Aus allen Quellen trinken - Gemeinsam unter einem Dach e.v.
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II.2.4 Die Zukunft wird denkbar: Die Aktuelle Situation der in Deutschland lebenden<br />
ehemaligen vietnamesischen Vertragsarbeiter<br />
„Wenn ich hier für immer bleiben darf, dann könnte mein Kind hier alles machen: Schule, <strong>Aus</strong>bildung, das<br />
würde mich freuen. Und ich möchte nicht, daß man, wenn sie später groß ist, zu ihr sagt: ‚Du hast schwarze<br />
Haare, Du bist ganz anders, Du bist keine Deutsche!’ Ich möchte nicht, daß mein Kind später immer noch das<br />
erlebt, was wir jetzt erleben. Ich würde mich freuen, wenn mein Kind später hier studieren würde. Den Beruf<br />
kann es sich selbst aussuchen.“ 204<br />
(<strong>Aus</strong>sage einer vietnamesischen Mutter in Deutschland)<br />
II.2.4.1 Die Bleiberechtsregelung von 1997<br />
Im März 1995 stellte der Arbeitskreis gegen Fremdenfeindlichkeit an die Bundesregierung<br />
und die Länderregierungen die Forderung, Nachbesserungen bezüglich des Bleiberechts von<br />
1993 zu ermöglichen. Die Regelung erlaube kaum die Sicherung und Gestaltung eines<br />
weiteren Aufenthalts in Deutschland, lautete seine Argumentation. Der Arbeitskreis forderte<br />
die Anerkennung der tatsächlichen Aufenthaltsdauer der ehemaligen Vertragsarbeiter in der<br />
DDR, um die Erteilung unbefristeter Aufenthaltsgenehmigungen zu ermöglichen. 205 Während<br />
diese normalerweise nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland beziehungsweise nach<br />
achtjährigem Besitz einer Aufenthaltsbefugnis erteilt wurden, mussten ehemalige<br />
Vertragsarbeiter, deren DDR-Aufenthaltszeiten wie erwähnt nicht anerkannt wurden,<br />
zwischen zwölf und 19 Jahren warten. 206<br />
Es sollte weitere zwei Jahre dauern, bis die Bundesregierung der obigen Forderung nachkam:<br />
Mit dem am 1.11.1997 in Kraft getretenen „Gesetz zur Änderung ausländer- und<br />
asylverfahrensrechtlicher Vorschriften“ wurde schließlich der rechtmäßige DDR-Aufenthalt<br />
der ehemaligen Vertragsarbeiter vor dem 3.10.1990 auf die vorgesehene Frist für die<br />
Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis angerechnet. Es handelte sich erstmals seit<br />
Beginn der Debatte über das Schicksal der ehemaligen Vertragsarbeiter um eine Regelung,<br />
die sie den BRD-„Gastarbeitern“ rechtlich gleichstellte und die eine Sicherung ihres weiteren<br />
204 Müller 1996: 87.<br />
205 Vgl. Sextro 1996: 240.<br />
206 Vgl. ebenda: 242.<br />
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