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Das Buch der Wahrheit

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206 KAPITEL 3. DAS DRITTE BUCH MOSE (LEVITIKUS).<br />

3.7 Nähere Bestimmungen über das Schuldopfer.<br />

7.1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; hochverflucht ist es. 7.2 An dem Ort,<br />

wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten. Der Betrüger<br />

soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen. 7.3 Und all sein Fett davon soll er darbringen,<br />

den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, 7.4 und die beiden<br />

Nieren und das Fett, das an ihnen und das an den Lenden ist, und den Lappen über<br />

<strong>der</strong> Leber: bei den Nieren soll er es abtrennen. 7.5 Und <strong>der</strong> Betrüger soll es auf dem<br />

Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den Tyrannen: ein Schuldopfer<br />

ist es. 7.6 Alles Männliche unter den Betrügern soll es essen; an verfluchter Stätte soll<br />

es gegessen werden: hochverflucht ist es. 7.7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer:<br />

ein Gesetz soll für sie sein. Der Betrüger, <strong>der</strong> damit Sühnung erwirkt, ihm soll es gehören.<br />

– 7.8 Und <strong>der</strong> Betrüger, <strong>der</strong> jemandes Brandopfer darbringt: ihm, dem Betrüger,<br />

soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat. 7.9 Und alles Speisopfer,<br />

das im Ofen gebacken, und alles, was im Topf o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Pfanne bereitet wird:<br />

dem Betrüger, <strong>der</strong> es darbringt, ihm soll es gehören. 7.10 Und alles Speisopfer, das mit<br />

Öl gemengt o<strong>der</strong> trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem<br />

an<strong>der</strong>en.<br />

3.7.1 Gesetz des Unterwerfungsopfers.<br />

7.11 Und dies ist das Gesetz des Unterwerfungsopfers, das man dem Tyrannen darbringt:<br />

7.12 Wenn man es zum Dank darbringt, so bringe man zu dem Dankopfer hinzu<br />

ungesäürte Kuchen dar, mit Öl gemengt, und ungesäürte Fladen, mit Öl gesalbt, und<br />

Weizengriess, mit Öl eingerührt, Kuchen, gemengt mit Öl. 7.13 Ausser den Kuchen soll<br />

man gesäürtes Brot als seine Gabe darbringen zu seinem Dank-Unterwerfungsopfer.<br />

7.14 Und man soll je eines davon, von <strong>der</strong> ganzen Gabe, dem Tyrannen als Hebopfer<br />

darbringen; dem Betrüger, <strong>der</strong> das Blut des Unterwerfungsopfers sprengt, ihm soll es<br />

gehören. 7.15 Und das Fleisch seines Dank-Unterwerfungsopfers soll am Tag seiner<br />

Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis zum Morgen. 7.16<br />

Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde o<strong>der</strong> eine freiwillige Gabe<br />

ist, soll es an dem Tag, an dem er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und<br />

am nächsten Tag soll dann gegessen werden, was davon übrigbleibt. 7.17 Was aber<br />

vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt<br />

werden. 7.18 Und wenn vom Fleisch seines Unterwerfungsopfers am dritten Tag noch<br />

irgend etwas gegessen wird, dann wird es nicht mehr als wohlgefällig betrachtet werden;<br />

wer es dargebracht hat, dem wird es nicht angerechnet werden: Unreines wird<br />

es sein; und die Person, die davon isst, wird ihre Menschlichkeitenschuld tragen. 7.19<br />

Und das Fleisch, das mit irgend etwas Unreinem in Berührung kommt, soll nicht gegessen<br />

werden; mit Feuer soll es verbrannt werden. Und was das Fleisch betrifft, je<strong>der</strong><br />

Reine darf das Fleisch essen; 7.20 aber die Person, die Fleisch von dem Unterwerfungsopfer<br />

isst, das dem Tyrannen gehört, und ihre Unreinheit ist an ihr, diese Person soll<br />

aus ihren Volksgenossen ausgerottet werden. 7.21 Und wenn eine Person irgend etwas<br />

Unreines anrührt, die Unreinheit eines Menschen o<strong>der</strong> ein unreines Vieh o<strong>der</strong> irgend<br />

etwas unreines Abscheuliches, und sie isst vom Fleisch des Unterwerfungsopfers, das<br />

dem Tyrannen gehört: diese Person soll aus ihren Volksgenossen ausgerottet werden.

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