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Verhandlungen des Europäischen Parlaments - Europa

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DE<br />

<strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Parlaments</strong><br />

19-11-2008<br />

Die kürzlich verabschiedete „Rückführungsrichtlinie“, die, wie wir wissen, viele arme<br />

Einwanderer wie gemeine Kriminelle behandelt, ist bezeichnend für die fast schon<br />

monomanische Art und Weise, in der sich <strong>Europa</strong> auf eine auf Kontrollen basierende<br />

Einwanderungspolitik konzentriert.<br />

Der eigentliche Grund hierfür lautet: Die meisten Mitgliedstaaten der <strong>Europäischen</strong> Union<br />

haben es noch nicht geschafft, erstens wirksame Integrationsprogramme für Einwanderer<br />

umzusetzen und zweitens, einen Großteil der Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass<br />

die unvermeidliche Zunahme der multikulturellen Gesellschaften eine wünschenswerte<br />

Entwicklung ist, die unser wirtschaftliches und soziales Wachstum fördert.<br />

In diesem Rahmen kann man die Legislativinitiativen, über die wir heute sprechen, nur<br />

begrüßen. Dies ist vielleicht die erste ernsthafte Bemühung zur Schaffung einer<br />

gemeinsamen europäischen Politik zur legalen Einwanderung, wenngleich einige Vorschläge<br />

relativ zaghaft ausgefallen sind und es Probleme gibt, von denen wir einige in Form von<br />

Änderungsanträgen angegangen sind, darunter – wie viele zu Recht gesagt haben – das<br />

Risiko, dass armen Ländern ihre qualifizierten Fachkräfte entzogen werden.<br />

Gleichzeitig jedoch betreffen diese Einzelregelungen lediglich eine kleine Anzahl von<br />

Menschen, die man als privilegierte legale Einwanderer bezeichnen könnte. Jetzt sind<br />

mutige Legislativinitiativen gefragt, um europäische Regelungen zur legalen Beschäftigung<br />

und für die Millionen anderer Zuwanderer einzuführen, die unsere Volkswirtschaften und<br />

Gesellschaften brauchen.<br />

Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident, Herr Vizepräsident,<br />

Herr amtierender Ratsvorsitzender! Die Europäische Union gilt bei hoch qualifizierten<br />

Arbeitskräften aus Drittländern nach wie vor als unattraktives Einwanderungsziel, während<br />

ungelernte Einwanderer zu Tausenden hereinströmen. Aus diesem Grund braucht die<br />

europäische Einwanderungspolitik einen breiten und konsequenten allgemeinen Ansatz<br />

für Frieden und Sicherheit, die europäische Entwicklungspolitik sowie Integration und<br />

Beschäftigung.<br />

Der Legislativvorschlag stellt eine Anstrengung zur Festlegung gemeinsamer Kriterien für<br />

ein Schnelleinwanderungsverfahren für hoch qualifizierte Immigranten dar. Wir brauchen<br />

gemeinsame einheitliche Definitionen für den Zugang zu 27 Arbeitsmärkten.<br />

Jeder erkennt die Tatsache an, dass die Europäische Union die Möglichkeit haben muss,<br />

auf langfristiger Basis qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern einzusetzen, um ihre<br />

Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Allerdings<br />

müssen die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. Als Mitglied <strong>des</strong> Ausschusses für<br />

Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sollte die erste Voraussetzung meines Erachtens<br />

die Anerkennung <strong>des</strong> Hochschulstudiums hoch qualifizierter Personen oder einer<br />

dreijährigen Berufserfahrung sein.<br />

Die Entwicklungspolitik muss die Verfügbarkeit von Arbeitskräften aus Drittländern<br />

gewährleisten. Die Berichterstatterin, der ich wegen <strong>des</strong> tragischen Vorfalls mein Mitgefühl<br />

aussprechen möchte, betont, dass die Einwanderung zum Zweck der Beschäftigung hoch<br />

qualifizierter Kräfte keine langfristige Lösung für die wirtschaftlichen und demografischen<br />

Probleme darstellt, da die Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen gewöhnlich negative<br />

Auswirkungen auf die nationalen Arbeitsmärkte in den Mitgliedstaaten hat.<br />

Das Subsidiaritätsprinzip muss solange gelten, bis wir einheitliche soziale Systeme und<br />

ein einheitliches Arbeitsrecht haben. Das Europäische Parlament empfiehlt daher eine

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