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Verhandlungen des Europäischen Parlaments - Europa

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19-11-2008<br />

DE<br />

<strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Parlaments</strong><br />

89<br />

strikte Einhaltung <strong>des</strong> Grundsatzes der Gemeinschaftspräferenz. Die Mitgliedstaaten müssen<br />

die Anzahl der Einwanderer aus Drittländern festlegen, die im Rahmen der nationalen<br />

Souveränität aufgenommen werden, und sie müssen auch das Recht haben, eine Nullquote<br />

festzulegen.<br />

Blue Cards sollten, selbst wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, nur im Ermessen je<strong>des</strong><br />

einzelnen Mitgliedstaates mit europäischem Mehrwert in Form eines Rechts auf Umzug<br />

nach einem zweijährigen legalen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat ausgestellt<br />

werden.<br />

Karin Jöns (PSE). – (DE) Herr Präsident! Um die illegale Einwanderung in den Griff zu<br />

bekommen, um den Herausforderungen <strong>des</strong> demografischen Wandels Rechnung zu tragen,<br />

um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und um gleichzeitig ein Höchstmaß an sozialem<br />

Frieden zu sichern, brauchen wir heute dringender denn je eine gemeinsame<br />

Zuwanderungspolitik. Hierin besteht in diesem Hause auch Einigkeit. Deshalb gilt mein<br />

Dank an dieser Stelle allen vier Berichterstattern für die gute Zusammenarbeit.<br />

Aber für meine Fraktion muss eine gemeinsame Zuwanderungspolitik alle Migrantinnen<br />

und Migranten einschließen, sonst greift sie wirklich zu kurz. Das heißt, der<br />

Gleichbehandlungsgrundsatz muss uneingeschränkt für alle gelten, wenn es um<br />

Arbeitnehmerrechte geht, wenn es um den Zugang zu Bildung geht und wenn es um den<br />

Zugang zu Systemen der sozialen Sicherheit geht. Deshalb bitte ich Sie herzlich, morgen<br />

den Änderungsanträgen meiner Fraktion zuzustimmen. Die Rahmenrichtlinie muss auch<br />

für Saisonarbeiter, für Flüchtlinge oder für Personen, die vorübergehenden Schutz beantragt<br />

haben, gelten.<br />

Was die Blue Card betrifft, bitte ich das Abstimmungsergebnis <strong>des</strong> federführenden<br />

Ausschusses morgen dahingehend zu korrigieren, dass der europäische Arbeitsmarkt nicht<br />

nur für Migrantinnen und Migranten aus Ländern, mit denen wir bereits<br />

Partnerschaftsabkommen haben, offenstehen darf. Eine solche Einschränkung darf es nicht<br />

geben. Es freut mich zu hören, dass die Kommission diese Ansicht teilt.<br />

Zum Schluss noch ein Wort an den Rat. Ich fordere Sie aus gegebenem Anlass auf, mit<br />

Nachdruck beide Richtlinien gemeinsam zu verabschieden. Wenn wir es mit der<br />

Gleichbehandlung ernst meinen, können wir Gleichbehandlungsgrundsätze doch nicht<br />

zunächst nur für Hochqualifizierte und irgendwann später vielleicht auch für andere<br />

Migrantinnen und Migranten verabschieden.<br />

Inger Segelström (PSE). – (SV) Herr Präsident! Ich möchte zu Beginn der Berichterstatterin<br />

Frau Klamt und den Schattenberichterstattern für den interessanten Bericht danken. Als<br />

skandinavischer Sozialdemokrat habe ich auf Ihre Unterstützung gehofft, damit<br />

Tarifverträge auch für die Blue Card der EU gelten. Ich halte dies für notwendig, aber es<br />

erschreckt mich auch nicht besonders, wenn dies nicht umgesetzt wird. Allerdings hätte<br />

das Parlament hier die Führung übernehmen sollen.<br />

Gut ist nun die klare Festlegung, dass es für Arbeitgeber strafbar ist, gegen die Regeln zu<br />

verstoßen und nicht zu prüfen, ob sie illegale Arbeitnehmer beschäftigen. Gleichzeitig<br />

müssen sie zu niedrige Löhne und Gehälter bzw. ähnliche Leistungen gegebenenfalls<br />

rückwirkend erstatten. Es ist auch gut, dass die Bürger von Drittländern während <strong>des</strong><br />

betreffenden Zeitraums in ihre Heimatländer zurückkehren und anschließend wieder in<br />

die EU einreisen können. Dies zeigt, dass wir die Sorgen der Drittländer in Bezug auf die<br />

Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte ernst nehmen. Ebenfalls zufrieden bin ich

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