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BARMER GEK Arzneimittelreport 2013 - Presse

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nischen Untersuchung, so zeigt sich, dass dort absolut und relativ eher<br />

noch höhere Zahlen von AP-Verschreibungen zu finden sind: In zwei untersuchten<br />

Zeiträumen (1993 bis 2005 bzw. 1998 bis 2009) erfolgte eine<br />

Zunahme der AP-Verschreibungen von 0,24 pro 100 Arztkontakte auf 1,83<br />

(Kinder) bzw. von 0,78 auf 3,76 (Jugendliche) (Olfson et al., 2012). Auch<br />

im Vergleich zu AP-Verschreibungen in Kanada (Zunahme von 2005 bis<br />

2009 um 114 %, Pringsheim et al., 2011) zeigt sich dies.<br />

Die Ursachen für die signifikante Zunahme von AP-Verschreibungen in<br />

Deutschland sind vielfältig und aus den vorhandenen Sekundärdaten nur<br />

mit Einschränkungen abzuleiten.<br />

Ein möglicher Erklärungsansatz wäre eine Zunahme psychischer Störungen<br />

bei Kindern und Jugendlichen im Untersuchungszeitraum. Eine<br />

vergleichende Untersuchung an zwei Stichproben von Schülern aus den<br />

Jahren 1987 und 2008 fand hierzu jedoch lediglich ein vermehrtes Auftreten<br />

somatischer Symptome, darüber hinaus aber keine Zunahme anderer<br />

internalisierender oder externalisierender Symptome (Eimecke et al.,<br />

2011). Eine aktuelle Metaanalyse 33 deutscher Studien von 1953 bis 2007<br />

liefert ebenfalls keinen Anhalt für eine Zunahme kinder- und jugendpsychiatrischer<br />

Auffälligkeiten in den vergangenen Jahrzehnten (Barkmann &<br />

Schulte-Markwort, 2012). Eine Änderung relevanter Therapie-Leitlinien<br />

erfolgte im Untersuchungszeitraum nicht, auch ergab sich keine signifikante<br />

Änderung der Versorgungssituation im ambulanten Bereich. Eine<br />

medizinisch gerechtfertigte Erklärung für den Anstieg lässt sich somit<br />

zumindest nicht direkt herleiten. Dieser Anstieg geht allerdings mit dem<br />

Risiko einer ganzen Reihe von UAW einher (z. B. erhebliche Gewichtszunahme,<br />

extrapyramidale Bewegungsstörungen, Hyperprolaktinämie), die<br />

bei einem Off-label-use allein in die Verantwortlichkeit der verordnenden<br />

Ärztinnen und Ärzte fallen, weil die Haftpflicht der Hersteller (siehe § 84<br />

des Arzneimittelgesetzes) nur für die zugelassenen Anwendungsbereiche<br />

in den ebenfalls zugelassenen Dosierungen gilt.<br />

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