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Berichte über Landwirtschaft - BMELV

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70 Hans-Peter Gatzweiler und Thomas Pütz<br />

2 Bedeutung des „Zentrale-Orte-Systems“ für die Grundversorgung<br />

Jeder zentrale Ort weist im Allgemeinen eine seiner Einstufung entsprechende Breite<br />

an Infrastruktureinrichtungen auf und eine der Auslastung dieser Einrichtungen entsprechende<br />

Bevölkerungszahl in seinem Versorgungsbereich. Zentrale Orte höheren Ranges<br />

nehmen dabei zugleich Funktionen zentraler Orte niedrigeren Ranges wahr. Dies führt<br />

jedoch häufig zu Überschneidungen zwischen den zentralörtlichen Hierarchiestufen: Zentrale<br />

Orte niedrigen Ranges erfüllen Teilfunktionen eines höherrangigen zentralen Ortes,<br />

z. B. hinsichtlich der Ausstattung oder der Einwohnerzahl im Verflechtungsbereich.<br />

Umgekehrt erfüllen höherrangige zentrale Orte teilweise die an ihre Einstufung gestellten<br />

Mindestanforderungen nicht in vollem Umfang 3) .<br />

Die zentralörtliche Einstufung eines Ortes hängt dabei nicht nur von der aktuellen<br />

Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen von <strong>über</strong>örtlicher Bedeutung ab. Aus dem<br />

Abgleich vorhandener Infrastruktureinrichtungen mit den normativen Ausstattungskatalogen<br />

allein lassen sich keine neuen zentralörtlichen Festlegungen ableiten. Über die<br />

Ausstattung hinaus sind weitere Kriterien des Bedeutungs<strong>über</strong>schusses, zum Beispiel die<br />

Größe des Versorgungsbereichs und die Arbeitsplatzzentralität, relevant. Mit Ausstattungskennziffern<br />

lässt sich dennoch der Grad der aktuellen Aufgabenerfüllung bewerten.<br />

Ausstattungskataloge mit den für die jeweilige zentralörtliche Hierarchiestufe<br />

typischen Einrichtungen sind von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) bereits<br />

in ihrer Entschließung vom 08.02.1968 aufgestellt worden. Weitere Entschließungen<br />

aus den Jahren 1972 und 1983 differenzieren und ergänzen die Ausstattungskataloge. Die<br />

Raumordnungspläne der Länder enthalten ganz <strong>über</strong>wiegend eigene Vorstellungen, meist<br />

prinzipielle Mindestanforderungen, die sich an den MKRO-Ausstattungskatalogen orientieren.<br />

Eine Synopse der verschiedenen Ausstattungskataloge zeigt die Einrichtungen,<br />

die für wichtig zur Deckung des gehobenen Bedarfs gehalten werden. Neben einem breiten<br />

Angebot im Bildungsbereich, Einrichtungen in den Bereichen Sport, Kultur und So-<br />

ziales, zählen insbesondere Einrichtungen im Gesundheitsbereich sowie ein relatives<br />

großes Spektrum an Verwaltungseinrichtungen und Behörden dazu (siehe Tab. 1).<br />

Die Bestandsaufnahme der Infrastruktureinrichtungen ermöglicht eine Gegen<strong>über</strong>stellung<br />

der nach den Ausstattungskatalogen angestrebten und der tatsächlichen Ausstattung<br />

von Mittel- bzw. Oberzentren. Andererseits kann auch der Zusammenhang zwischen dem<br />

Status einer Gemeinde als Mittel- bzw. Oberzentrum und dem Vorhandensein bestimmter<br />

Infrastruktureinrichtungen analysiert werden, um die Relevanz bzw. aktuelle Bedeutung<br />

der Ausstattungskataloge für die Infrastrukturplanung zu hinterfragen. Die Eigenschaft<br />

einer Gemeinde Mittel- oder Oberzentrum zu sein oder nicht, korreliert dabei am stärksten<br />

mit den Standorten von Verwaltungsbehörden und Gerichten unterer Stufe (siehe Tab. 1).<br />

In ähnlich hohem Maße bestätigt sich aber auch ein Zusammenhang mit den Standorten<br />

der Krankenhäuser der Grundversorgung und den weiterführenden Schulen (Gymnasien,<br />

Berufsbildende Schulen).<br />

Ist die Ausstattung der Mittelzentren, gemessen am Anspruch der Ausstattungskataloge,<br />

lückenhaft und steht vor dem Hintergrund der knapper werdenden öffentlichen Mittel eine<br />

Verbesserung der Ausstattung <strong>über</strong>haupt in Aussicht? Erste Ergebnisse einer bundesweiten<br />

Bestandsaufnahme wichtiger Infrastrukturbereiche und -einrichtungen der Grundversorgung<br />

bzw. des gehobenen, mittelzentralen Bedarfs durch das BBR zeigen bereits im<br />

Überblick, dass die einzelnen Standortnetze sehr unterschiedliche Dichten bzw. Versorgungsquoten<br />

aufweisen: Bei Einrichtungen, die eher der Nahversorgung zuzurechnen sind<br />

und daher <strong>über</strong> einen räumlich sehr engen Versorgungsbereich verfügen, beträgt die Einwohnerrelation<br />

im Bundesdurchschnitt 15 bis 45 Einrichtungen je 100 000 Einwohner, für<br />

Einrichtungen des gehobenen Bedarfs, die in aller Regel zur mittelzentralen Versorgung<br />

gezählt werden, beträgt dieses Verhältnis 0,5 bis 6 Einrichtungen je 100 000 Einwohner.

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