Verhandlungen des Europäischen Parlaments - Europa
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19-11-2008<br />
DE<br />
<strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Parlaments</strong><br />
73<br />
Jan Tadeusz Masiel, Verfasser. – (PL) Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Minister! Die<br />
Richtlinie über den Zugang von qualifizierten Drittstaatsangehörigen zur EU ist der erste<br />
wertvolle Schritt in Richtung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik der <strong>Europäischen</strong><br />
Union. Es ist der erste ernsthafte Versuch, die illegale Einwanderung in <strong>Europa</strong><br />
einzuschränken und die legale Einwanderung zu fördern.<br />
Bei der Ausarbeitung <strong>des</strong> Blue-Card-Programms waren wir hin- und hergerissen zwischen<br />
der Befürchtung, dass es durch Drittstaatsangehörige missbraucht wird, und der Hoffnung,<br />
dass die Neuankömmlinge den Bedarf unserer Arbeitsmärkte decken und zur Entwicklung<br />
unserer Wirtschaft beitragen werden. Die Blue Card soll <strong>Europa</strong>s Visitenkarte werden und<br />
dafür sorgen, dass <strong>Europa</strong> ein Ort wird, an dem die von unseren kleinen und mittleren<br />
Unternehmen benötigten qualifizierten Arbeitnehmer gern arbeiten und leben.<br />
Aus Sicht <strong>des</strong> Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, den ich heute<br />
vertrete, war es wichtig sicherzustellen, dass Arbeitnehmer von außerhalb der <strong>Europäischen</strong><br />
Union nicht schlechter behandelt werden als unsere eigenen Bürger. Aus diesem Grund<br />
mussten wir gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit sicherstellen, gewährleisten, dass Familien<br />
zusammengeführt werden können und für Zugang zu grundlegenden Sozialleistungen<br />
sorgen, um eine schnelle und vollständige Integration der Ankömmlinge zu erreichen.<br />
Abschließend möchte ich den Schattenberichterstattern für ihre Unterstützung danken<br />
und der französischen Präsidentschaft mitteilen, dass der Ausschuss für Beschäftigung und<br />
soziale Angelegenheiten schnell gearbeitet hat, um sie bei der Erreichung ihrer Ziele vor<br />
dem Ende ihrer Amtszeit zu unterstützen.<br />
Rumiana Jeleva, Verfasserin der Stellungnahme <strong>des</strong> mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung<br />
und soziale Angelegenheiten. − (BG) Ich möchte Herrn Gaubert zu seinem Bericht über die<br />
Richtlinie <strong>des</strong> Rates über eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum<br />
Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet der <strong>Europäischen</strong> Union beglückwünschen. Ich war<br />
Verfasserin der Stellungnahme <strong>des</strong> Ausschusses für Beschäftigung und soziale<br />
Angelegenheiten zu dieser Richtlinie. Als Abgeordnete für Bulgarien, einem der zehn<br />
Mitgliedstaaten, für die Übergangsfristen gelten, bin ich entschieden gegen Beschränkungen<br />
<strong>des</strong> freien Zugangs zum Arbeitsmarkt für einen wesentlichen Teil der europäischen<br />
Arbeitskräfte. Daher begrüße ich die Bemühungen der europäischen Institutionen um die<br />
Sicherstellung der Gleichbehandlung aller, die sich in der <strong>Europäischen</strong> Union aufhalten<br />
und dort legal arbeiten.<br />
Diese Richtlinie soll als ein horizontales Instrument dienen, wobei zu beachten ist, dass<br />
bereits spezielle Richtlinien in Kraft sind bzw. angenommen werden sollen. Ich denke dabei<br />
an die Richtlinien über Saisonarbeitnehmer, über langfristig aufenthaltsberechtigte<br />
Arbeitnehmer und über „EU Blue Cards“, über die wir heute diskutieren. Bei der<br />
Formulierung unseres Standpunkts wurde ich von Kollegen aus unserem<br />
<strong>Parlaments</strong>ausschuss unterstützt, und ich glaube, dass die von uns vorgeschlagenen Texte<br />
ausgewogene Rechte für Drittstaatsangehörige festlegen. Erwähnen möchte ich hier das<br />
Recht auf Bildung, die Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Zeugnissen,<br />
Arbeitsbedingungen, Zugang zu der Sozialversicherung, Steuervergünstigungen und andere<br />
Rechte. Diese Richtlinie bietet Drittstaatsangehörigen ein allgemeines Min<strong>des</strong>tmaß an<br />
arbeitsbezogenen Rechten. Folglich dürfen die ihnen gewährten Rechte daher nicht über<br />
die Rechte hinausgehen, die im Rahmen von bestimmten Richtlinien garantiert werden.<br />
Das ist auch der Grund, weshalb der Vorschlag der <strong>Europäischen</strong> Kommission bestimmte<br />
Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte vorsieht. In der endgültigen Fassung <strong>des</strong><br />
Standpunkts, die dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zur