BARMER GEK Arzneimittelreport 2013 - Presse
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lich und sinnvoll ist, sollten Generika angewendet werden, um da, wo es<br />
notwendig ist, auch teure neue Mittel mit einem Zusatznutzen für die Patientinnen<br />
und Patienten einsetzen zu können. Headroom for Innovation<br />
– das ist die Philosophie, die mit der Verordnung von Gene rika verbunden<br />
ist. Jedes der Marktsegmente hat daher nicht nur seine Berechtigung,<br />
sondern auch seine Funktion: Die Innovationstätigkeit der Pharmazeutischen<br />
Hersteller hätte sich ohne den Druck der Generikakonkurrenz nicht<br />
in der jetzt zu beobachtenden Dynamik entwickelt. Insofern behindern<br />
Generika nicht die Innovati onsanstrengungen, sie fördern sie vielmehr.<br />
Und wenn das AMNOG dann noch den Zusatznutzen honoriert, haben wir<br />
endlich die Zeiten der rein „ökonomischen Innovationen“ überwunden und<br />
einen echten Wettbewerb um therapeutische Effizienz erreicht.<br />
Der Anteil der Großpackungen wächst weiter<br />
Betrachtet man die Verteilung der Packungsgrößen bei allen Arzneiverordnungen,<br />
die zu Lasten der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> abgerechnet wurden, so<br />
fällt, wie schon in den Jahren zuvor, ein zunehmender Anteil von Großpackungen<br />
(N3) auf. Entfielen auf dieses Packungssegment im Jahre 2011<br />
noch 52,6 %, so ist dieser Anteil im Jahre 2012 auf 54,2 % angestiegen.<br />
„Verlierer“ waren die N1- und N2-Packungen, deren Anteil von 22,6 bzw.<br />
24,8 % auf 21,8 % bzw. 24,0 % zurückgegangen ist. Die N3-Packungen<br />
haben damit um 1,2 % zugelegt. Dies kann im Rahmen der Versorgung<br />
chronischer Erkrankungen durchaus erklärbar und auch wirtschaftlich<br />
sein, zumal auch Patientinnen und Patienten wegen der Zuzahlungsregelungen<br />
duch die Verordnung von Großpackungen relativ weniger belastet<br />
werden als bei der Verordnung einzelner kleinerer Packungen. Es kann<br />
aber auch bedeuten, dass wegen der niedrigen Generikapreise, vor allem<br />
im Rahmen von Rabattverträgen, sorgloser mit Großpackungen bei Verordnungsbeginn<br />
therapiert wird, obwohl gerade zu Beginn einer Therapie<br />
wegen möglicher Verträglichkeitsprobleme die Verordnung einer kleineren<br />
Packung sinnvoller erscheint, damit der „Verlust“ bei einer Therapieveränderung<br />
nicht so groß ausfällt. Erst wenn der Nutzen der Therapie<br />
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