Verhandlungen des Europäischen Parlaments - Europa
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19-11-2008<br />
DE<br />
<strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Parlaments</strong><br />
89<br />
strikte Einhaltung <strong>des</strong> Grundsatzes der Gemeinschaftspräferenz. Die Mitgliedstaaten müssen<br />
die Anzahl der Einwanderer aus Drittländern festlegen, die im Rahmen der nationalen<br />
Souveränität aufgenommen werden, und sie müssen auch das Recht haben, eine Nullquote<br />
festzulegen.<br />
Blue Cards sollten, selbst wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, nur im Ermessen je<strong>des</strong><br />
einzelnen Mitgliedstaates mit europäischem Mehrwert in Form eines Rechts auf Umzug<br />
nach einem zweijährigen legalen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat ausgestellt<br />
werden.<br />
Karin Jöns (PSE). – (DE) Herr Präsident! Um die illegale Einwanderung in den Griff zu<br />
bekommen, um den Herausforderungen <strong>des</strong> demografischen Wandels Rechnung zu tragen,<br />
um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und um gleichzeitig ein Höchstmaß an sozialem<br />
Frieden zu sichern, brauchen wir heute dringender denn je eine gemeinsame<br />
Zuwanderungspolitik. Hierin besteht in diesem Hause auch Einigkeit. Deshalb gilt mein<br />
Dank an dieser Stelle allen vier Berichterstattern für die gute Zusammenarbeit.<br />
Aber für meine Fraktion muss eine gemeinsame Zuwanderungspolitik alle Migrantinnen<br />
und Migranten einschließen, sonst greift sie wirklich zu kurz. Das heißt, der<br />
Gleichbehandlungsgrundsatz muss uneingeschränkt für alle gelten, wenn es um<br />
Arbeitnehmerrechte geht, wenn es um den Zugang zu Bildung geht und wenn es um den<br />
Zugang zu Systemen der sozialen Sicherheit geht. Deshalb bitte ich Sie herzlich, morgen<br />
den Änderungsanträgen meiner Fraktion zuzustimmen. Die Rahmenrichtlinie muss auch<br />
für Saisonarbeiter, für Flüchtlinge oder für Personen, die vorübergehenden Schutz beantragt<br />
haben, gelten.<br />
Was die Blue Card betrifft, bitte ich das Abstimmungsergebnis <strong>des</strong> federführenden<br />
Ausschusses morgen dahingehend zu korrigieren, dass der europäische Arbeitsmarkt nicht<br />
nur für Migrantinnen und Migranten aus Ländern, mit denen wir bereits<br />
Partnerschaftsabkommen haben, offenstehen darf. Eine solche Einschränkung darf es nicht<br />
geben. Es freut mich zu hören, dass die Kommission diese Ansicht teilt.<br />
Zum Schluss noch ein Wort an den Rat. Ich fordere Sie aus gegebenem Anlass auf, mit<br />
Nachdruck beide Richtlinien gemeinsam zu verabschieden. Wenn wir es mit der<br />
Gleichbehandlung ernst meinen, können wir Gleichbehandlungsgrundsätze doch nicht<br />
zunächst nur für Hochqualifizierte und irgendwann später vielleicht auch für andere<br />
Migrantinnen und Migranten verabschieden.<br />
Inger Segelström (PSE). – (SV) Herr Präsident! Ich möchte zu Beginn der Berichterstatterin<br />
Frau Klamt und den Schattenberichterstattern für den interessanten Bericht danken. Als<br />
skandinavischer Sozialdemokrat habe ich auf Ihre Unterstützung gehofft, damit<br />
Tarifverträge auch für die Blue Card der EU gelten. Ich halte dies für notwendig, aber es<br />
erschreckt mich auch nicht besonders, wenn dies nicht umgesetzt wird. Allerdings hätte<br />
das Parlament hier die Führung übernehmen sollen.<br />
Gut ist nun die klare Festlegung, dass es für Arbeitgeber strafbar ist, gegen die Regeln zu<br />
verstoßen und nicht zu prüfen, ob sie illegale Arbeitnehmer beschäftigen. Gleichzeitig<br />
müssen sie zu niedrige Löhne und Gehälter bzw. ähnliche Leistungen gegebenenfalls<br />
rückwirkend erstatten. Es ist auch gut, dass die Bürger von Drittländern während <strong>des</strong><br />
betreffenden Zeitraums in ihre Heimatländer zurückkehren und anschließend wieder in<br />
die EU einreisen können. Dies zeigt, dass wir die Sorgen der Drittländer in Bezug auf die<br />
Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte ernst nehmen. Ebenfalls zufrieden bin ich