Berichte über Landwirtschaft - BMELV
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Perspektiven der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Abb. 6. Mögliche Entwicklung der Einkommensstützung in der EU<br />
Quelle: (12)<br />
jetzt das Geld unabhängig von der Produktion, aber nur dann, wenn die Cross Compliance-<br />
Vorschriften eingehalten werden 3; 4). Somit waren die Landwirte gefordert, sich am Markt<br />
zu orientieren. Die Gültigkeit dieser Vereinbarungen reicht vorerst bis 2013.<br />
Die anhaltende Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte verschärft die Frage nach<br />
der Legitimation der Direktzahlungen an die <strong>Landwirtschaft</strong>. Mittel- bis langfristig wird<br />
mit einer Kürzung der Einkommensstützung zu rechnen sein (Abb. 6). Auf jeden Fall müssen<br />
die Direktzahlungen mit definierten Leistungen begründet werden. Davon hängt es<br />
letztlich ab, ob die Gesellschaft bereit ist, dafür Geld auszugeben. Die Einhaltung der Cross<br />
Compliance-Vorschriften erscheint als Argument auch nicht stichhaltig genug, zumal die<br />
Cross Compliance-Vorschriften die Betriebe unterschiedlich belasten. Da die Vorstellungen<br />
der Bevölkerung regional sehr unterschiedlich sind, geht es langfristig darum, die Entscheidungen<br />
gemäß dem Subsidiaritätsprinzip, u. a. auf der Regionsebene zu treffen.<br />
Somit besteht eine Aufgabe darin, für die Zeit nach 2013 ein neues Konzept für die<br />
Zukunft der GAP zu entwickeln. Letztlich geht es darum, die Leistungen der <strong>Landwirtschaft</strong>,<br />
die nicht <strong>über</strong> den Markt honoriert werden, zu identifizieren und zu quantifizieren.<br />
In diesem Zusammenhang wäre ein dreistufiges Konzept denkbar (Abb. 7).<br />
Die Stufe 1 entspricht einer einheitlichen Flächenprämie für die gegen<strong>über</strong> dem Weltmarkt<br />
höheren Anforderungen bezüglich Ressourcen- und Tierschutz etc.<br />
Die Stufe 2 entspricht einem top down Ansatz zur Vergütung von zusätzlichen<br />
Leistungen, wie sie bereits in der Vergangenheit <strong>über</strong> die bekannten Umweltprogramme<br />
und den Vertragsnaturschutz honoriert wurden. Bislang wurden diese Leistungen aus<br />
Mitteln der sog. 2. Säule von der EU kofinanziert. Zukünftig wäre eine Ausweitung der<br />
Zahlungen in der Stufe 2a für Belange des Klimaschutzes, des Wassermanagements und<br />
der Biodiversität denkbar. Notwendig sind hierbei möglichst einfach erfassbare Indikatoren.<br />
Da es sich dabei um Belange von <strong>über</strong>geordnetem Interesse handelt, müsste eine<br />
weitgehende Vollfinanzierung seitens der EU erfolgen. Zu klären ist noch, welche einfach<br />
zu <strong>über</strong>prüfenden Indikatoren geeignet sind, um mit relativ wenig Kontrollaufwand einen<br />
möglichst effizienten Ressourcenschutz zu erreichen. Honoriert kann aber nur diejenige<br />
Leistung werden, die <strong>über</strong> das gesetzlich vorgeschriebene Niveau hinausgeht.<br />
In Stufe 3 werden nach dem Bottom up-Prinzip Maßnahmen honoriert, die einer positiven<br />
Entwicklung des ländlichen Raumes dienen (Abb. 7). Bisher ist in diese Stufe das<br />
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