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Appenzell Ausserrhoden - ETH Zurich - Natural and Social Science ...

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Milchwirtschaft im <strong>Appenzell</strong>erl<strong>and</strong><br />

Tab. 1.1: Wichtigste Instrumente der Neuen Milchmarktordnung<br />

als Teil der AP 2002 (Schweizer Milchproduzenten,<br />

1999).<br />

Instrumente der Neuen Milchmarktordnung<br />

NMMO<br />

• Zielpreis als Orientierungsgrösse anstelle der bisherigen<br />

garantierten Preise.<br />

• Zulagen für zu Käse verarbeitete Milch anstelle<br />

der Finanzierung von Verwertungskosten.<br />

• Zulagen für Milchproduktion ohne Silagefütterung.<br />

• Inl<strong>and</strong>beihilfen für verschiedene Produkte (z.B.<br />

Milchfett zur Herstellung von Speiseeis).<br />

• Ausfuhrbeiträge.<br />

• Unterstützung von Qualitätssicherung.<br />

• Absatzförderung.<br />

niger Milch produzieren, kann er seine überschüssigen<br />

Kontingente verkaufen oder vermieten. Tabelle 1.1 gibt<br />

eine Übersicht über die wichtigsten Instrumente der Neuen<br />

Milchmarktordnung als Teil der AP 2002 (Schweizer<br />

Milchproduzenten, 1999).<br />

Mit dem Systemwechsel kam man einem zentralen Ziel<br />

näher: Die staatlichen Eingriffe und Lenkungen nahmen<br />

ab. Natürlich kann ein Übergang von staatlich gelenkten<br />

und geförderten Strukturen zu einer marktfähigen L<strong>and</strong>wirtschaft<br />

nicht ohne Schwierigkeiten vollzogen werden.<br />

Im Käse- und Butterbereich wurde mit dem weitgehenden<br />

Rückzug des Bundes aus der Vermarktungsverantwortung<br />

(Auflösung von Käseunion und Butyra) die neu vom<br />

Markt gesteuerte Milchverwertung zur zentralen Herausforderung<br />

der Neuen Milchmarktordnung. Speziell Sorten<br />

wie Emmentaler und Sprinz st<strong>and</strong>en aufgrund von Überproduktionen<br />

vor grösseren Problemen (Schweizer<br />

Milchproduzenten, 1999). Für den <strong>Appenzell</strong>er war die<br />

Ausgangslage beim Start der NMMO besser als für <strong>and</strong>ere<br />

Sorten, da er nicht zu den von der Käseunion bearbeiteten<br />

Kategorien gehörte (er wurde jedoch über die Käseunion<br />

exportiert). Zudem ist der <strong>Appenzell</strong>er Käse auf<br />

dem Markt gut etabliert, insbesondere im Exportbereich,<br />

wo er einen überproportionalen Anteil hat (Bundesamt für<br />

L<strong>and</strong>wirtschaft, 2002a). Dennoch gerieten auch in <strong>Appenzell</strong><br />

<strong>Ausserrhoden</strong> die Käsereibetriebe in Schwierigkeiten:<br />

Zwischen 1999 und 2002 ging die Zahl der Käsereien<br />

von 12 auf 11 Betriebe zurück. Zudem haben die<br />

Verkaufseinbussen im Exportsektor nach der BSE-Krise<br />

bedingten Absatzhausse 2000/2001 auch den <strong>Appenzell</strong>er<br />

Käse getroffen.<br />

Agrarpolitik AP 2007<br />

Im Unterschied zur Agrarpolitik 2002, welche eine<br />

grundlegende Reform im Agrarbereich eingeleitet hat,<br />

geht es im Revisionspaket Agrarpolitik 2007 darum, den<br />

eingeschlagenen Weg bzw. die Liberalisierung konsequent<br />

weiterzuverfolgen, und die agrarpolitischen Massnahmen<br />

auf die Herausforderungen hin zu optimieren.<br />

Kernpunkte der Vorlage, welche per 1. Januar 2004 in<br />

Kraft treten soll, sind für die Milchwirtschaft die Aufhebung<br />

der Milchkontingentierung und neue Zahlungsrahmen.<br />

Die Massnahmen sollen primär die Produktionskosten<br />

reduzieren, den unternehmerischen H<strong>and</strong>lungsspielraum<br />

fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Milchbranche<br />

stärken. Besonders im Hinblick auf eine Aufhebung<br />

der Kontingentierung in der EU ist es von Bedeutung,<br />

dass rechtzeitig mit Anpassungen begonnen wird<br />

(Bundesamt für L<strong>and</strong>wirtschaft, 2002b). Derzeit ist geplant,<br />

die Kontingentierung erst 2009 aufzuheben. Für<br />

einzelne Produktionssegmente (Käsespezialitäten, Bio-<br />

Milch) soll dies auf Gesuch hin bereits 2006 möglich sein<br />

(Parlamentsbeschluss vom 12. Juni 2003).<br />

Bilaterale Abkommen Schweiz –<br />

Europäische Union EU<br />

Das bilaterale Agrarh<strong>and</strong>elsabkommen zwischen der<br />

Schweiz und der EU ergänzt die schweizerische Agrarreform,<br />

indem es dem Abbau der inneren Marktstützungen<br />

neue Exportmöglichkeiten für die hiesigen Bauern<br />

Tab. 1.2: Geplante, für die Milchwirtschaft relevante Gesetzesanpassungen<br />

im Rahmen der AP 2007 (Bundesamt<br />

für L<strong>and</strong>wirtschaft, 2002b).<br />

Geplante Gesetzesanpassungen im Rahmen der AP<br />

2007<br />

• Aufhebung des durch den Bund festgelegten Zielpreises<br />

als Orientierungsgrösse für die Milchproduzenten.<br />

Der Zielpreis war in der Übergangszeit<br />

nach Inkrafttreten der NMMO nützlich, wird in<br />

Zukunft aber nicht mehr gebraucht.<br />

• Möglichkeit für Branchenorganisationen, unter<br />

bestimmten Auflagen Richtpreise festlegen zu<br />

können.<br />

• Aufhebung der Milchkontingentierung per 1. Mai<br />

2009 mit der Möglichkeit einer Verlängerung von<br />

zwei Jahren.<br />

• Kann-Formulierung betreffend Zulage für Fütterung<br />

ohne Silage. Das heisst, der Bundesrat erhält<br />

hier Kompetenzen.<br />

• Möglichkeit zur Neuregelung der Buttereinfuhr.<br />

UNS-Fallstudie 2002 173

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