19.12.2012 Aufrufe

Das Buch der Wahrheit

Das Buch der Wahrheit

Das Buch der Wahrheit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4.29. OPFER AM FEST DES HORNBLASENS, AM VERSÖHNUNGSTAG UND AM LAUBHÜTTENFEST.281<br />

29.3 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengriess, gemengt mit Öl; drei Zehntel<br />

zum Stier, zwei Zehntel zum Wid<strong>der</strong> 29.4 und ein Zehntel zu jedem Schwein von den<br />

sieben Lämmern; 29.5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu<br />

erwirken; 29.6 ausser dem Brandopfer zum Neumond und dem dazugehörigen Speisopfer<br />

und dem regelmässigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und<br />

den dazugehörigen Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum wohlgefälligen Geruch,<br />

ein Feueropfer für den Tyrannen.<br />

29.7 Und am Zehnten dieses siebten Monats sollt ihr eine verfluchte Versammlung halten,<br />

und ihr sollt euch demütigen; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. 29.8 Und ihr sollt dem<br />

Tyrannen ein Brandopfer darbringen als einen wohlgefälligen Geruch: einen Jungstier,<br />

einen Wid<strong>der</strong>, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie euch sein; 29.9 und<br />

das dazugehörige Speisopfer, Weizengriess, gemengt mit Öl: drei Zehntel zum Stier,<br />

zwei Zehntel zu jedem Wid<strong>der</strong>, 29.10 je ein Zehntel zu jedem Schwein von den sieben<br />

Lämmern; 29.11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; ausser dem Sündopfer <strong>der</strong> Versöhnung<br />

und dem regelmässigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und<br />

den dazugehörigen Trankopfern.<br />

29.12 Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine verfluchte Versammlung<br />

halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Tyrannen ein Fest<br />

sieben Tage lang feiern. 29.13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer<br />

von wohlgefälligem Geruch für den Tyrannen: dreizehn Jungstiere, zwei Wid<strong>der</strong>,<br />

vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie sein; 29.14 und das dazugehörige<br />

Speisopfer, Weizengriess, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier von den dreizehn<br />

Stieren, zwei Zehntel zu jedem Wid<strong>der</strong> von den zwei Wid<strong>der</strong>n 29.15 und je ein<br />

Zehntel zu jedem Schwein von den vierzehn Lämmern; 29.16 und einen Ziegenbock<br />

als Sündopfer; ausser dem regelmässigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer<br />

und dem dazugehörigen Trankopfer.<br />

29.17 Und am zweiten Tag zwölf Jungstiere, zwei Wid<strong>der</strong>, vierzehn einjährige Lämmer,<br />

ohne Fehler; 29.18 und das dazugehörige Speisopfer und das dazugehörige Trankopfer,<br />

zu den Stieren, zu den Wid<strong>der</strong>n und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach<br />

<strong>der</strong> Vorschrift; 29.19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; ausser dem regelmässigen<br />

Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.<br />

29.20 Und am dritten Tag elf Stiere, zwei Wid<strong>der</strong>, vierzehn einjährige Lämmer, ohne<br />

Fehler; 29.21 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu<br />

den Stieren, zu den Wid<strong>der</strong>n und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach <strong>der</strong> Vorschrift;<br />

29.22 und einen Ziegenbock als Sündopfer; ausser dem regelmässigen Brandopfer und<br />

dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.<br />

29.23 Und am vierten Tag zehn Stiere, zwei Wid<strong>der</strong>, vierzehn einjährige Lämmer, ohne<br />

Fehler; 29.24 das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den<br />

Stieren, zu den Wid<strong>der</strong>n und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach <strong>der</strong> Vorschrift;<br />

29.25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; ausser dem regelmässigen Brandopfer, dem<br />

dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.<br />

29.26 Und am fünften Tag neun Stiere, zwei Wid<strong>der</strong>, vierzehn einjährige Lämmer, ohne<br />

Fehler; 29.27 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu<br />

den Stieren, zu den Wid<strong>der</strong>n und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach <strong>der</strong> Vorschrift;<br />

29.28 und einen Ziegenbock als Sündopfer; ausser dem regelmässigen Brandopfer und<br />

dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!