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Verhandlungen des Europäischen Parlaments - Europa

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19-11-2008<br />

DE<br />

<strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Parlaments</strong><br />

73<br />

Jan Tadeusz Masiel, Verfasser. – (PL) Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Minister! Die<br />

Richtlinie über den Zugang von qualifizierten Drittstaatsangehörigen zur EU ist der erste<br />

wertvolle Schritt in Richtung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik der <strong>Europäischen</strong><br />

Union. Es ist der erste ernsthafte Versuch, die illegale Einwanderung in <strong>Europa</strong><br />

einzuschränken und die legale Einwanderung zu fördern.<br />

Bei der Ausarbeitung <strong>des</strong> Blue-Card-Programms waren wir hin- und hergerissen zwischen<br />

der Befürchtung, dass es durch Drittstaatsangehörige missbraucht wird, und der Hoffnung,<br />

dass die Neuankömmlinge den Bedarf unserer Arbeitsmärkte decken und zur Entwicklung<br />

unserer Wirtschaft beitragen werden. Die Blue Card soll <strong>Europa</strong>s Visitenkarte werden und<br />

dafür sorgen, dass <strong>Europa</strong> ein Ort wird, an dem die von unseren kleinen und mittleren<br />

Unternehmen benötigten qualifizierten Arbeitnehmer gern arbeiten und leben.<br />

Aus Sicht <strong>des</strong> Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, den ich heute<br />

vertrete, war es wichtig sicherzustellen, dass Arbeitnehmer von außerhalb der <strong>Europäischen</strong><br />

Union nicht schlechter behandelt werden als unsere eigenen Bürger. Aus diesem Grund<br />

mussten wir gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit sicherstellen, gewährleisten, dass Familien<br />

zusammengeführt werden können und für Zugang zu grundlegenden Sozialleistungen<br />

sorgen, um eine schnelle und vollständige Integration der Ankömmlinge zu erreichen.<br />

Abschließend möchte ich den Schattenberichterstattern für ihre Unterstützung danken<br />

und der französischen Präsidentschaft mitteilen, dass der Ausschuss für Beschäftigung und<br />

soziale Angelegenheiten schnell gearbeitet hat, um sie bei der Erreichung ihrer Ziele vor<br />

dem Ende ihrer Amtszeit zu unterstützen.<br />

Rumiana Jeleva, Verfasserin der Stellungnahme <strong>des</strong> mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung<br />

und soziale Angelegenheiten. − (BG) Ich möchte Herrn Gaubert zu seinem Bericht über die<br />

Richtlinie <strong>des</strong> Rates über eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum<br />

Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet der <strong>Europäischen</strong> Union beglückwünschen. Ich war<br />

Verfasserin der Stellungnahme <strong>des</strong> Ausschusses für Beschäftigung und soziale<br />

Angelegenheiten zu dieser Richtlinie. Als Abgeordnete für Bulgarien, einem der zehn<br />

Mitgliedstaaten, für die Übergangsfristen gelten, bin ich entschieden gegen Beschränkungen<br />

<strong>des</strong> freien Zugangs zum Arbeitsmarkt für einen wesentlichen Teil der europäischen<br />

Arbeitskräfte. Daher begrüße ich die Bemühungen der europäischen Institutionen um die<br />

Sicherstellung der Gleichbehandlung aller, die sich in der <strong>Europäischen</strong> Union aufhalten<br />

und dort legal arbeiten.<br />

Diese Richtlinie soll als ein horizontales Instrument dienen, wobei zu beachten ist, dass<br />

bereits spezielle Richtlinien in Kraft sind bzw. angenommen werden sollen. Ich denke dabei<br />

an die Richtlinien über Saisonarbeitnehmer, über langfristig aufenthaltsberechtigte<br />

Arbeitnehmer und über „EU Blue Cards“, über die wir heute diskutieren. Bei der<br />

Formulierung unseres Standpunkts wurde ich von Kollegen aus unserem<br />

<strong>Parlaments</strong>ausschuss unterstützt, und ich glaube, dass die von uns vorgeschlagenen Texte<br />

ausgewogene Rechte für Drittstaatsangehörige festlegen. Erwähnen möchte ich hier das<br />

Recht auf Bildung, die Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Zeugnissen,<br />

Arbeitsbedingungen, Zugang zu der Sozialversicherung, Steuervergünstigungen und andere<br />

Rechte. Diese Richtlinie bietet Drittstaatsangehörigen ein allgemeines Min<strong>des</strong>tmaß an<br />

arbeitsbezogenen Rechten. Folglich dürfen die ihnen gewährten Rechte daher nicht über<br />

die Rechte hinausgehen, die im Rahmen von bestimmten Richtlinien garantiert werden.<br />

Das ist auch der Grund, weshalb der Vorschlag der <strong>Europäischen</strong> Kommission bestimmte<br />

Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte vorsieht. In der endgültigen Fassung <strong>des</strong><br />

Standpunkts, die dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zur

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