BARMER GEK Arzneimittelreport 2013 - Presse
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nischen Untersuchung, so zeigt sich, dass dort absolut und relativ eher<br />
noch höhere Zahlen von AP-Verschreibungen zu finden sind: In zwei untersuchten<br />
Zeiträumen (1993 bis 2005 bzw. 1998 bis 2009) erfolgte eine<br />
Zunahme der AP-Verschreibungen von 0,24 pro 100 Arztkontakte auf 1,83<br />
(Kinder) bzw. von 0,78 auf 3,76 (Jugendliche) (Olfson et al., 2012). Auch<br />
im Vergleich zu AP-Verschreibungen in Kanada (Zunahme von 2005 bis<br />
2009 um 114 %, Pringsheim et al., 2011) zeigt sich dies.<br />
Die Ursachen für die signifikante Zunahme von AP-Verschreibungen in<br />
Deutschland sind vielfältig und aus den vorhandenen Sekundärdaten nur<br />
mit Einschränkungen abzuleiten.<br />
Ein möglicher Erklärungsansatz wäre eine Zunahme psychischer Störungen<br />
bei Kindern und Jugendlichen im Untersuchungszeitraum. Eine<br />
vergleichende Untersuchung an zwei Stichproben von Schülern aus den<br />
Jahren 1987 und 2008 fand hierzu jedoch lediglich ein vermehrtes Auftreten<br />
somatischer Symptome, darüber hinaus aber keine Zunahme anderer<br />
internalisierender oder externalisierender Symptome (Eimecke et al.,<br />
2011). Eine aktuelle Metaanalyse 33 deutscher Studien von 1953 bis 2007<br />
liefert ebenfalls keinen Anhalt für eine Zunahme kinder- und jugendpsychiatrischer<br />
Auffälligkeiten in den vergangenen Jahrzehnten (Barkmann &<br />
Schulte-Markwort, 2012). Eine Änderung relevanter Therapie-Leitlinien<br />
erfolgte im Untersuchungszeitraum nicht, auch ergab sich keine signifikante<br />
Änderung der Versorgungssituation im ambulanten Bereich. Eine<br />
medizinisch gerechtfertigte Erklärung für den Anstieg lässt sich somit<br />
zumindest nicht direkt herleiten. Dieser Anstieg geht allerdings mit dem<br />
Risiko einer ganzen Reihe von UAW einher (z. B. erhebliche Gewichtszunahme,<br />
extrapyramidale Bewegungsstörungen, Hyperprolaktinämie), die<br />
bei einem Off-label-use allein in die Verantwortlichkeit der verordnenden<br />
Ärztinnen und Ärzte fallen, weil die Haftpflicht der Hersteller (siehe § 84<br />
des Arzneimittelgesetzes) nur für die zugelassenen Anwendungsbereiche<br />
in den ebenfalls zugelassenen Dosierungen gilt.<br />
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