BARMER GEK Arzneimittelreport 2013 - Presse
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sung, den Datensatz des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs<br />
als Basis für die im § 303a-f angesprochene Versorgungsforschung anzubieten,<br />
ist im Übrigen unzureichend: Vorhanden sind zwar, wenn auch<br />
eingeschränkt, Stammdaten der Versicherten, Diagnosen aus dem ambulanten<br />
und stationären Versorgungsbereich sowie Daten zu den Arzneimitteln<br />
und zu den Kosten, es fehlen aber Regionalvariablen, Daten<br />
zu den Versicherungszeiten und zum Todeszeitpunkt der Versicherten,<br />
es fehlen genaue Krankenhausdaten zur Aufnahme und Entlassung, es<br />
fehlen Daten zu den Prozeduren im Krankenhaus, zu den ambulanten<br />
Leistungen und zu den Arztgruppen, es fehlen die Daten zu den Heil- und<br />
Hilfsmitteln, zur Rehabilitation, zur Pflege usw. Auf dieser Basis kann eine<br />
vernünftige Versorgungsforschung nicht erwartet werden, wie sie im Koalitionsvertrag<br />
der CDU, CSU und FDP 2009 (Seite 93) zugesagt worden<br />
war.<br />
Außerdem sollten auch geregelte Möglichkeiten eröffnet werden, Versorgungsdaten<br />
miteinander zu „verlinken“ – Sekundärdaten aus Krankenkassen<br />
sollten z. B. mit Daten aus Krebsregistern und anderen Krankheitsregistern<br />
oder mit Daten aus dem Medizinischen Dienst (MDK)<br />
verbunden werden können, um ein wirklich umfassendes Bild der Versorgung<br />
zu bekommen. Bisherige, unter großen Anstrengungen durchgeführte<br />
Datenverbindungen dieser Art haben z. B. gezeigt, dass die vom<br />
MDK vorgeschlagenen Behandlungsmaßnahmen nach einem Schlaganfall<br />
entweder nur verzögert oder gar nicht berücksichtigt wurden. Dadurch<br />
sind gravierende Spätfolgen für die jeweiligen Patientinnen und Patienten<br />
kaum zu vermeiden.<br />
Ein weiterer Bereich betrifft die Finanzierung. Der Sachverständigenrat<br />
zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat in seinen<br />
Gutachten 2009 und 2012 eine kontinuierliche Finanzierung der Versorgungsforschung<br />
gefordert, Basis könnte z. B. ein Betrag von 1 Promille<br />
der GKV-Leistungsausgaben sein (2012 ca. 180 Millionen Euro) oder, um<br />
die Finanzierung auf eine breitere Basis zu stellen, eine 1 Cent-Abgabe<br />
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