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Berichte über Landwirtschaft - BMELV

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Perspektiven der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Abb. 6. Mögliche Entwicklung der Einkommensstützung in der EU<br />

Quelle: (12)<br />

jetzt das Geld unabhängig von der Produktion, aber nur dann, wenn die Cross Compliance-<br />

Vorschriften eingehalten werden 3; 4). Somit waren die Landwirte gefordert, sich am Markt<br />

zu orientieren. Die Gültigkeit dieser Vereinbarungen reicht vorerst bis 2013.<br />

Die anhaltende Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte verschärft die Frage nach<br />

der Legitimation der Direktzahlungen an die <strong>Landwirtschaft</strong>. Mittel- bis langfristig wird<br />

mit einer Kürzung der Einkommensstützung zu rechnen sein (Abb. 6). Auf jeden Fall müssen<br />

die Direktzahlungen mit definierten Leistungen begründet werden. Davon hängt es<br />

letztlich ab, ob die Gesellschaft bereit ist, dafür Geld auszugeben. Die Einhaltung der Cross<br />

Compliance-Vorschriften erscheint als Argument auch nicht stichhaltig genug, zumal die<br />

Cross Compliance-Vorschriften die Betriebe unterschiedlich belasten. Da die Vorstellungen<br />

der Bevölkerung regional sehr unterschiedlich sind, geht es langfristig darum, die Entscheidungen<br />

gemäß dem Subsidiaritätsprinzip, u. a. auf der Regionsebene zu treffen.<br />

Somit besteht eine Aufgabe darin, für die Zeit nach 2013 ein neues Konzept für die<br />

Zukunft der GAP zu entwickeln. Letztlich geht es darum, die Leistungen der <strong>Landwirtschaft</strong>,<br />

die nicht <strong>über</strong> den Markt honoriert werden, zu identifizieren und zu quantifizieren.<br />

In diesem Zusammenhang wäre ein dreistufiges Konzept denkbar (Abb. 7).<br />

Die Stufe 1 entspricht einer einheitlichen Flächenprämie für die gegen<strong>über</strong> dem Weltmarkt<br />

höheren Anforderungen bezüglich Ressourcen- und Tierschutz etc.<br />

Die Stufe 2 entspricht einem top down Ansatz zur Vergütung von zusätzlichen<br />

Leistungen, wie sie bereits in der Vergangenheit <strong>über</strong> die bekannten Umweltprogramme<br />

und den Vertragsnaturschutz honoriert wurden. Bislang wurden diese Leistungen aus<br />

Mitteln der sog. 2. Säule von der EU kofinanziert. Zukünftig wäre eine Ausweitung der<br />

Zahlungen in der Stufe 2a für Belange des Klimaschutzes, des Wassermanagements und<br />

der Biodiversität denkbar. Notwendig sind hierbei möglichst einfach erfassbare Indikatoren.<br />

Da es sich dabei um Belange von <strong>über</strong>geordnetem Interesse handelt, müsste eine<br />

weitgehende Vollfinanzierung seitens der EU erfolgen. Zu klären ist noch, welche einfach<br />

zu <strong>über</strong>prüfenden Indikatoren geeignet sind, um mit relativ wenig Kontrollaufwand einen<br />

möglichst effizienten Ressourcenschutz zu erreichen. Honoriert kann aber nur diejenige<br />

Leistung werden, die <strong>über</strong> das gesetzlich vorgeschriebene Niveau hinausgeht.<br />

In Stufe 3 werden nach dem Bottom up-Prinzip Maßnahmen honoriert, die einer positiven<br />

Entwicklung des ländlichen Raumes dienen (Abb. 7). Bisher ist in diese Stufe das<br />

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