Berichte über Landwirtschaft - BMELV
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162 Andrea Kramp und Otmar Seibert<br />
der Teilnehmergemeinschaft (TG) <strong>über</strong> die Grundeigentümer hinaus um weitere Akteure<br />
und Begünstigte zu erweitern und die Koordination und Kooperation zwischen allen am<br />
Flächenmanagement beteiligten Verwaltungsstellen auszubauen. Dies betrifft insbesondere<br />
die Zusammenarbeit mit Wasserwirtschaftsämtern, Naturschutz- und Straßenbauverwaltung<br />
sowie vor allem der regionalen Wirtschaftsförderung. Die engere Kooperation<br />
könnte zugleich zu einer merklichen Verkürzung der Verfahrenslaufzeit beitragen.<br />
Um zugleich auch eine stärkere Verknüpfung öffentlicher mit privaten Investitionen<br />
zu fördern, sollten Verfahren der Bodenordnung durch fachliche Dienstleistungsangebote<br />
begleitet werden. Eine standortspezifische und sektor<strong>über</strong>greifende Beratung von<br />
Landwirten, Handwerkern, Gastwirten oder Tourismusunternehmern kann innerhalb eines<br />
Verfahrens zusätzliche Entwicklungsoptionen aufzeigen, Kooperationen fördern und die<br />
Schaffung von Modell-Lösungen erleichtern.<br />
Wenn die Bedeutung von Nebenwirkungen der Bodenordnung steigt, die von der Gesellschaft<br />
verlangt, jedoch einzelnen Personengruppen kaum direkt zugeordnet werden<br />
können, sollte dies auch in einer Anpassung der Beteiligungsprozesse und der Finanzierungsgrundlagen<br />
zum Ausdruck kommen. Neben der Erweiterung der Teilnehmergemeinschaften<br />
wäre ein stärkeres finanzielles Engagement von Kommunen und Wirtschaft<br />
– je nach Verfahrensschwerpunkt – konsequent. Parallel sollten die Bundesländer den<br />
Schwerpunkt noch mehr auf vereinfachte und beschleunigte Verfahren legen, um die<br />
Bodenordnung schneller und kostengünstiger abwickeln zu können.<br />
Die Aufnahme kommunal- und regionalwirtschaftlicher Perspektiven in das Zielspektrum<br />
der Flurbereinigung würde anderen Instrumenten mehr „Eingriffspunkte“ bieten und<br />
in der Summe den Nutzen für die lokale Bevölkerung erhöhen. Ein integriertes Ziel „Verbesserung<br />
der Lebensbedingungen durch ländliche Strukturverbesserung“ setzt allerdings<br />
voraus, dass beispielsweise auch umwelt- und wirtschaftspolitische Instrumente auf „Integrationsfähigkeit“<br />
geprüft werden. Da diese Nebenwirkungen aber nicht von den Zielen<br />
der GAK-Förderung gedeckt sind, wird empfohlen, die Förderung der regionalwirtschaftlichen<br />
Entwicklung in ländlichen Gemeinden in das Zielspektrum der Flurbereinigung<br />
aufzunehmen. In diesem Fall wäre die Umfirmierung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung<br />
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in eine GA „Entwicklung<br />
ländlicher Räume“ eine logische Konsequenz.<br />
Fußnoten<br />
1) Vgl. Forschungsgruppe ART, 2008: „Effizienz staatlich geförderter Flurneuordnungsverfahren<br />
nach dem Flurbereinigungsgesetz“. Bewertung der Flurneuordnung an Fallbeispielen aus Bayern<br />
und Rheinland-Pfalz. Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, <strong>Landwirtschaft</strong> und<br />
Verbraucherschutz (AZ 514-33.77 / 05HS015).<br />
2) Die Bewertungsfragen folgen der Interventionslogik der EU-Kommission zur Evaluation von<br />
Strukturfondsinterventionen in der Förderperiode 1999 bis 2006 nach VO 1257/99. Vergleiche<br />
hierzu EU-Kommission, GD <strong>Landwirtschaft</strong>, 2000: Katalog gemeinsamer Bewertungsfragen mit<br />
Kriterien und Indikatoren nach Artikel 42, Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1750/1997 der<br />
Kommission; Dok. IV/12004/00 endg., o. O.<br />
3) Die Auswahl erfolgte in enger Abstimmung mit den zuständigen Landesverwaltungen.<br />
4) Vor allem folgende Studien wurden berücksichtigt: Kapfer, M., 2007: Ökonomische Auswirkungen<br />
ausgewählter Verfahren der Flurneuordnung. Dissertation TU München, München, sowie<br />
Klare K. et al., 2005: Untersuchung <strong>über</strong> Nutzen und Wirkungen der Flurbereinigung in<br />
Niedersachsen, Braunschweig.<br />
5) Die Vor-Ort-Untersuchungen zu den sechs Verfahren wurden im Unterauftrag von Frau Dr. Mühlhofer,<br />
ifanos-Landschaftsökologie in der Fachgruppe Umweltplanung FAGU, durchgeführt.<br />
6) Bei dieser Betrachtung wird unterstellt, dass die Bewirtschafter unabhängig von den tatsächlichen<br />
Eigentumsverhältnissen die Eigenbeteiligung tragen. Sofern die Flächeneigentümer nicht<br />
mit den Bewirtschaftern identisch sind, wird die Eigenbeteiligung in Regionen mit intensiver<br />
Pachtflächennachfrage in aller Regel <strong>über</strong> den Pachtpreis umgelegt. Diese Möglichkeit ist in<br />
Regionen mit Pachtflächen-Überangebot eingeschränkt.