Verhandlungen des Europäischen Parlaments - Europa
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19-11-2008<br />
DE<br />
<strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Parlaments</strong><br />
95<br />
sicherzustellen. Abschließend muss die Richtlinie die zirkuläre Migration hoch qualifizierter<br />
Arbeitskräfte fördern können und natürlich, wie bereits erwähnt worden ist, die<br />
Anforderungen bezüglich der Ausbildung im Herkunftsland unterstreichen.<br />
Andererseits scheint es mir nicht erforderlich zu sein, die Ausstellung von Blue Cards<br />
systematisch zu verhindern, wenn kein Vertrag mit dem Herkunftsland besteht. Wie schon<br />
Herr Barrot dargelegt hat, denke auch ich, dass dies eine Diskriminierung zur Folge hätte<br />
und somit eher Anträge an die nationalen Systeme gestellt würden, weshalb es besser ist,<br />
auf Einzelfallbasis zu verhandeln.<br />
Kommen wir nun zur Unterscheidung zwischen hoch qualifizierten und ungelernten<br />
Arbeitskräften – ein Thema, das vor allem von Herrn Busuttil und Frau Lefrançois sowie<br />
von Frau Lambert angesprochen worden ist. Ich denke, hier müssen wir schrittweise<br />
vorangehen. Derzeit gibt es bedauerlicherweise keinen Konsens im Hinblick auf eine legale<br />
Einwanderung auf Gemeinschaftsebene in allen Arbeitsmarktsegmenten. Dennoch kommen<br />
wir voran, denn es gibt in der <strong>Europäischen</strong> Union einheitliche Rechte für alle Arbeitnehmer<br />
aus Drittländern, und wir müssen mit den hoch qualifizierten, saisonalen und entsandten<br />
Arbeitnehmern und mit den Auszubildenden beginnen. Das Stockholm-Programm kann<br />
uns dabei behilflich sein, Fortschritte zu erzielen.<br />
Im Gegensatz zu dem, was von Frau Flautre und anderen Rednern gesagt worden ist,<br />
beinhalten die durch die Blue Card garantierten Rechte keine Beschränkungen in Bezug<br />
auf die Versammlungsfreiheit oder die Arbeitnehmerrechte. Das Gegenteil ist der Fall, und<br />
diese Blue Card wird das einzige Instrument sein, das es Migranten ermöglicht, ein Recht<br />
auf Freizügigkeit zur Erbringung qualifizierter Arbeit in der <strong>Europäischen</strong> Union auszuüben,<br />
was die nationalen Systeme derzeit nicht vorsehen. Das ist der wesentliche Vorteil dieses<br />
Textes.<br />
Ich möchte auch auf Herrn Pirkers Frage in Bezug auf die Frist eingehen, nach der diese<br />
Rechte im Fall der Arbeitslosigkeit verfallen. Es ist richtig, dass es eine Dreimonatsfrist gibt.<br />
Die Präsidentschaft der <strong>Europäischen</strong> Union hätte sich eine längere Frist als die<br />
vorgeschlagene gewünscht, doch in diesem Punkt wurde kein Konsens erreicht. Es gab<br />
sogar einige Mitgliedstaaten, die es gerne gesehen hätten, wenn es überhaupt keine solche<br />
Frist geben würde – was eindeutig nicht dem Wunsch der Präsidentschaft entsprach.<br />
Zum Schluss möchte ich Herrn Favas Frage beantworten. Erwägung 16 <strong>des</strong> Ratstextes<br />
beinhaltet das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für Arbeitnehmer aus Drittländern<br />
und Bürger der Gemeinschaft. Dieser ist mit Artikel 15(1) <strong>des</strong>selben Textes umgesetzt.<br />
Jacques Barrot, Mitglied der Kommission. − (FR) Herr Präsident! Ich werde mich darauf<br />
beschränken, die Anmerkungen von Herrn Jouyet zu ergänzen, die heute Nachmittag<br />
meiner Meinung nach unser gemeinsames Interesse an Ihrer Arbeit gut zum Ausdruck<br />
bringen. Ich möchte allen Rednern und den Berichterstattern danken, die gute Arbeit<br />
geleistet haben.<br />
Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass der Richtlinienentwurf die<br />
Gemeinschaftspräferenz voll unterstützt. Darüber hinaus ist diese Gemeinschaftspräferenz<br />
in den Beitrittsverträgen zur <strong>Europäischen</strong> Union verankert, und diese Verträge sehen<br />
Folgen<strong>des</strong> vor: Wenn ein Mitgliedstaat die Freizügigkeit von Arbeitnehmern, die Bürger<br />
eines anderen Mitgliedstaates sind, vorübergehend einschränkt, muss er ihnen bezüglich<br />
<strong>des</strong> Zugangs zum Arbeitsmarkt anderen Arbeitnehmern aus Drittländern gegenüber den