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Verhandlungen des Europäischen Parlaments - Europa

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19-11-2008<br />

DE<br />

<strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Parlaments</strong><br />

95<br />

sicherzustellen. Abschließend muss die Richtlinie die zirkuläre Migration hoch qualifizierter<br />

Arbeitskräfte fördern können und natürlich, wie bereits erwähnt worden ist, die<br />

Anforderungen bezüglich der Ausbildung im Herkunftsland unterstreichen.<br />

Andererseits scheint es mir nicht erforderlich zu sein, die Ausstellung von Blue Cards<br />

systematisch zu verhindern, wenn kein Vertrag mit dem Herkunftsland besteht. Wie schon<br />

Herr Barrot dargelegt hat, denke auch ich, dass dies eine Diskriminierung zur Folge hätte<br />

und somit eher Anträge an die nationalen Systeme gestellt würden, weshalb es besser ist,<br />

auf Einzelfallbasis zu verhandeln.<br />

Kommen wir nun zur Unterscheidung zwischen hoch qualifizierten und ungelernten<br />

Arbeitskräften – ein Thema, das vor allem von Herrn Busuttil und Frau Lefrançois sowie<br />

von Frau Lambert angesprochen worden ist. Ich denke, hier müssen wir schrittweise<br />

vorangehen. Derzeit gibt es bedauerlicherweise keinen Konsens im Hinblick auf eine legale<br />

Einwanderung auf Gemeinschaftsebene in allen Arbeitsmarktsegmenten. Dennoch kommen<br />

wir voran, denn es gibt in der <strong>Europäischen</strong> Union einheitliche Rechte für alle Arbeitnehmer<br />

aus Drittländern, und wir müssen mit den hoch qualifizierten, saisonalen und entsandten<br />

Arbeitnehmern und mit den Auszubildenden beginnen. Das Stockholm-Programm kann<br />

uns dabei behilflich sein, Fortschritte zu erzielen.<br />

Im Gegensatz zu dem, was von Frau Flautre und anderen Rednern gesagt worden ist,<br />

beinhalten die durch die Blue Card garantierten Rechte keine Beschränkungen in Bezug<br />

auf die Versammlungsfreiheit oder die Arbeitnehmerrechte. Das Gegenteil ist der Fall, und<br />

diese Blue Card wird das einzige Instrument sein, das es Migranten ermöglicht, ein Recht<br />

auf Freizügigkeit zur Erbringung qualifizierter Arbeit in der <strong>Europäischen</strong> Union auszuüben,<br />

was die nationalen Systeme derzeit nicht vorsehen. Das ist der wesentliche Vorteil dieses<br />

Textes.<br />

Ich möchte auch auf Herrn Pirkers Frage in Bezug auf die Frist eingehen, nach der diese<br />

Rechte im Fall der Arbeitslosigkeit verfallen. Es ist richtig, dass es eine Dreimonatsfrist gibt.<br />

Die Präsidentschaft der <strong>Europäischen</strong> Union hätte sich eine längere Frist als die<br />

vorgeschlagene gewünscht, doch in diesem Punkt wurde kein Konsens erreicht. Es gab<br />

sogar einige Mitgliedstaaten, die es gerne gesehen hätten, wenn es überhaupt keine solche<br />

Frist geben würde – was eindeutig nicht dem Wunsch der Präsidentschaft entsprach.<br />

Zum Schluss möchte ich Herrn Favas Frage beantworten. Erwägung 16 <strong>des</strong> Ratstextes<br />

beinhaltet das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für Arbeitnehmer aus Drittländern<br />

und Bürger der Gemeinschaft. Dieser ist mit Artikel 15(1) <strong>des</strong>selben Textes umgesetzt.<br />

Jacques Barrot, Mitglied der Kommission. − (FR) Herr Präsident! Ich werde mich darauf<br />

beschränken, die Anmerkungen von Herrn Jouyet zu ergänzen, die heute Nachmittag<br />

meiner Meinung nach unser gemeinsames Interesse an Ihrer Arbeit gut zum Ausdruck<br />

bringen. Ich möchte allen Rednern und den Berichterstattern danken, die gute Arbeit<br />

geleistet haben.<br />

Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass der Richtlinienentwurf die<br />

Gemeinschaftspräferenz voll unterstützt. Darüber hinaus ist diese Gemeinschaftspräferenz<br />

in den Beitrittsverträgen zur <strong>Europäischen</strong> Union verankert, und diese Verträge sehen<br />

Folgen<strong>des</strong> vor: Wenn ein Mitgliedstaat die Freizügigkeit von Arbeitnehmern, die Bürger<br />

eines anderen Mitgliedstaates sind, vorübergehend einschränkt, muss er ihnen bezüglich<br />

<strong>des</strong> Zugangs zum Arbeitsmarkt anderen Arbeitnehmern aus Drittländern gegenüber den

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