erlaubnis<br />
vorsehen, wenn man sich bereits rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält.<br />
Die Kommission versteht und teilt den Wunsch <strong>des</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Parlaments</strong>, in dem<br />
Artikel, der die Gleichbehandlung vorsieht, jede Einschränkung zu streichen, und – damit<br />
wende ich mich an die Präsidentschaft – ich hoffe natürlich, dass der Rat sich soweit wie<br />
möglich für all diese Änderungsanträge offen erweist.<br />
Ich komme jetzt zu dem Richtlinienvorschlag „europäische Blue Card“ in dem Bericht von<br />
Frau Klamt, den uns Herr Weber in Erinnerung gerufen hat. Mit dieser europäischen Blue<br />
Card soll die Union attraktiver gestaltet werden, sie soll hoch qualifizierte Arbeitnehmer<br />
aus Drittstaaten stärker ansprechen können, damit die legale Einwanderung ergänzend zu<br />
der Strategie von Lissabon zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft<br />
beiträgt.<br />
Der vorliegende Bericht unterstützt die Kommission hinsichtlich der dringenden<br />
Notwendigkeit, dieses gemeinsame System in <strong>Europa</strong> einzuführen. Die Kommission stimmt<br />
daher gern den Schlussfolgerungen <strong>des</strong> Berichts zu, allerdings mit einigen Vorbehalten.<br />
Zunächst einmal steht die Kommission sicherlich jenen Änderungsanträgen positiv<br />
gegenüber, die das System attraktiver gestalten, beispielsweise denjenigen, die alle<br />
Einschränkungen bei der Gleichbehandlung und beim Zugang zum Arbeitsmarkt streichen<br />
wollen, nachdem man zwei Jahre Inhaber einer Blue Card war. Zweitens die Einbeziehung<br />
der Flüchtlinge in die Kategorie der Aufenthaltsberechtigten, die dieses System nutzen<br />
können. Diese Begünstigung fehlte in dem ursprünglichen Vorschlag, und sie erscheint<br />
uns in jeder Hinsicht – politisch, humanitär und wirtschaftlich – interessant.<br />
Und schließlich die Beibehaltung <strong>des</strong> Kriteriums der Berufserfahrung bei bestimmten<br />
Berufen. Insbesondere auf dem Gebiet der neuen Technologien zählen die Erfahrung und<br />
die Fähigkeiten einer Person mehr als irgendwelche Diplome.<br />
Auf der anderen Seite kann die Kommission den Änderungsantrag nicht akzeptieren, der<br />
die Erteilung der Blue Card auf Bürger solcher Länder beschränken möchte, mit denen die<br />
Union Abkommen geschlossen hat. Ziel dieses Änderungsantrags ist zwar eine Reduzierung<br />
negativer Auswirkungen auf Entwicklungsländer, aber nach Einschätzung der Kommission