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BARMER GEK Arzneimittelreport 2013 - Presse

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Me-too-Präparate wie die genannten, plus all der übrigen, die nach wie vor<br />

Marktbedeutung haben, sollten durch kostengünstige Präparate substituiert<br />

werden – weiter oben war schon darauf hingewiesen worden, dass<br />

etwa die Hälfte des Me-too-Umsatzvolumens bei der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> in<br />

Höhe von 769 Millionen Euro (s. Tabelle 2.2.5) eingespart werden könnte.<br />

Die meisten führenden Mittel auf der Umsatzliste gehören zu den so genannten<br />

Spezialpräparaten und können, richtig eingesetzt, Vorteile für<br />

Patientinnen und Patienten mit Rheumatoider Arthritis, Multipler Sklerose,<br />

Psoriasis oder auch Krebserkrankungen haben.<br />

Bei der Dominanz der Generika-Verordnungen kann es nicht erstaunen,<br />

dass bei den führenden Arzneimitteln nach Verordnungen und Tagesdosierungen<br />

Präparate aus dem Generika-Bereich die Aufstellungen<br />

anführen (s. Tabellen 2.2.15 und 2.2.16). Die genannten Mittel werden<br />

typischerweise bei den großen „Volkskrankheiten“ eingesetzt, wie z. B.<br />

bei Herz-Kreislauferkrankungen (z. B. Bisoprolol, Metoprolol, Ramipril<br />

etc.), bei Magenbeschwerden (z. B. Pantoprazol oder Omeprazol), bei<br />

Schmerzen (z. B. Ibuprofen oder Diclofenac) oder bei Schilddrüsenerkrankungen<br />

(z. B. L-Thyroxin). Bei den Verordnungen, aber nicht bei den<br />

Tagesdosierungen (DDD) ist noch immer Novaminsulfon zu finden (Platz<br />

5 und Platz 9) (s. Tabelle 2.2.15). Die verordnenden Ärztinnen und Ärzte<br />

sollten immer wieder daran erinnert werden, dass dieses Schmerzmittel<br />

wegen potenziell gravierender unerwünschter Wirkungen (Agranulocytose,<br />

aplastische Anämie, Schock) nur noch bei sonst nicht beherrschbaren<br />

Schmerz- und Fieberzuständen eingesetzt werden sollte. Es muss gemutmaßt<br />

werden, dass diese Einschränkungen in der ständig steigenden<br />

ambulanten Anwendung nicht ausreichend berücksichtigt werden (Böger<br />

& Schmidt, 2011) und dass dieser Wirkstoff auch außerhalb der zugelassenen<br />

Indikationen eingesetzt wird, ein Off-label-use, der die verordnenden<br />

Ärztinnen und Ärzte in schwierige Haftpflichtprozesse verwickeln<br />

könnte. Eine Anwendung im stationären Bereich ist wegen der besseren<br />

Überwachbarkeit und der raschen Möglichkeit, Gegenmaßnahmen einzuleiten,<br />

im Bezug auf die Risiken möglicherweise anders zu bewerten.<br />

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