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BARMER GEK Arzneimittelreport 2013 - Presse

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lich und sinnvoll ist, sollten Generika angewendet werden, um da, wo es<br />

notwendig ist, auch teure neue Mittel mit einem Zusatznutzen für die Patientinnen<br />

und Patienten einsetzen zu können. Headroom for Innovation<br />

– das ist die Philosophie, die mit der Verordnung von Gene rika verbunden<br />

ist. Jedes der Marktsegmente hat daher nicht nur seine Berechtigung,<br />

sondern auch seine Funktion: Die Innovationstätigkeit der Pharmazeutischen<br />

Hersteller hätte sich ohne den Druck der Generikakonkurrenz nicht<br />

in der jetzt zu beobachtenden Dynamik entwickelt. Insofern behindern<br />

Generika nicht die Innovati onsanstrengungen, sie fördern sie vielmehr.<br />

Und wenn das AMNOG dann noch den Zusatznutzen honoriert, haben wir<br />

endlich die Zeiten der rein „ökonomischen Innovationen“ überwunden und<br />

einen echten Wettbewerb um therapeutische Effizienz erreicht.<br />

Der Anteil der Großpackungen wächst weiter<br />

Betrachtet man die Verteilung der Packungsgrößen bei allen Arzneiverordnungen,<br />

die zu Lasten der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> abgerechnet wurden, so<br />

fällt, wie schon in den Jahren zuvor, ein zunehmender Anteil von Großpackungen<br />

(N3) auf. Entfielen auf dieses Packungssegment im Jahre 2011<br />

noch 52,6 %, so ist dieser Anteil im Jahre 2012 auf 54,2 % angestiegen.<br />

„Verlierer“ waren die N1- und N2-Packungen, deren Anteil von 22,6 bzw.<br />

24,8 % auf 21,8 % bzw. 24,0 % zurückgegangen ist. Die N3-Packungen<br />

haben damit um 1,2 % zugelegt. Dies kann im Rahmen der Versorgung<br />

chronischer Erkrankungen durchaus erklärbar und auch wirtschaftlich<br />

sein, zumal auch Patientinnen und Patienten wegen der Zuzahlungsregelungen<br />

duch die Verordnung von Großpackungen relativ weniger belastet<br />

werden als bei der Verordnung einzelner kleinerer Packungen. Es kann<br />

aber auch bedeuten, dass wegen der niedrigen Generikapreise, vor allem<br />

im Rahmen von Rabattverträgen, sorgloser mit Großpackungen bei Verordnungsbeginn<br />

therapiert wird, obwohl gerade zu Beginn einer Therapie<br />

wegen möglicher Verträglichkeitsprobleme die Verordnung einer kleineren<br />

Packung sinnvoller erscheint, damit der „Verlust“ bei einer Therapieveränderung<br />

nicht so groß ausfällt. Erst wenn der Nutzen der Therapie<br />

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