Berichte über Landwirtschaft - BMELV
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44 Ulrike Grabski-Kieron<br />
Menschen durch ihre Kompetenzen in der Lage sind, sich in ihren modernen flexiblen,<br />
mobilen Arbeits- und Lebenswelten aktiv zu bewegen und zu behaupten. Regionale Akteure<br />
müssen in die Lage versetzt werden, ihre Potenziale zu erkennen, zu qualifizieren<br />
und auch zu kommunizieren. Die Grundsicherung und Gewährleistung infrastruktureller<br />
Angebote als neue „nachfrageorientierte Aktionszentren regionaler und lokaler Leistungsgemeinschaften<br />
aller Akteursgruppen“ (18) müssen darauf ausgerichtet sein, Menschen<br />
und Regionen zu „ertüchtigen“, damit sie an dem veränderten Wirtschaftsgeschehen auch<br />
teilnehmen können. Das ist ein neuer Handlungsansatz, an dem sich stärker als bisher<br />
Politik und Planung orientieren müssen. Darin liegt auch ein Schlüssel, den Gleichwertigkeitsgrundsatz<br />
(Art 72,2 GG in Verb. mit § 1, 2 ROG) neu zu interpretieren (19; 4).<br />
Ländliche Räume i. S. v. passiver Sanierung „fallen zu lassen“ hieße auch, auf Aktivierungspotenziale<br />
für das gesamtwirtschaftliche Geschehen zu verzichten. Vielmehr sollten<br />
auch diese Räume in der Lage bleiben, zukünftige Chancen wahrnehmen zu können. Im<br />
Sinne gesamträumlicher Arbeitsteilung gilt es, für sie entweder unterstützende und ergänzende<br />
Funktionen im Verhältnis zu den anderen Regionen gemeinschaftlich zu definieren,<br />
oder sie so zu stärken, dass sie – ihren eigenen Ressourcen und ihrer eigenen Dynamik<br />
entsprechend – handlungsfähig bleiben oder es werden können. Dies bedeutet nicht nur,<br />
ein Agieren in den „klassischen“ Handlungsfeldern „Naturschutz- und Landschaftspflege“<br />
oder „Tourismus“; vielmehr geht es um neu zu schöpfende Potenziale und auch um eigene<br />
Wege, z. B. in der Nahrungsmittelindustrie, im Energiesektor oder in der Gesundheitswirtschaft.<br />
4.1 Programmatik und Instrumentarium ländlicher Raumplanung<br />
Ländliche Entwicklung wird auch zukünftig aus Top-down- und Bottom-up-Ansätzen<br />
bestehen. Wenn der Gleichwertigkeitsgrundsatz „im neuen Gewand“ mit Leben erfüllt<br />
werden soll, dann müssen sowohl Anreizsysteme und Programme, als auch ordnungspolitische<br />
Instrumente zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Sinne der skizzierten<br />
„Ertüchtigung“ zusammenwirken, müssen Spielräume, aber auch Rahmensetzungen für<br />
regionale Akteure und für interkommunale Kooperationen geschaffen werden. Aus Sicht<br />
der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Arbeitsmärkte werden sich zukünftig insbesondere<br />
die folgenden Handlungsperspektiven als sinnvoll erweisen:<br />
● regionalisierte Handlungs- und Entwicklungsansätze in Anpassung an die Spezifika<br />
ländlicher Raumtypen,<br />
● integrierte Planung und Entwicklung, die auf das Erzielen von Synergiepotenzialen<br />
setzen,<br />
● Förderung von intra- und interregionalen Netzwerkaktivitäten,<br />
● Clustermanagement und Standortmarketing,<br />
● Aktivierung von Gründerpotenzialen<br />
sowie nicht zuletzt<br />
● Aufrechterhaltung der Entwicklung endogener Potenziale im Sinne eigenständiger<br />
Regionalentwicklung und<br />
●<br />
Sicherung und Etablierung von Wertschöpfungsketten zur Binnenentwicklung in<br />
bestimmten Regionen.<br />
In diesen <strong>über</strong>geordneten Gestaltungsauftrag müssen die zur Verfügung stehenden Programme<br />
und das planerisch-operative Instrumentarium im System der ländlichen Raumplanung<br />
eingepasst werden (16). Die Entwicklung ländlicher Räume ist und bleibt eine<br />
ressort<strong>über</strong>greifende Aufgabe (15). Es wird in der Zukunft mehr als bisher darauf ankommen,<br />
dass die Ressortgrenzen im Politikfeld der Entwicklung ländlicher Räume mehr<br />
als bisher hin zu einer wirklich integrierten Politik für die ländlichen Räume <strong>über</strong>wunden<br />
werden. Dies muss auf den <strong>über</strong>geordneten Ebenen seinen Ausdruck in aufeinan-