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BARMER GEK Arzneimittelreport 2013 - Presse

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sung, den Datensatz des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs<br />

als Basis für die im § 303a-f angesprochene Versorgungsforschung anzubieten,<br />

ist im Übrigen unzureichend: Vorhanden sind zwar, wenn auch<br />

eingeschränkt, Stammdaten der Versicherten, Diagnosen aus dem ambulanten<br />

und stationären Versorgungsbereich sowie Daten zu den Arzneimitteln<br />

und zu den Kosten, es fehlen aber Regionalvariablen, Daten<br />

zu den Versicherungszeiten und zum Todeszeitpunkt der Versicherten,<br />

es fehlen genaue Krankenhausdaten zur Aufnahme und Entlassung, es<br />

fehlen Daten zu den Prozeduren im Krankenhaus, zu den ambulanten<br />

Leistungen und zu den Arztgruppen, es fehlen die Daten zu den Heil- und<br />

Hilfsmitteln, zur Rehabilitation, zur Pflege usw. Auf dieser Basis kann eine<br />

vernünftige Versorgungsforschung nicht erwartet werden, wie sie im Koalitionsvertrag<br />

der CDU, CSU und FDP 2009 (Seite 93) zugesagt worden<br />

war.<br />

Außerdem sollten auch geregelte Möglichkeiten eröffnet werden, Versorgungsdaten<br />

miteinander zu „verlinken“ – Sekundärdaten aus Krankenkassen<br />

sollten z. B. mit Daten aus Krebsregistern und anderen Krankheitsregistern<br />

oder mit Daten aus dem Medizinischen Dienst (MDK)<br />

verbunden werden können, um ein wirklich umfassendes Bild der Versorgung<br />

zu bekommen. Bisherige, unter großen Anstrengungen durchgeführte<br />

Datenverbindungen dieser Art haben z. B. gezeigt, dass die vom<br />

MDK vorgeschlagenen Behandlungsmaßnahmen nach einem Schlaganfall<br />

entweder nur verzögert oder gar nicht berücksichtigt wurden. Dadurch<br />

sind gravierende Spätfolgen für die jeweiligen Patientinnen und Patienten<br />

kaum zu vermeiden.<br />

Ein weiterer Bereich betrifft die Finanzierung. Der Sachverständigenrat<br />

zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat in seinen<br />

Gutachten 2009 und 2012 eine kontinuierliche Finanzierung der Versorgungsforschung<br />

gefordert, Basis könnte z. B. ein Betrag von 1 Promille<br />

der GKV-Leistungsausgaben sein (2012 ca. 180 Millionen Euro) oder, um<br />

die Finanzierung auf eine breitere Basis zu stellen, eine 1 Cent-Abgabe<br />

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